Mai 1521,
33
kaiserlichen Anwälte ersuchen, sie zu bestätigen; die übrigen Artikel sollten in Güte erledigt werden könne»,besonders was die eingenommenen Flecken anbelangt. «> 1. Auf dem letzten Tage zu Zürich haben die kaiserlichenGesandten vorgebracht, (1.) es sollten die Eidgenossen, als Glieder und Verwandte des Reichs, zu diesem und derdeutschen Nation halten, sich auch mit Niemand verbinden, der dem Kaiser oder dem Reiche feindlich wäre. DerKaiser, die Chnrfüvsten, Fürsten und Stände des Reichs seien gesonnen, zur Erlangung der kaiserlichen Kroneeinen Nömerzng zu unternehmen, und begehren dazu von den Eidgenossen 10,000 Knechte im Solde des Kaisers;letztere möchten daher nicht zugeben, daß ihre Knechte einem seiner Feinde zuziehen; ans dem Reichstage zu Wormswerden der Kaiser und die Stände ein gleiches Verbot erlassen. (2.) Die Erbeinung sage auch deutlich, daß keinTheil des andern Untcrthancn und Verwandte in Burgrecht, Schutz oder Schirm nehmen sollte; das sei bishernicht innner gleich verstanden und gehalten worden; darum wäre über diesen Artikel eine Erläuterung zu gebenin dem Sinne, daß das Reich, die Hänser Oesterreich und Burgund und gemeine Eidgenossen unangefochten beidem Ihrigen bleiben sollen. (3.) Endlich bestimme die Erbeinung, daß sie von zehn zu zehn Jahren öffentlich solleverkündet werden, damit ihr desto Hetzer nachgelebt würde; der Herste) Termin sei jetzt abgelaufen; sobald nundieselbe in den Gemeinden der Eidgenossen verkündet sei, wolle der Kaiser sie auch zu Innsbruck, Ensisheim »ndBurgund verkünden lassen, zc. II. Nun erscheinen als Boten des Kaisers der Fürst Heinrich, Herzog zu Mecklen-burg; Maximilian von Bergen, Herr zu Siebenbcrgcn; Ritter Wolf von Homburg; Doctor Jacob Sturzes undSecretär Veit Suter, um die versprochene Antwort in Empfang zu nehmen. Beinahe („guter maß") einhelligwird erklärt, (1.) die Eidgenossen seien bisher gewohnt gewesen, Bündnisse zu schließen, wie und wo es ihnen gutgeschienen; doch haben sie immer den päpstlichen Stuhl, das römische Reich und alle die, mit denen sie in Bnndnißgestanden, vorbehalten; sie wollen bei dieser Uebung verbleiben; daher erbieten sie sich, dem Kaiser und demReich alles das zu leisten, was sie ihm gemäß der Erbeinung schuldig seien, in der Zuversicht, daß der Kaiserdieselbe auch gnädiglich halten und sich mit dieser Antwort ohne Unwillen begnügen werde. (2.) Betreffend dieForderung von 10,000 Knechten: Es sei bekannt, daß man kürzlich dem Papste 0000 zugeschickt habe; bis die-selben zurückgekommen, könne man über keine weitern verfügen; zudem sei noch nicht gesagt, wie und wann derKaiser dieselben annehmen wolle. Verbote, zu Niemand zu reisen, seien schon längst erlassen. (3.) Der Erbeinunghalb lasse man es bei dem Buchstaben bleiben; man sei immer bereit, dieselbe treulich zu halten und Uebertreternach Gebühr zu bestrafen. Die Verlesung der Einung anbelangend, wolle man gewärtigen, ob es in den kaiser-lichen Landen geschehe; dann werde man es in den eidgenössischen Gebieten auch thun. III. Nachdem man dieseAntwort den Gesandten eröffnet, begehren sie bestimmt zu wissen, ob man die 10,000 Mann zum Römerzugegeben wolle oder nicht, und ob bei einer allfälligen Vereinung mit einem Fürsten auch der öÄnser und das Reich„lauter und ohne allen Anhang" vorbehalten werde. Man erwiedert, mau verbleibe bei der gegebeneu Antwort,zu der die Boten bevollmächtigt seien, indem man sie für deutlich genug halte, und erwarte, daß sie zum bestenaufgenommen und verstanden werde. c. Die Boten von Basel sollen ihre Herren bitten, im Namen aller Orte,ein Fräulein Katharina, Tochter des Wächters unter dem Spalenthor, wegen dessen zu begnaden, was dieselbewider sie gethan hat.
(Dem Baslcv Exemplar ist auf einem beigehefteten Blatte, vcrmnthlich aus der kaiserlichen Botschafts-canzlei, folgende Erklünmg angehängt:) „Und als vormals die statt von Basel etwas, so von uns und nnsermHaus Oesterreich zu lehcn rüert, von dem von Wessenburg erkauft und uns gcpetten haben, in sölchen kauf zuwilligen, und wir iren gesandten, so sy deßhalben bei uns gehabt, disen Kescheid gegeben haben, daß wir inenauf'disem mg zu Zürich antwurt daraus geben wellen; wo dann die gemelten von Basel umb sölche antwnrt