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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Zum 1521.

TT.

Zwingen. 1521, 15. Juni (Samstag Vit, und Modesti).

KantonSarchi» Solothurn: Abschiede, Bd. X, Xl.

Freundliche Verabredung von Vergleichsartikeln in dem Span zwischen Bischof und Stift von Basel undder Stadt Solothurn, durch die beidseitigen Anwälte, jedoch nur auf Hintersichbringen.

Die Artikel finden sich in der Solothurner Abschiedesammlung doppelt vor. In Band X ist auch SolothurnsNathschlag und Antwort darüber eingereiht. Die fraglichen Streitigkeiten wurden übrigens erst iin Jahr 1522(18. Juli) erledigt.

Ob der in Absch. 24. April, Art. k, auf Trinitatis nach Liestal gesetzte Tag stattgefunden, scheint sichnicht ermitteln zu lassen; es liegen darüber nur folgende Acten vor:

1) 1521, 17. Mai. Freiburg an Christoph, Bischof zu Basel. Antwort auf die Anzeige der Wahl AntonKrummenstoll's zu einen: Nichter in den Spänen wegen Pfeffingen und Thierstein. Der Genannte sei willig, sichdem Auftrage zu unterziehen und werde auf Sonntag nach Trinitatis (2. Juni) nach Liestal kommen, um dortmit den andern Zugesetzten für Erledigung des Streites zuarbeiten; hätte er Bedenken geäußert, so wäre er dazuverpflichtet worden, zc. K. A. K-wurg: Miss. Bd. vni. 1:2 >>.

2) 1521, 22. Mai (Mittwoch nach Pfingsten). Solothurn an Bern. Der letzthin zu Lucern gemachte Abschied,daß auf Trinitatis ein Tag in Licstal stattfinden solle, um die Streitigkeiten der Städte Basel und Solothurnmit dem Bischof freundlich oder rechtlich zu erörtern, falle aus allerlei Ursachen diesseits etwas beschwerlich, weßhalbman dazu noch nicht eingewilligt habe; da nun der Abschied zugebe, daß mau denselben (Tag) annehmen oderabkünden möge, und man anderer Geschäfte wegen sich noch nicht habe entschließen können, so wolle man jetztnicht verbergen, daß man nicht nach Liestäl kommen werde, und bitte daher, den Verordneten von Bern, BartholomäusMay, bis auf weitern Bericht daheim zu behalten, zc. St. A. B-rn: A. Solothurn 1.

TZ.

Lauis. 1521, 25. Juni (Dienstag nach Johannis Baptistä f.) Jahrrechnung.

Staatsarchiv Lucern : Lauis- und Luggarls-Absch. I. 29. Staatsarchiv Zürich : Ennetbirg. Absch. I. t. 30. Tschud. Abschiede-Sammlung Bd. 5, Nr. 24.Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. L. p. 359. ' Kantousarchiv Basel: Absch. kol. 50. Kantvnsarchiv Freiburn: Absch. Bd. 102.

Gesandte: Bern. (I. Diebold von Erlach). (Die übrigen unbekannt).

tt. 1. Der Seckelm elfter, von Lauis liefert die Landsteuer ab im Betrage von 7026 Lauiser Pfund 19Spagürli, in guten Goldkronen, Ducaten und einigen rheinischen Gulden (1 Lauiser Pfd. 10 Krz.; 1 Ducaten 10 Pfd. und 1 Groß; 1 Krone 10 Pfd. weniger 1 Krz.; 4 Gld. rhein. 3 Kronen). 2. Die Communevon Pont hat gegeben 392 Pfd. 3 Spagürli, in obiger Währung. 3. Die Commune Sonvico gibt 640 Pfd.,4. die Commune Marco 320 Pfd. 5. Die Zoller entrichten 800 Sonnenkronen nach ihrem Lehenbrief baar.6. Die Fiscale haben von dem Malesiz eingenommen 257^2 Sonnenkronen und die vorjährige Restanz vonVogt Stocker, 10 Kronen und 1 Gl. rhein. Davon ist ausgegeben der Gehalt des Landschreibers, des Nach-richters, für Kleider zc. 165 Kronen, 3 Dicke und 13^/s Mail. Krz., und nach allen Abzügen baar abgeliefert103 Sonnenkronen, 1 Dicker und 5 Krz. 7. Ausstehend bleiben von diesem Jahre OlU/s Kronen, und vonStocker's Jahr 42 Kronen 1 Dicken. Daher wird den Fiscalen gar ernstlich befohlen, fleißig alles einzuziehen.