Mai 1521,
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Den Vortrag der Rathsbotschaften an die Zünfte und die Lnndsgemeinden, d. d. Donstng vor Pfingsten(16. Mai), der im Sinne des Reformators Zwingli gegen die neue Vereinung mit Frankreich ernste Bedenkengeltend machte, gibt Bnlliuger's Reformationsgeschichte I, 42—47 (nach einer nicht ganz corrccten Copie).Die Antworten der Gemeinden vcrnnlaßtcn Zürich zu folgender Kundgebung:
1521, 22. Mai (Mittwoch vor U. Herrn Fronleichnamstag). Zürich an Lucern (und ebenso an die übrigenOrte): Sie werden wissen, wie der Kaiser und der König von Frankreich seit einiger Zeit an die XIII Orteallerlei Werbungen gethan, wie man jenen mit freundlichen Worten abgefertigt, der König aber die zwölf Ortefür eine neue Vereinung über den Frieden Hinalls gewonnen habe. Obwohl sich Zürich auf allen Tagen vor denEidgenossen in dem Sinne ausgesprochen, daß es die gefährlichen Artikel dieser Vrreinung nicht eingehen wolle,so sei doch des Königs Gesandtschaft, der Herr von Lamet, mehrmals vor den Rüthen erschienen, und letzthineine Botschaft von sechs Orten inr Namen der zwölf vor sie gekommen, um Zürich mit allem Ernst zu bittenund zu ermahnen, das Bündniß auch anzunehmen, w. Mail habe diesen Boten keine endliche Antwort gegebeil,sondern die Sache vorerst an die Gemeinden zu Stadt und Land bringen wollen; nachdem dies geschehen, findeman jetzt die Angehörigen überall cinmündig, daß sie die Herreil zum höchsten bitteil, anrufen und ermahnen, ineine solche Vereinung nicht zu gehen, ihre Söhne nicht in frcmdc Dienste zu entführen, noch sie andern Leutenunterthänig zu machen. Darauf habe man sich einhellig entschlossen, daß man in die schweren Artikel dieserVereinung nicht gehen könne, sondern „ongecignete" freie Eidgenossen bleiben, heißen und sein wolle; aber damitglaube man sich von den Eidgenossen nicht gcsöndert zu haben, sondern wolle die alten Bünde, soweit Ehre,Leib und Gut reichen, in der Zuversicht halten, daß sie von andern auch gehalten werden, ebenso dem gemeinsambesiegelten Frieden mit dem König von Frankreich keineswegs widerwärtig sein, ?c. Diese Antwort mögen dieEidgenossen im Bisten aufnehmen, u. s. f.
St. A. Bern: A.Zürich, I. — St. A. Lucern: A. Frankreich. — KantonSarchiv Schasfhnnsen: Korrespondenzen.
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<Lucern. 1521, 15. Mai (Mittwoch vor Pfingsten).
Staatsarchiv Zürich: Acten Frankreich.
Tag der sechs Orte Bern, Lucern, Uri, Ilnterwalden, Zug und Solothurn (vgl. Absch. 24. April, i 2).
Ein Abschied wurde wahrscheinlich nicht verfaßt. Den Hauptgegcnstand der Berathung bildete ohne Zweifeldie Unterhandlung mit Zürich, des französischen Bündnisses wegen. Die Boten erließen ein Schreiben an diezürcherischen Aemter, das dem Anbringen der obrigkeitlichen Botschaften zuvorkommen sollte. (Vgl. Absch. 13. Mai).
Den frommen ersamen unfern bcsundern lieben und guoten stünden, dein vogt und ganzer gemeind zuo(Andelfingen, w.)
„Unser stündlich gruoß und was wir guots vermögen, zuovor. Frommen ersamen sundcrn lieben und guotenfründ. Als dann der cristenlich Küng von Frankrich sidt dem ewigen friden zu Fryburg gemacht vilfaltig Werbunggethan an uns Eidgnosscn um ein vereinung, darumb oil tag geleist(et) und groß müeg und arbeit gehebt, undjetz zuo letst uß verhängnus des Allmächtigen ein abredung »ud beschluß betroffen von allen Eidgnossen sauiptden Puntgnossen und allen Zuverwandten, bis an üwer Herren und ober», unser lieben Eidgnossen von Zürich,die bishar darin nit verwilget, und aber uns guot und nützlich sin bedunkt, daß wir uns nit von einander» sündern;hierum so ist an üch unser trungenlich gcflissen ernstlich begcr, in sölchcm fall verwesten unfern lieben Eidgnossenüwern Herren und obern nit widrig (ze sin?), sunders verhelfen, damit die uns all gmeinlich anhängig, dann wirachten, daß solch vereinung in allem inhalt und artiklen gmeiner unser Eidgnoschaft mcr nutzlich dann abzügig sinsolle, insunders so ir die selben in allen zechen artiklen von üwern Herren und obern verneinen werden. Wölkendüch Hann bewysen, als unser Herren und oben, und wir üch gänzlich vertruwen, gegen üch in aller fründschaft zuo