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Juni 1521
ist nach Erwägung der Dienste, die er und seine Vorfahren den Eidgenossen geleistet haben, einhellig abgeredet,daß die zum König abgehenden Boten „allen Fleiß ankehren" sollen, damit dieser Graf in die Vereinung ein-geschlossen werde. I». Herr von Lamet begehrt, da die beiden Bündnißbriefe'^) von allen Orten besiegelt seien,so sollten nun auch die Boten zum König abgefertigt werden. Darauf hat man erkannt, es sollen sich dieselbenauf Dienstag nach Johann Baptist (25. Juni) zu Bern versammeln, i. 1. Der Legat Puccius verlangt ineinem Schreiben, man möchte den Hauptleuten in päpstlichen Diensten befehlen, so lange im Dienst zu verbleiben,bis der Papst sie entlasse. 2. Da man aber von anderer Seite vernommen, daß die Hauptleute'und Knechtebeurlaubt und auf dem Heimweg begriffen seien, so will man die Sache so gehen lassei? und hat diese Antwortauch dem Legaten zugeschickt. Ii.« Da Herr von Lamet in Betreff der Ansprachen an den König keine Vollmachthat, so sollen die Boten, die nächstens zum König gehen, mit demselben hierüber Rücksprache nehmen und sichmit ihm über einen Tag soivie über die Schiedlcute vereinbaren. I. Der Tag der Abfertigung der Boten nachFrankreich ist verschoben bis auf Sonntag nach Johann Baptist (30. Juni). i>». 1. Antwortbegehren des Herrnvon Lainet über die Abforderung deren von Glarus und (die Werbung) der 6000 Knechte. Glarus erwiedert,dieser Anzug sei nicht nothwendig gewesen, indem es die Vercinung angenommen und besiegelt habe; wenn aberZürich von der gethanen Absonderung nicht abstehe, so könne es demselben, nach Inhalt der Bünde, das Recht nichtvorenthalten; sobald jedoch, das versichere es, die sechs Orte dein König die Knechte geben, werde Glarus es auchthun und dafür hinter dieselben Schirmbrief und Siegel legen; es erwarte daher, daß der König es halten werdegleich den übrigen Orten. 2. Obschon Herr von Lamet diese Antwort genügend findet, begehrt er doch, daß siedein König schriftlich mitgetheilt werde, was ihm auch zugesagt wird. 3. Da zur Bewilligung der 6000 Knechtenicht alle Orte Vollmacht haben, so wird dieses Geschäft wieder heimgebracht, um auf den? Tage zu Bern darüberAntwort zu geben. >>. Stampa verantwortet sich auf das Schreiben, welches der Cardinal von Sitten an (über?)den Bischof von Lodi geschrieben, worin nämlich seine Ehre angegriffen ist, weßhalb er sich sofort nach Zürich ver-fügen will, uni den Herrn von Lodi, da sie beide daselbst Burger sind, zu „berechtigen"; dabei bittet er, die zumKönig zu sendenden Boten zu seinen Gunsten zu instruiren. Heimzubringen.
«». Abschied auf das Anbringen der Botschaft „aus dem Grauen Bund". Nachdem man die fünf Artikelihres Vortrages gehört, hat man einige Boten verordnet, um dieselben dein Herrn von Lamet vorzulegen. 1. DasBegehren der Bündner, ihnen drei Plätze und Dörfer am Comerfee abzutreten, hat der Gesandte abgeschlagen,in der Meinung, wenn der König de?? Eidgenossen Balerna und Mendris vorenthalte und ihnen deßhalb lautder Capitel Recht geboten, so gebühre ihm nicht, die voi? den Bünden mehr als sie zu berücksichtige??, und erbieteer sich auch gegen jene zu billigen? Recht. 2. Der Pensionen halb erklärt die königliche Botschaft, es werdenjede»? der drei Bünde, der in das jetzige Bündniß trete, über die bisherigen 2000 Franken noch 1000 gegeben,wie andern Orten der Eidgenossenschaft. 3. In Betreff der Hauptmannschaft läßt der Gesandte zu, daß derGrane Bund eine?? Hauptmann habe, doch mit der Bedingung, daß derselbe aus den andern Bünden keineKnechte annehme. 4. Der Abt von Disfentis soll seine Ansprache an den Grandmaitre durch seine Titel erweisenund durch die Bote??, die nach Frankreich reisen, dein König vorbringen lassen; werde ihm dann nicht gütlichAbtrag geleistet, so stehe ihm das Recht offen. 5. Wen?? die von? Grauen Bund mit diesen Antworten sich be-gnügen und die Vereinung annehmen wolle??, so sollen sie ihr Siegel sofort nach Lucern senden und die beidenBriefe besiegeln lassen; dagegen werden ihnen die 1000 Franken ausgerichtet werden. Geschehen Montag nachMedardi (10. Juni) 1521. St. sc. B-m- Mch. Sammlung, i. »?s- »?9.
-) Der deutsche für die Eidgenossen, der lateinische für den Köllig.