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Mm 1521,
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St. A. Lucevn: A. Papst (Datumloses (5oncept).
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Anricts. 1521, 2. Mai f. (Donstag nach dem Maitag f.).
StaatSarcinv Lucern: Allgemeine Abschiede, (1. 1. tot. 137. Staatsarchiv Hüricli: Abschiede, Bd. 8. fot. 33. Ebenda: TschudischeAbschiede-Sammlung, Bd. 5. l^r. 3V. StaatSarctiiv Bern: Allg. eidg. Abschiede, 1. p. 302. Abscheide «ine llnto. - KantanSarclnv Basel: Abschiede, tot. 33.
Kantonsarctnv ^reibnrg: Abschiede, Bd. 87. Kantonsarchiv Schaffhausen: Abschiede. StiftSarctnv St. Gallen.
Boten' Zürich, (Marx) Röist, Bürgermeister; Felix Grebcl; Jacob Grevel; Joh, Berger. Bern. Casparvon Mülincn. Lucern. (Peter) Tammann, Schultheiß; Jacob Feer, Spitalmeister. Uri. Jos Blättli; UlrichTürler, Seckelmeister. Schwyz. (Martin) Zbächi, Ammann. Unterwalden. (Arnold) Fruonz, Ammann;(Hans) Kretz, Ammann. Zug. Vogt (Konrad) Bachmann; Götschi Zhag. Glarus. Tschudi, Landschreiber;Vogt (Fridolin) Dolder. Basel. Hans Oberriet; Caspar Koch. Freiburg. Hnmbert von Perroman; UlrichSchnewlp. Solothurn. (Peter) Hcbolt, Schultheiß; Urs Stark. Schaphausen. (Hans) Ziegler, Bürger-meister; „Acberli" von Fulach. Appenzell. Matthias Zydler, Landschreiber; Andreas Schlnmpf. Abt vonSt. Galle». Hauptmann (i^.) Brcnuwald. Stadt St. Gallen. Peter Graf. Die III Bünde. Hans Benz,Burgermeister von Chur; Martin Sager; Georg Gemminer.
t». Gemeine Hauptleute, Lieutenants, Fähnriche und Räthe in päpstlichen Diensten schreiben aus „Rumala",wie zwar die Spanier aus dem Kirchenstaate nach Neapolis zurückgezogen, wie aber zu besorgen sei, daß sie,wenn die Eidgenossen heimkehrten, den Einfall erneuern »lochten; darum wünsche der Papst die Knechte zu be-halten, bis der Kaiser als König von Neapel demselben die Zusicherung gebe, daß seine Lande nicht weiter an-gegriffen würdeir. Auch habe der Papst an sie das Begehreu gestellt, wenn sie über die Spanier im Gebiet desKirchenstaates siegten, dieselben nach Neapel zu verfolgen und auch dort anzugreifen. Dies haben sie nicht ver-sprechen können und bitteil daher um Bescheid, was sie zu thun haben. — Antwort: Sie kennen die Ordonnanzenlind Befehle, mit denen sie abgeschickt worden, desgleichen den Inhalt der Vereinung mit dem Papste; manerwarte, daß sie sich genall daran halten lind gegen niemand dienen, der mit den Eidgenossen verwandt sei; dochwolle man das in den Abschied nehmen. Beliebe den Obrigkeiten etwas anderes, so werden sie (die Hauptleute zc.)davoil benachrichtigt werden. R». An die Eidgenossen von Basel ergeht nochmals die Bitte, sie möchten doch endlichgestatten, daß die von Aarau fahren wie vordem, und darum auf nächstem Tag Antwort geben. Für den Falleines Abschlags sollen dann alle Boten Vollmacht bringen, hierin weiter zu handeln. <?. Die von Rothweilbitten um Rath, wie sie sich der Artikel halb verhalten sollen, die sie mit den kaiserlichen Räthen auf einemTage zu Röttenburg aufgerichtet, nämlich: 1. (Das Versprechen), ihre Freiheiten und das Hofgericht zu bestätigen;2. (die Znmuthung), die Flecken, die sie im würtembergischen Kriege eingenommen, an das Herzogthum zurück-zugeben, und 3. den kaiserlichen Rüthen eine Abschrift von dem Bunde, den Rothweil init den Eidgenossen ge-schlossen, vorzulegen; 4. ein Vertrag über verschiedene Dinge, (namentlich) betreffend die freie Pirs (Jagd). —Antwort: Man finde nicht nothwendig, eine Abschrift des Bundes zu geben, indem das Reich und das HausOesterreich darin ausdrücklich vorbehalten seien; in Betreff der Freiheiten und des Hofgerichts werde man die