Juni 1521.
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Mern. 1521, 7. (bis 14.?) Juni f. (Freitag vor Medardi ff.).
Staatsarchiv Luccrn: Mg. Wich. a. r k. 150. Staatsarchiv Zürich: Tschud. Abschiede-Sammlung, Bd. s, Nr. SS.
Staatsarchiv Bern: Mg. cidg. Absch. r. x. sss. Abscheide swe <!uto. KailtonSarchiv Basel: Absch. k. 4ö. KantonSarchiv Solothurn: Absch.Bd.x.
Kaiitousarchiv Frciburg: Absch. Bd. 14S. KantonSarchiv Schaffhauscn: Abschiede. StistSarchiv St. Galle».
Gesandte: Basel. (Mich Falkner, alt-Oberstznnftmeister; Hans Gallician H. Freiburg. (Dietrich vonEnglisperg; Jacob Grnyere). — (Die der übrigen Orte sind unbekannt).
t». Wiederum berichtet eine Botschaft der Frau Princessin, auch der drei Stände aus der Grasschaft Burgund,wie der König von Frankreich und die Herren von Würtemberg und Fürstenberg sich rüsten, sodaß sie befürchtenmüssen, überfallen zu werden; sie bitten, gemäß der ewigen Erbeinung und eingedenk der im schwäbischen Kriegeund zu Dijon bewiesenen Hülfe, sie vor Schaden zu bewahren. — Erkannt, an den König und die beiden Herrenvon Würtemberg und Fürstenberg angelegentlich („trüffenlich") zu schreiben; auch soll jeder Bote diesen Handelheimbringen, und jede Obrigkeit sich bcrathen, was man den zum König verordneten Boten (deßhalb) weiter inAuftrag geben wolle. I». Der Herzog von Savoyen zeigt an, daß er sich mit der Tochter des Königs vonPortugal vermählen werde, und daß es ihn sehr freuen würde, wenn die Eidgenossen eine Gesandtschaft zurHochzeit senden wollten. — Da er die, Kosten derselben auf sich nimmt, und eine solche „Abfertigung" denEidgenossen zu Ehren gereichen wird, so werden Bern, Uri, Schwyz und Solothurn dazu bestimmt und ermahnt,sich dafür bereit zu halten, v. Die savopische Botschaft berichtet ferner: Es sei an den Herzog die Aufforderungergangen, die Acht gegen die Landschaft Wallis zu exequiren, was er bisher nicht gethan habe; er besorge aber,wenn er einer weiteren Aufforderung nicht Folge leistete, es schwer entgelten zu müssen; daher bitte er umfreundlichen Rath. — Antwort: Da die Landschaft Wallis den Eidgenossen verwandt, und es unser Brauchnicht sei, solche Achtserklärungen und Beschwerden auf unserm Gebiete zu dulden, so solle der Herzog sich hierumnicht weiter bekümmern. — Das soll man heimbringen und den Bescheid nach Bern berichten, damit es denBoten, die zum Herzog reiten, die entsprechenden Vollmachten ertheilen könne. «I. Albrecht vom Stein beschwertsich, wie seine Ehre von einem Zürcher verletzt worden, und wiewohl er darum das Recht angerufen und dasselbehabe verbürgen wollen, nämlich Leib für Leib nnd Gut für Gut, das Urtheil selbst im Gefängnis; zu erwartenversprochen, und Bern wiederholt um „rechtliche Tagsatzung" und Geleit für ihn nachgesucht, so habe er dochnie zum Ziel gelangen können; schon auf mehreren Tagen habe er anerboten, wenn ihn jemand unbilliger Dingebeschuldigen wolle, vor den Eidgenossen das Recht zu erwarten. Weil aber niemand bisher habe klagen wollen,so sei er zuletzt von den Eidgenossen ledig erkannt und als frommer Biedermann geachtet worden; nichts destoweniger bitte er, ihm zu seinem Recht zu verhelfen, damit er seinen Gegner, wo er ihn treffe, anhalten könne,ihm rechtlich Rede zu stehen. — Das wird heimzubringen beschlossen, da man hierüber keine Instructionen hat;auch ist Zürich von dem gestellten Ansuchen Nachricht zu geben. «. Die zum König abzuordnenden Boten sollenVollmacht haben, um eine Soldvekbessernng für die Gardeknechtc zu unterhandeln, damit dieselben, wenn sie zueinem Alter gekommen, wo sie nicht mehr dienen können, wieder eine Versorgung finden, t. Heimzubringen dieGesuche des Bischofs' von Lodi nnd deren von Rothweil, daß man sich auch für sie bei dem König verwende.Kit- Auf das erneuerte Gesuch des Grafen von Arona, ihn in die Vereinnng mit Frankreich mit zu „verfassen",
' Der letztere war eventuell auch zu der Sendung zu König Franz verordnet.