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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1521,

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zufrieden, mache er große Rüstungen, in der Absicht, durch Herzog Ulrich von Würtemberg und Graf Wilhelmvon Fürstenberg die Grafschaft Burgund sowie die vordem Lande (Oesterreichs) zu überziehen, weßhalb er sichbei den Eidgenossen um eine große Anzahl Kriegsvolk bewerbe. Wiewohl nnn der Mehrtheil der Eidgenossensich mit dem König von Frankreich'verbunden haben, erwarte er, der Kaiser, dennoch, daß die in das Bündnißgetretenen (Orte) ihn, das Reich und das Haus Oesterreich und Burgund, kraft der Angehörigkcit zum Reichund der bestehenden Erbeinung, ohne alle Konditionenausgenommen" haben werden. Da er zur Gegenwehrentschlossen sei, um seine Lande und Leute vor solchemtrutzlichen" Gewalt zu schirmen, so ermahne er hiemitdie Eidgenossen (Zürich) laut der Erbeinung . . . (Citat), weder dem König von Frankreich noch dem Herzogvon Würtemberg oder jemand anderm wider ihn, den Kaiser, das Reich und seine Erblandc einige Hilfe zu leisten,sondern solches den Ihrigen auf's höchste zu verbieten und keinen Zulauf zu gestatten. Zürich solle auch bei denandern Orten ernstlich dahin wirken, daß sie sich so verhalten und der Erbeinung gemäß auf seine Lande getreuesAufsehen haben; Hinwider wolle er in gleichen Fällen gegen die Eidgenossen handeln, wie er es jetzt von ihnengewärtige, und begehre darüber ihre schriftliche Antwort.

St. A. Zürich: A. Kaiser. K. A. Freiburg: A. Deutschland (t. Juni). K. A. Solathurn: Abschiede, Bd, X.

Dcßgleichen an Luccrn (mit dein Datum 5. Juni A. im fünfzchcnden, u. R. d. römischen im andern, zc.).

3) 1521, 5. Juni, Mainz. Kaiserlicher Acht- und Aberacht-Brief gegen Herzog Ulrich von Würtemberg.Handschriftliches, von Karl V. unterzeichnetes Exemplar ohne Adresse. St,«.Zürich: A.Würt-mb-rg.

4) 1521, 13. Juni (Donstag vor Biti und Modcsti), (Baden). Marx Röist an Bin. und Rath in Zürich.Anzeige, 1) daßuf disem tag" beschlossen worden, die Jahrrechnung in Lauis auf St. Johannis Täufers Tagzu beginnen, so nämlich, daß die Boten Abends vorher dort eintreffen sollen, wonach man'sich schon dieses Jahrzu richten habe. 2) Der Secretair des Kaisers habe eine Copie übergeben, die der von Zürich mitgetheiltengleichlaute, und dazu ein Schreiben von den Churfürsten und Ständen des Reichs. Darüber werde man amEnde dieses Tages rathschlagen, ehe man aus einander gehe. St,A.Zürich: A,Tagsatzung.

5) 1521, 14. Jum (Freitag vor Viti und Modesti), (Baden). Marx Röist an Bin. und Rath in Zürich.Er erfahre durch eine glaubwürdige Persoli, daß der von Klingenberg dein König von Frankreich (das Schloß)Twiel geöffnet habe. Da solches auf etwas Verborgenes deute, und die Händel, womit man jetzt umgehe, ganzin der Stille betrieben werden, obwohl etwas im Gange sein müsse, so wolle er das nicht verschweigen. . .

St. N. Zürich: A. Frankreich.

6) 1521, 14. Juni (Freitag vor Viti und Modesti). Bern an Kaiser Karl V.Allerdurchlüchtigster zc. zc.Ueivcr keiserlichen Majestät... schriben uns jctz gethan (haben) wir verstanden, und ist nit ane, wir und ander unserlieben Eidgnossen haben niit dem Küng von Frankrich ein fründschaft und pündnuß angcnomen und sölichs nie-mand zu tratz noch leid, sonder jedem teil zuo schirm und Handhabung und doch nit anders dann mit vorbehaltungdes hl. römischen Nychs und aller andern ältern pflichten, in welichem unser verstand anders nit ist, denn daßdie Erbeinung mit wilend hochloblichester gcdächtnuß keiser Maximilian vollzogen, vergriffen und vorbehalten sinsölle, zuo beschließ lassen kommen, und wo der vermelt Künig uf die grafschaft Burgund mit angriff und be-schädigung ützit handeln und fürnemen, wurde uns (das) zum höchsten mißfellig und zuo dulden unlidig sin, alsouch jetz gemeiner unser Eidgnoschaft Rät hie in unser Statt by einander versampnet sind gewesen, und vonetlichen burgundischen anwälten obangezöugt des Klings fürnemen an st gelanget ist, haben wir demselben Küng,ouch dem Herzogen von Wirtcmberg und Grafen von Möstenberg bp eignem rytendem botten ein dapfre Meinungzuogeschriben und zuo dem mit der.französischen hie by uns darus (sio) red gebrucht, also daß wir uns versechen,es werde uf die bemeldte grafschaft Burgund nützit gewaltigs noch unfründlichs fürgcnommen; dann so vil anuns ist, werden wir die Erbeinung halten und alles das erstatten, so söliche anzöigt, verstand ouch nüt anders,

^ dann daß gemein Eidgnossen des glychen gemüets und willens syen" . .. St. A.B°n>: Deutsch Mss. o. srr d.

Zu «. Der Zürcher Abschied hat den Zusatz:Und ist dem Bürgermeister ouch worden das strafgelt vondem wirtembergischen zug har, so hinder eim landoogt zuo Baden gelegen ist."