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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1521,

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Handel unfern und üwern Herren und obern in yl zuo, von welichen, als wir ungezwifelt sind, ir in vermöglicherZit gliche Meinung verneinen werden, und wellend üch vorus dheins wegs in k. Mt. inhabenden und besitzendenlanden snitj füeren lassen, besonder üwer vatterland, lob, nutz und eer in betrachtung haben. Hiemit sycnd gottdem Herren wol befolchen." Siegel Seb. v. Dierbachs.

St. A.Zürich: Tschudische Documenten-Sammlung T. VIII, Nr. 36. St. A. Bern: A.Ausland I. (Burqund).K. A. Schasshausen: Abschiede. K. A. Graubünden.

so.

Z>iM. 1521, 18. Juli f.

Staatsarchiv Berit! Allg. lidg, Abschiede, r. x, 460. Abscheide Sias a»to. Kantoiisarchiv Frciburn: Acte» Frankreich.

KantonSarchiv Schaffhausrn: Abschiede.

Gesandte: Bern. (Sebastian von Meßbach; Albrecht vom Stein). Lucern, (Anton Bili). Basel. (HansGallician). Fr ei bürg. (Dietrich von Englisperg, Schultheiß). (Die übrigen nicht bekannt).

Abschied bei der Besicgelung der Vcrcinnng mit Frankreich.

«. Zuerst hat man den König freundlich und ernstlich gebeten, Mendris und Balerna ohne weitere Recht-fertigung nachzulassen, da jene Dörfer von jeher zu der Herrschaft Lauis gehört haben. Darauf ließ er antworten,es dünke ihn, die Vorschläge, die er durch den Herrn von Lamet gemacht, nämlich eine bestimmte Summe Geldesoder zwei Jahre lang (?) dreimal so viel, als die fraglichen Plätze ertragen, zu bezahlen, sollten für uns an-nehmbar sein; wären wir mit letzterem Antrag^noch nicht befriedigt, so könnte er sich zur Entrichtung desvierfachen Ertrags entschließen; sofern wir aber auch das ausschlügen, wolle er das Recht ergehen lassen.nichts anderes zu erreichen gewesen, so hat man das angenommen und zu wissen begehrt, wer als Obmannd'e Entscheidung geben solle. Darauf schlug der König den Herrn von Sax vor, mit dem Begehren, daß derKandel beförderlich erledigt werde, I». Auf die dringliche Bitte, den Grafen von Arona in die Vereinnng ein-zuschließen, ist die Antwort erfolgt, der Hraf sei des Königs Unterlhan und Hintcrsäß; deßhalb sei der Einschlußunmöglich, indem es seiner Majestät schimpflich wäre, einen Untcrthancn zu ihremMitgesellen" zu machen,^iber der gestellten Fürbitte zu Ehren wolle er den Grafen wieder zu seinen Gütern und Herrschaften kommenZossen, ihn, dazu Brief und Siegel geben und ohne Verzug die entsprechenden Schritte thnn, ihm auch so vielFrenndschasi und Güte beweisen, daß er (der Graf) und wir daran Genügen haben, und dessen Burg- oderLandrechte mit etlichen Orten anerkennen, e. Man hat auch den König gebeten, demkunstreichen hochgelehrtenHerrn N. von Glarus" (Heinrich Loriti,Glareanns") die zu Paris gehabte Pension nach Basel folgen zu^llsen. Der König erbietet sich, ihm 120 Kronen jährlich zu geben, jedoch die alte Pension zu verabfolgen, sobaldwieder nach Paris komme. «R. Auf die Beschwerde betreffend mißverständliche Zollfordcrungen im Gebiet vonMailand antwortet der König, er wolle dem Herrn von Lantrec schreiben und verschaffen, daß den Capitelnpunctlich nachgelebt werde. <. Für die von Bremgarten und Mellingen bewilligt der König statt des gewünschtenFahrgeldes' eine einmaligeEhrung", l. Die Bitte, den Bischof von Lodi zu begnadigen und ihm das zuMailand Verlorne wieder zu erstatten, läßt der König dahin erwiedcrn: Jener Bischof habe sich zwar vielfachwider ihn vergangen; unserer ernstlichen Verwendung wegen wolle er aber alles verzeihen, ihn mit Pfründenwichlich versehen, in seinen Ansprüchen an Pfründen Recht ergehen und (ihn) zu allen andern Gütern ruhiglich kommenlassen. Den Gardekncchten verspricht er für ihr Alter Pensionen wie den Schotten und Schützen (Archicr");dw Besoldung zu erhöhen, lehnt er dagegen ab, da der Staat (stat", Etat) ohnehin schwer beladen sei, und