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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1521.

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walten des Bischofs ernstlich vorgehalten, warum man die Hallauer nicht derart wolle beschweren lassen, undverabschiedet, diesen Handel heimzubringen. Unterdessen soll der Bischof mit dem Proceß am Hofgericht innehalten,t 1. In dein Span zwischen dem Abt von Kreuzlingcn und denen bon Constanz sollen Lucern und Glarus ihreBoten auf St. Ulrichstag Nachts (4. Juli) zu Kreuzlingcn haben und ihn gütlich zu vergleichen suchen. 2. Die-selben Boten sollen auch mit dem Bischof von Constanz in Betreff deren von Hallau unterhandeln. 3. Endlichsollen sie den Streit zwischen denen von Neuforn und Waltalingen verhören und gütlich zu vertragen. suchen,davon aber Zürich benachrichtigen, damit auch dieses seine Boten dabei haben könne. K. Heimzubringen, daßjedes Ort seinen Boten nach Lauis instruirc, einen Nachrichter für die Bogteien jenseit des Gebirges aufzustellen.I»- Heimzubringen das Gesuch des Herrn von Eich, man möchte, da man ihn belehne und beerbe, ihn?diesen"Erbfall und das Recht darauf erlassen, j. 1. Der von Schellenberg zu Dießenhofcn entschuldigt, daß er bisherwegen des (dortigen) Lehens noch nicht erschienen; man habe ihn weder mündlich noch schriftlich geladen; auswelchen Gründen unsere Schriften ihm vorenthalten worden, wisse er nicht; nun bitte er, man möchte seine Briefeim Beisein des Landvogtes prüfen. 2. Man schreibt an den Landvogt, er möge einstweilen mit der Sache inne-halten und wann ein Tag zu Zürich gehalten werde, dein von Schellenberg davon Nachricht geben, damit beideParteien wohl verfaßt darauf erscheinen tonnten. Zt.. Auf Begehren Berns wird Basel nochmals schriftlich er-mahnt, die Fuhr auf den Markt zu Aaran wie von Alter her zu gestatten. Den Boten soll auf den nächste??Tag Vollmacht gegeben werden, wenn Basel nicht nachgäbe, den Handel ins Recht zu leiten. I. Bern wiederholtdas Ansuchen, de?? Brief über sei?? Burgrecht und andere Gerechtigkeiten zu Neuenbürg endlich aufzurichten, wieman es früher versprochen. Erkannt, es sollen zuerst Boten auf eine?? besondern Tag verordnet werden, um diestreitigen Märchen zu berichtigen. »»». 1. Der Kaiser, die Churfürstcn, Fürsten und Stände des Reichs schreiben,der König von Frankreich habe das Königreich Navarra überfallen; der Herzog von Würteinberg und GrafWilhelm von Fürstenberg seien im Begriffe, im Namen dieses Königs Burgund und die vorder?? Lande zu über-ziehen; daher wolle er (der Kaiser) die Eidgenossen an die Erbeinnng und die Pflicht erinnern, Frankreich keineHülfe zu leisten und dem König keine Knechte zulaufen zu lassen. 2. Hierüber gibt man den? kaiserlichen SecretairVeit Suter die Antwort: Es sei uns von einein Kriege nichts bekannt; auch habe Frankreich bisher noch keineKnechte verlangt; zudem sei allenthalben das Weglaufen von Knechten verboten; die Erbeinnng gedenke manstets zu halten, so lange sie anderseits auch gehalten werde. Heimzubringen, um je nach Umständen weiter zurathschlagen und sich auf den? Tage zu Bern zu entschließe??, i». Basel antwortet auf das ai? dasselbe erlasseneSchreiben wegen des abgemeldeten Begehrens von Bischof, Coadjutor und Stift: Sie (Bni. und Rath) habe??die Sache für sich selbst abgemacht und bitten, ihnen das nicht übel zu deute??, sondern in freundlichem Sinnean die Obern zu bringen. «. 1. In den Anständen zwischen Hans von Hohenlandenberg zu Rapperswyl undJacob voi? Rappenstein (Mötteli) ist mit Zustimmung beider Parteien verfügt: Es solle jeder eine?? beliebigenSchiedsmann nehmen, welche (zwei) dann den Handel prüfen und zu vertragen suchen sollen; brächte?? sie keinengütlichen Vergleich zu Stande, so hätten sie einen rechtliche?? Spruch zu fälle??, und wenn sie zerfielen, einenObmann zu wählen. Das erwehrte Urtheil soll dann Kraft haben ohne weitere Weigerung und Appellation.Die Orte, ans denen die Schiedsrichter genommen würden, sollen dieselben vermögen, das Geschäft anzunehmen,und es soll die Sache in Zürich verhandelt werden. 2. Zu Schiedsrichtern wurden dann ernannt Felix Schund,Bürgermeister von Zürich, und Ludwig Bili voi? Lucern, Landvogt in? Thurgan. z». In den? Streit der VIIOrte mit Bern wegen der hohe?? Gerichte zwischen der Grafschaft Baden und der Herrschaft Schenkenberg isterkannt: Auf de»? erste?? Tage, der wieder zu Lucern gehalten wird, solle?? die Bote?? (der VIII Orte) darüber' 7