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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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Juni 1521

der Sache. Diesen Bescheid haben die Boten der Gräfin an ihre Herrschaft gebracht nnd darauf eine Antwortgeschickt, die jeder Bote kennt. Für den Fall, daßsie" auf dem streitigen Boden betroffen würden, ist denAmtleuten befohlen, dieselben zu pfänden.

Zu I». Im Original schließt sich dem Text eine Uebersetzung der erwähnten Antwort an unter dem Titel:Hienach folget die antwurt, so die frouw von Walladis than hat, von der wälsch uf das verständlichist dersubstanz getütschet": Gianda de Vergey an die Boten der XII Orte, d. d. Vallangin St. Urbans Tag (25. Mai).Befremden über die getroffene Entscheidung und die Verkümmerung an ihren alten Rechten, n.

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Mern. 1521, Anfang Juni.

Staatsarchiv Bern: Teutsch Spruchbuch 55. 510.

Spruch der Städte Bern und Freiburg in dem seit längerer Zeit verhandelten Span zwischen dem Bischofvon Lausanne und seinen Unterthanen von Avenches und Faoug auf der einen, und der Stadt Murten auf derandern Seite, betreffend die Grenzen am Murtnersee und andere daran hängende Rechtsverhältnisse.

Neber die früheren Verhandlungen ist Nr. 5 zu vergleichen. Ferner liegen folgende Acten vor:

1) 1521, 23. April (ipsa Georgi). Freiburg an Bern. 1. Dank für die mitgetheilten Nachrichten aus Lucernund Italien, sc. 2. Die Wahl der zwei Zugesetzten in dem Span zum Heiligen Kreuz, des Abtes zu Bellelayund des Stadtschreibers von Biel, heiße man gut und bitte, deßhalb Tag anzusetzen. 3. Gestern habe man zuMurten eine Botschaft gehabt, um die Marchung des Sees gegen dem Bischof von Lausanne zu endlichem Abschlußzu bringen; da die Boten von Bern aber ausgeblieben, und die andern die Ursache nicht gekannt, so haben sieeinen Abschied gemacht, was nun Bern entschuldigen wolle; damit man aber der täglichen Klagen los werde,müsse der Handel zu einem Austrag kommen, und bitte man Bern des freundlichsten, dafür einen Tag zu bestimmen,jedoch nicht vor Crucis (3. Mai), und denselben allen Theilen zu verkünden. K. A. Fr-wurg: Miss. Bd. vm. in.

2) 1521, 7. Mai. Bern an den Bischof von Lausanne. Antwort auf dessen Zuschrift betreffend die Streitigkeitenam Murtnersee. Daß man diesseits den letzten Tag daselbst nicht besucht habe, erkläre sich daraus, daß man vonFreibnrg keine Anzeige erhalten; weil jetzt aber auf Sonntag (vor? nach?) Corporis Christi ein anderer Tagbestimmt sei, so werde man eine Botschaft dahin verordnen, und weil man inzwischen keine Neuerung zulassenwolle, so sei man entschlossen, die Muriner zur Ruhe zu ermahnen, ?c. St. A. B-m-M-w. Miss. ». e. 4ss v.

- 3) 1521, 10. Juni (Montag nach Mednrdi), Bern. Beschluß den zu Murten verabredeten Vertrag betreffendden Murtnersee anzunehmen. Jeder Theil soll seine Kosten selbst tragen,anders dann" (daß) jede Stadt denMurinem 10 Kronen (daran) geben (soll). - St. A.B-m: Rathsmanual.

Ob um diese Zeit ein Tag in Murten stattgefunden, konnte nicht sicher ermittelt werden; der Spruch ist inBern gegeben unter dem Datumim Monat Juni". Ein wörtlicher Abdruck desselben findet sich bei Engelhard,Chronik und Bürgerbuch der Stadt Murten, 1328, p. 22630 (lateinisch).