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Juni 1521.
von Hallow by unser und unser Stifts herkamen und gerechtigkait von üch gehandhobt wurden. Daß aber vonüch gemeldt, die unfern von Hallam haben mit üch gcraiset ?c., sehen wir in kain zwyfel, ir müssen, daß ir unsin vergangen Mailändischcn zügen nmb unser hilf angelangt und wir daruf, üch zuo fründlicher Nachbarschaft undivillfarung, die unfern von Hallow vermögt, mitsampt den andern den nnsern undcr nnscrm Hauptmann und fenlinmit üch zu ziehen, und daß sy für sich selbs mit üch nie, sonder allain uf unser ansinnen und von unfern wegengerniset haben, deßhalb setz unbillich von üch zuo nachtail fürgezogen wirdet, das nur üch zuo fründlicher nachbur-schaft erzaigt haben. Und diewyl wir gen den unfern von Hallow nichts dann crfolgnng unser und unsers Stiftsherkommen und gerechtigkcit suochen, darum ouch das recht der enden, dahin die von Hallow von natur, recht undgewonhait zuo recht gehörig sind, wider sy gebruchen, wie wir üch dann das hievor schriftlich und mündlich amzaigcn lassen, so will in unserm erlyden nit syn, von angesengtem rechten zuo steen, sonder ist unser fründlichernstlich Pitt an üch, ir wellen üch der unfern von Hallow wider uns nit annemen noch beladen, noch (uns) anunserm ordcnlichen angesengten rechten verhindern". . . Archiv Schaffhausen: Korrespondenzen (Original).
2) 1521, 7. Juni, Bern. Auf den Anzug betreffend den Span um Hallau wird daran erinnert, daß manletzthin zu Lucern beschlossen, das Geschäft auf die Jahrrechnung zu Baden zu verschieben; das hat man bestätigt,und da sollen Mittel und Wege gesucht werden, den berührten Leuten zu helfen und sie von der Acht und fremderGerichtsbarkeit zu befreien (Freitags vor Mcdardi). Special-Abschied im Archiv Schaffhause».
St
Waden. 1521, 11. Juili f. (Dienstag nach St. Medardnstag f.) Jtthrrechllllllg.
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, lt. 1. l'ol. 155. Staatsarchiv Iiirich: Abschiede, Bd. 8. 5c>I. 8». — Tschudische Abschiede-Sammlung,Bd. 5, Nr. 33. Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede, '1'. pax. 347. Abscheide sina clata. Kantottsarchiv Freibnrg:
Abschiede, Bd. 12. Kantonsarchiv Schaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Konrad Willading, Venner). — (Die übrigen unbekannt),tt. Heimzubringen das Gesuch des Hans Zimmermann von Villingen in der Herrschast Schenkenberg, esmöchte ihm jedes Ort ein Fenster in sein neu gebautes Hans schenken, das ihm im letzten Krieg verbranntworden und seither noch zweimal abgebrannt ist. I». Es wird abermals beschlossen, die Jahrrechnnng zu Lauishinfort immer ans St. Johannis des Täufers Tag zu halten, t . 1. Eine Botschaft des Bischofs, des Coad-jntors und des Domstifts zu Basel erinnert, ivic Bischof und Stift »nd die Eidgenossen von Basel eine beiderseitsverbriefte Handveste haben, vermöge welcher der Burgermeister, die Zunftmeister und Rothe der Stadt Baseljährlich durch den Bischof „besetzt" werden sollen. Nachdem aber Basel beschlossen, solches hinfür nicht mehr zuthun, während dem Bischof und der Stift an dieser Handveste viel gelegen, und jetzt eben die Zeit da sei, woes geschehen sollte, und da zu befürchten stehe, daß daraus neuer Zwiespalt und Unwille entstünde, so bittenBischof und Stift um Rath, wie man dein ausweichen könnte. 2. Es wird nun an Basel geschrieben, es möchtejetzt, den Rechten der Stadt und ihren Beschwerden unbeschadet, thun was die Handveste vorschreibe. Auch hatman solches in den Abschied genommen, damit, wenn Basel nicht entspräche, die Boten zu einem weitern Beschlußbevollmächtigt werden. «R. Auf den nächsten Tag ist Antwort zu geben über das abermalige Begehren desBischofs von Basel, de» Vcrtragsbrief mit Valendis aufzurichten und zu besiegeln, damit man der Sache, „dienun lang genug herumgegangen", endlich los werde, v. Eine Botschaft des Bischofs von Constanz stellt dasAnsuchen, man möge ihn gegen die Hallauer mit den rothweilischen Gerichten fürfahren lassen. Nachdem manauch die von Hatlan, mit Beistand deren von Schaffhausen und des Abtes daselbst, angehört, hat man den An-