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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juli 1521,

e. 1521, 2. Juli, Bern. Die Boten der zwölf Orte an den König von Frankreich. Creditiv für die anihn abgehenden Botschaften. St.A.B-m-M-in.Ms. i.e. w».

«I. 1521, 2. Juli (Visitat. Maria), Bern. Die Boten der zwölf Orte an den Landvogt zu Neuenbürg.Auf die Appellation des (Herrn) von Vaux Marcus in seinem Span gegen die Frau von Valendis, betreffendden Spruch wegen Peter Steffan, begehre man, daß er beiden Theilen nach Neuenburg einen Rechtstag setze nachdem Herkommen der Grafschaft und das Recht nach Billigkeit ergehen lasse, jedoch dem Urtheil, wonach Steffanbis Jacobi zu befriedigen sei, ohne Abbruch. In andern Sachen, welche diese Frage nicht berühren, möge erwohlvon einem Tag an den andern" förderliches Recht ergehen lassen, zc. St. A.B-m: T-utsch Ms. o. ««>,.

v. 1) 1521, 26. Juni (Mittwoch nach Joh. Bapt.). Zürich an die eidg. Botschaften in Bern. Antwortauf die Zuschrift betreffend Albrecht vom Stein. Erzählung der bisherigen Verhandlungen in seiner Sache.Auf ein bezügliches Gesuch von Bern habe man in bester Meinung geantwortet, es seien vor Jahren au ver-schiedenen Orten Klagen über Albrecht vom Stein verbreitet worden, gegen die er sich noch nicht verantwortethabe; sobald er dieses zuvor gethan und hier wieder um Recht anrufe, werde man ihm solches ergehen lassen.Damit sei ihm also das Recht nichtso gar" abgeschlagen. Nun aber, da er auf seinein Begehren verharre,wolle man ihm auf weiteres Anrufen einen Nechtstag bestimmen, ihm dazu Geleit geben und gegen seine Wider-partei beförderlich gutes Recht zu Theil werden lassen, :c.

2) 1521, 26. Juni (Mittwoch St. Johanns und Pauls Tag). Zürich an Bern. Begleitschreiben zuObigem. (Sachlich ohne Belang). y und s) w St. A.B-m-A. Aim-h i.

3) 1521, 3. Juli (Mittwoch nach Visitationis Maria). Bern au Zürich. Antwort auf dessen Erwiderungder Zuschrift gemeiner Eidgenossen betreffend Albrecht vom Stein. Man möchte wünschen, daß Zürich schon aufdas frühere Schreiben Geleit bewilligt hätte, so wäre man allerseits des Handels lcdig geworden. Inzwischenseien ihm allerlei Warnungen zugegangen, daß er in Zürich ohne Geleit nicht sicher wäre; nun werde er nächstensmit andern eidg. Boten zum König reiten und wünsche das Recht bis nach seiner Heimlehr aufgeschoben zu sehen;Zürich möge daher seine weitern Entschlüsse erwarten. St. A. Zürich: A. B-r». S». A. »cm: T-utsq Miss. c>. k. sw.

Zu Der Beitritt der beiden andern Bünde erfolgte erst am 5. Februar 1523.

Zu Ii. Die Uebcrschrift lautet:Burgund, Adscheid" (von gleicher Hand). Neben dem Anfang steht auf-fälliger WeiseLent" (Levatum?). Eine andere Redaction ist aber nicht aufzufinden.

T«.

Sargans. 1521, c. 5. Juli.

Tag der Botschaften von Zürich und Glarus, im Namen der VII Orte.

Ein Abschied und bezügliche Acten fehlen gänzlich. Ueber die hiehcr gewiesenen Geschäfte ist zu vergleichenAbsch. 11. Juni r.