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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1521

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schlössen, daß fernerhin nnr sechs Orte ihre Boten hinsenden sollein Für das laufende Jahr soll es aber nochbei der alten Ordnung verbleiben, I». Zwischen dein Abt von .Kreuzlingen, denen von Constanz und den Bauernvon Keßivcilen ist ein Streit entstanden wegen des Sees und der Fischenzcn im Bodcnsce, Nachdem man nunden Abt, den Landvogt und endlich den Zniiftmeistcr von Constanz angehört, der nm Aufschub anhält, und inden Vortragen gefunden, daß der Abt den See als Eigenthum anspricht, wogegen die von Constanz nichts ein-wenden, als in Betreff des Laichcns, so hat man den Ziinftmeister (resp, die von Constanz) ersucht, das Gottes-haus bei seinem Eigenthnm bleiben zu lassen; wollten sie das nicht thuii, so ,verde man sie sowie die Bauernvon Keßweilen zu einem rechtlichen Spruch auf die Jahrrechnung nach Baden laden, e. Etliche Boten und alteLandvögte berichten, wie die von Constanz bisher im Brauch gehabt, einen Bann aus den See zu legen, währenddoch Grund und Boden den Eidgenossen gehöre. Heimzubringen, ob man das zugeben wolle oder nicht, «R. Hansvon Laudenberg von Napperswyl führt Beschwerde, daß er schon seit sieben Jahren mit Mötteli im Streit stehe, derihn zuletzt gar mit geistlichen Gerichten venire und in Kosten bringe, während er von den Eidgenossen einenSchiedsspruch begehre. Deshalb ergeht nun ein Schreiben an den Mötteli, er solle mit den geistlichen Rechteninnehalten und auf die nächste Jahrrechnnng zu Baden den Stiftungsbrief mitbringen, worüber sie Streit haben,nm die Eidgenossen entscheiden zu lassen, Da der Bischof von Constanz die von Hailau vor dem Hofgerichtbelangt, so wird derselbe schriftlich ersucht, solches zu unterlassen und die armen Leute nicht so zu beunruhige»,da sie mit den Eidgenossen reisen und dem Abt von Schaffhansenmit Eigenschaft verwandt" seien; zudemkönne man nicht zugeben, daß die guten Leute mit fremden Gerichten belästigt werden, da solches dem Friedenvon Basel entgegen sei. Wenn er (der Bischof) sich damit nicht zufrieden gebe, so solle er auf die Jahrrechnungzu Baden kommen, wohin sich die von Hallau zum Rechten erboten. Man erwarte seine Antwort, um sie demAbt von Schaffhausen unverzüglich mittheilen zu können, ll. 1. Heimzubringen die Bitte des Herzogs vonWürtemberg, auch der beiden Städte Lucern und Solothurn, die eilf Orte möchten ihn, als ihren Mitbürger,aus der Ungnade, in der sie bisher zu einander gestanden, entlassen; mit Leib und Gut würde er ihnen dafürzu Diensten stehen. Heimzubringen, um auf nächstem Tag zu Bern darüber Antwort zu geben, 2. Daselbstsoll man auch antworten der Ansprechen halb, wohin und auf welchen Tag man diesen Handel verschieben undabmachen wolle. K. Der Bote von Glarus eröffnet das Ansuchen, die Eidgenossen möchten sich durch die auden König zu sendende Botschaft fürihren Poeten" (Glarcanus), verwenden, damit seine Pension ihm nachBasel verabfolgt werde, wo er sich setzen wolle. Antwort nach Bern, I». Da in dein langwierigen Streitzwischen Bischof Christoph und der Stadt Basel ein gütlicher Vertrag zu Stande gekommen, wogegen aberSolothurn noch einige Einwendungen macht, so hat man, damit derselbe in Kräften bleibe, allen drei Parteienauf Sonntag Trinitatis (26. Mai) einen Tag nach Liestal angesetzt, wo sie mit ihren Zugesetzten (LienhardHübschi, Seckelmeister, und Bartholomäus May von Bern; Venner Krummenstoll, der Jüngere, und JacobTcchtermann, von Freiburg) erscheinen sollen. Wenn sich diese Vier in ihren Meinungen theileu, so sollen sie alsObmann eine» Fünften erwählen; die sollen dann den Handel untersuchen und einen rechtlichen Spruch fällen.Daetliche" Betheiligtc (Solothurn?) hiczu noch nicht Vollmacht gegeben, so hat man sich derselbenvcrmächtigt",damit der Span hingelegt werde. Die Boten von Basel und Solothurn sollen dies sogleich an ihre Obernbringen und den beiden Städten Bern und Frciburg darüber Antwort werden lassen, damit sie ihre Schieds-richter auf den bestimmten Tag abfertigen können, I. l, Den Hauptgegeustand dieses Tages bildet das Bündnißmit Frankreich, Von allen Orten (mit Ausnahme Zürichs) und den Zugewandten wurde der Beschluß gefaßt,die Vereinung anzunehmen. Zuerst soll sie' zn Lnccrn besiegelt werden und dann von Ort zu Ort ohne Rücksicht