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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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April 1521

jedoch auf Ratification der Obern hin, wobei aber von der französischen Botschaft das Begehren gestellt wurde,in möglichst kurzer Zeit einen Tag zu hakten, um des Geschäftes endlich los zu werden, zu welchem Zweckjeder Bote eine Abschrift der festgesetzten Artikel erhält. I». Die Edlen im Thnrgan, die mit dem Landvogtwegen der Huldigung einen Span hatten, haben sich nun zu einemziemlichen Eid" bereit erklärt. Heimzu-bringen. Der Graf von Arona erneuert durch seine Botschaft das Gesuch, bei einer allfälligen Vcreinnngmit dem König ihn nicht zn vergessen, sondern in dieselbe einzuschließen. «I. Anzeige der Stadt Mühlhausen,daß der Kaiser sie eingeladen, den Reichstag in Worms zu besuchen, was sie aber nicht ohne den Rath undWillen der Eidgenossen thun wolle. Darüber ist ans dem nächsten Tag Antwort zu geben, v» Die von Noth-weil schreiben, es werden in der Nähe Rüstungen vorgenommen; sie haben aber noch nicht in Erfahrung bringenkönnen, wem solche eigentlich gelten. Antwort, sie sollen sich bis ans den nächsten Tag hierüber genauererkundigen. I. Betreffend Mcndris und Balerna hat Herr von Lamet drei Wege vorgeschlagen: 1) Mit demangefangenen Rechten fortzufahren, jedoch einen andern, unparteiischen Obmann zn ernennen; 2) wenn dieEidgenossen darauf Verzicht leisten, würde ihnen der König jährlich dreimal so viel geben, als die beiden Plätzeertragen; 3) der König wolle dafür eine Summe Geldes bezahlen. Heimzubringen. Herr von Lainet soll indessennoch einmal an den König schreiben, ob er darauf Verzicht leisten wolle; wo nicht, so würde man von einemandern Obmann reden, als von Wallis, von St. Gallen, den, Herrn von Sax oder Ludwig von Helmstorf.K-. Gesuch an die königliche Botschaft um Verwendung für den Bischof von Lodi, wofür sie sich gutwilligzeigt. I». Der Bericht des Landvogtcs im Thnrgan über das Lehen zn Dießenhofen ist heimzubringen, j. Ansdas dringende Ansuchen der französischen Botschaft wird obiger Geschäfte wegen wieder ein Tag nach Lucernangesetzt auf Sonntag Zubilate (21. April), auf welchen jedes Ort zwei Boten senden soll mit Vollmacht,über die Vereinung eine entschiedene Antwort zu geben. Ii.» Mit dem Herrn von Lamet hat man abgeredet,daß der König, sofern die Vereinung zu Stande kommt, sofort die Pensionszulage ausrichte, gleich als ob diesalles ans Lichtmeß beschlossen wäre, und sie ebenso künftig alljährlich mit derandern Pension" bezahlen solle.

Der vorliegende Abschied findet sich, wohl durch Versehen, schon in Bd. III, 2 untcr Nr. 813. Wir könne»jedoch, mit Rücksicht auf die große Zahl der vorhandenen Exemplare, welche sämmtlich die Jahrzahl rrj tragen,und aus verschiedenen sachlichen Gründen kein Bedenken tragen, denselben hier einzureihen. S. Note u, 1. 2.

Das Boten-Verzeichniß ist größtentheils aus denLueerner-Abschieden" 1). k. 14, die obigen Abschied ingleichzeitiger Copie, aber unter dem Datum Donstag vor Quastmodo, enthalten.

Im Basler, Freiburger, Solothurner und Schaffhanser Exemplar fehlen I», I», le; das stift-st. gallische hatnur t?, >»

Zn ». Hieher gehören folgende Acten:

1. Das von Lncern am 16. März erlassene Ausschreiben für die gegenwärtige Tagleistung:

Unser stündlich willig dienst und was wir eeren, liebs und guots vermögent, allzit bereit znovor. Frommenfürsichtigen wisen stmders guot fründ und getrüwen lieben Eidgnossen, ir wüssent wie abermalen ein lang zitdaher der aller cristenlichost küng von Frankrich ein Werbung gethan umb ein vereinung^, den ewigen friden,so wir gmein Eidgnossen mit im hievor gemacht und beschlossen, zuo bessern, bevestnen und bestäten; also ist uffhüt dato vor uns crschincn sincr k. Mt. potschaft, der edel großmächtig Herr von Lamet, uns erfordert be-stich künglicher Mt. sins Herrn, gemeiner üwer Eidgnoschaft ei» tag zuo verkünden und beschriben in sinem kosten,nämlichen uf nächstkünftig Mittwuchen nach dem Ostertag in unser statt Lucern nachts an der herberg ze erschinen,dann je sin k. Mt. des gnädigen willens und Meinung spe, mit uns Eidgnossen, soferr wir dero mit zimlichengebürlichen und eerlichen fachen begegnent, sins theils dhein Mangel sin werd, dann dz sölich fründtschaft undvereinung zuo lob, nutz, eeren und wolfart beschlossen und dienen soll beben partpen. Hieruf, so wir sin pitt