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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1521,

auf die Rangordnung, 2, Auf Begehren des französischen Boten ist dann auch Zürich zu ersuchen, sich von denandern Orten nicht zu söndern, und eine Botschaft dahin verordnet, nämlich von Bern, Lucern, Solothurn, Uri,Unterwalden und Zug, 3. Um Mühe zu ersparen, ist mich beschlossen, daß Appenzell zu St. Gallen, die dreiBünde zu Glarus, Rothweil zu Schaffhausen, und Mühlhausen zu Basel die Vereinung besiegeln solle,?, Ii.. Mauerläßt ein Schreiben an die eidgenössischen Knechte in Italien und eine Danksagung an den Herrn von Lautrec.I. Der Bote des Königs, Herr von Lamet, bringt abermals an: Da nun die Vereinung zugesagt sei, so be-gehre er zu wissen, ob er 6000 Knechte erhalten könne oder nicht; denn die Bezahlung für dieselben sei vor-handen, und sobald die Vereinung besiegelt worden, wolle der König die Pension sowohl als die Besoldungdieser Knechte zu Bern haben. Heimzubringen, »» Auf diesem Tag ist eine große Zahl von Ansprechen, er-schienen in dem Glauben, weil die Vereinung beschlossen worden, so müßten sie auch ohne weiteres bezahlt werden.Auf die diesfällige Anzeige antwortet der Herr von Lamet, er sei nur wegen der Vereinung hergesandt worden,für Anderes habe er keine Vollmacht; darum mögen sich die Anspreche,-, gedulden; wo jedoch großer Mangel sei,solle man sie nach Peterlingen oder zun, Klösterli (nach Poleggio) weisen gemäß dem Frieden, im, den Königda zu berechtigen, i». Mit dem Herrn von Lamet hat man auch abgeredet, daß der König, sofern die Vereinungzu Stande kommt, sofort die Pensionszulage ausrichte, gleich als ob dies alles ans Lichtmeß beschlossen wäre,und sie ebenso künftig alljährlich mit derandern Pension" bezahlen solle.

Ein Verzeichnis der Gesandten fehlt. Die oben angegebenen Namen sind nur zufällig constatirt. Ver-innthlich waren übrigens außer ?en Orten auch sämtliche Zugewandte vertreten und zwar im Allgemeinen wohldurch die in Nr, 8 genannten Boten,

Bern hat in der SammlungAbscheide sine cluto bis 1567" zwei Originalabschiede d, d. Mittwoch vorCantate, deren einer :»»I und », der andere ii, Ii»>» und f (in dieser Folge) umfaßt. In einer andern Copiefehlen :»v; Ii, l. im Zuger, Ii, «'. I» im Schaffhauser Eremplar, :» Ii im Stiftsarchiv St. Gallen.Freiburg hat nur » «l und n, (das klebrige ist wahrscheinlich verloren); Basel :», «I, i>, v, Ii, l, k,I, m, l, g; (in dieser Folge) und von anderer Hand als Nachtrag:Houptman lloli von Mülhusen begert gleit".

^ Zu Der für Schaffhausen hierüber ausgefertigte Abschied ist datirt von Crucis Jnventionis (3. Mai).

Archiv Schaffhausen: Correspondenzen.

Ferner sind zu vergleichen Absch. 1520, 5. März v; 26. April v.

Zu I'. l. Vgl. Absch, 1520, 6, Juli; 21. Aug. o; 5. Sept. cl; 30. Sept.; 2. Oct. u; 22. Ort. ll mit Note;6. Nov. ll; 1, Dcc. n.

Zu I'. 2. Dieser Absatz gehört wohl richtiger zu n» (da solche Wiederholungen nicht ganz selten sind). Dernach Bern angesetzte Tag ist überhaupt uicht genannt, wahrscheinlich der vom 7. Juni.

Zu >>. lieber diese Verhandlung wurde für die Parteien ein Special-Abschied ausgefertigt unter dem DatumSamstag vor Cantate (27. April). K, A, S°,°thurn: Abs-h, Ad, x (CopK),

Zu I. 1. Siehe Beilage R. Eine vollständige Reinschrift, die vielleicht vor der Uebertragung auf dasPergament angefertigt wurde, hat Bd. v der eigentlichen Lucerner Abschiede, k. 19 ff.

Bemerke die Instruction der freiburgischen Botschaft: ...Als nnst si (min Herren) etlicher OrtenUnwillen an denselben (artiklen) vermerken, haben si ein groß beduren daran; dann so jewelten ein Eidgnoschafteins gewesen, ist es inen von den gnaden gotts wol ergangen, und dorumb sye miner Herren will und Meinung,daß do mit großem flyß gearbeitet werd, dieselben Oerter zuo vermögen, mit einer Eidgnoschaft zu handlen undsich nit also (zuo) sündren." Sodann soll ein Versuch gemacht werden, um wo möglich die Pensionen oder dieHülfsgelder des Königs für eidg, Kriege höher zu bringen und Lausanne (statt Lyon) als Zahlungsort zu be-stimmen. K, A. Fr-iburg- Jnstr. B. XXIX,