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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1521,

reden, um den Handel gütlich oder rechtlich abzuthun; die zu Leuggern aufgenommene Kundschaft wird deßhalbnach Lucern geschickt. «>. Da noch einige Strafgelder von den Edelleuten in: Thurgau bei dem Landvogt zuBaden liegen, und Bern, Freiburg und Solothurn auch einen Theil beanspruchen, so ist beschlossen, auf demnächsten Tag zu entscheiden, ob man ihnen nachgeben oder die Sache rechtlich behandeln wolle. ». Zürich undGlarus sollen auf St. Ulrichstag Nachts (4. Juli) ihre Botschaft zu Weesen an der Herberge haben, die nachSargans reiten sollen, um das Urbar zustellen" und etliche Stöße wo möglich in Güte beizulegen. 8. Ab-nahme der Rechnungen der Vögte: Einnahmen: 1. Von dem Landgericht im Thurgau erhält jedes Ort 22^/2Gulden (1 Gl, zu 15 Constanzer Batzen); 2, von der Grafschaft daselbst 3t) Gl.; 3. von dein Vogt im Rhein-thal 34 Gl. und 1 Ort; 4. von der Steuer zu Dießenhofen 8 Gl. rhein. und 1 dicken Plappart; 5. von demVogt zu Sargans IVO Pfund Heller, Bader Währung; 6. aus der Gelcitsbüchse zu Baden 28 Gl. (1 Gl. zu16 Batzen); 7. von des Hegnauers Hof in Baden 20 Gl. rhein.; 8. von dem Stadhof daselbst 3 Gl. (zu16 Batzen) und 2 Rößler; 9. aus der Büchse von Zurzach 12 Batzen; 10. aus der Büchse zu Kliugnau 14Batzen; 11. aus der Büchse zu Koblenz ltU/2 Batzen; 12. aus der Büchse zu Mellingen 5 Gl. rhein.; 13.aus der Büchse zu Bremgarten 2 Gl. (zu 16 Batzen); 14. aus denAemtcrn im Aargau" 55 Pfd. Heller,Bader Währung.

t. 1521, 10. Juni, St. Gallen. Abt Franz an die Boten der IV Schivmorte, aus der Jahrrechnung zuBaden.Unser zc. zc. Es begibt sich, daß wir zu tagen von den lüten vor unfern Herren und fründen gemeinerAidgnoschaft gesandten botschaften onwissent verklagt werden und zuo ziten mit irein fürgeben abschaid erlangent,die wir dann mit großer müeg und arbait, ouch kost und schaden wider dannen thon müessen; wann wir (aber)unser botschaft under ougen hellen ald zuogezogen wäre, daß söllichs nit beschäche. Nun semlichem vorzuosin, soist an üch unser gar früntlich pitt mit ernst, ob fach wäre, daß sich jemands, es sige dem Rintal oder abandern enden, uf jetzigem tag . . . underston, uns Hinderrucks veronglimpfen oder sunst etwas, so wider uns undunser gottshus sin möcht, erlangen und erwerben wxllte, dem- vorzusin und den anzug stillzustellen, bis man unsouch darzuo verkündt, und wir unser antwurt geben mögen" . . . N. A. Zim-h- A. A« St, Ga»e».

I' und 8 zunächst aus dem Zürcher Abschied. In den Berner Exemplaren fehlen I, I, «, I, 8; im Frei-burger und Schaffhauser außer diesen II, im letztern auch 11 und q.

Zu «. Der bezügliche Special-Abschied ist etwas weitläufiger als die Fassung der Haupt-Abschiede, enthältübrigens nichts Besonderes. Datum Freitag vor Vitt und Modesti, 14. Juni. Archiv Schasshausen: C°rresp°»d-»z-n.

Zu Ii. Vgl. Absch. 1520, 22. Oct. r; 6. Nov. g.

Zu in. 1. Hieher gehören unter andern folgende Acten:

1) 1521, 27. Mai (Montag nach Trinitatis), Worms. Die Churfürsten, Fürsten und Stände des hl.Reichs an gemeine Eidgenossen. Man habe glaublich erfahren, wie der König von Frankreich in großer Rüstungbegriffen sei, um den Kaiser zu überziehen; daß sich die Eidgenossen zu demselben verbunden haben, und er beiihnen um Kriegsvolk werbe. Weil aber das alles wider die Kais. Majestät und das Reich diene und ihnen alsdessen Gliedern nicht gezieme, so begehre man hiemit an sie samt und sonders, in Betracht ihrer Verwandtschaftmit dem hl. Reiche dagegen nichts vorzunehmen, dem König ihre Knechte nicht zu bewilligen und sich nach Ge-bühr zu verhalten. Denn würde der Kaiser oder ein Glied des Reiches von dem König oder ihnen thätlichverletzt, so könnte man dieselben nicht verlassen; was für beschwerliche Folgen (Weiterungen") daraus erwachsenmöchten, werden sie selbst ermessen, zc. S«. A, Zürich: A. Rc >chss °ch°n (Copic).

2) 1521, 4. (nl. 5.) Juni, Mainz. Kaiser Karl V. an Zürich; deßgleichen an gemeiner Eidgenossen Rätheund Sendboten. Obwohl er mit vem König von Frankreich in brüderlicher Einigung gestanden, habe derselbedoch unversehens, ohne irgend welchen Fug, das Königreich Navarra mit Heereskraft überfallen; damit nicht