März 1521,
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erscheinen, so hat man jetzt beschlossen,- 11 den Legaten (nochmals) zn fragen, ob er nicht noch mehr Knechtehaben möchte; 2) wie er gute nnd erfahrene Kriegsleute halten wolle, die nicht nm Sold dienen, aber den Zuggerne mitmachen würden; 3) wie er die Büchsenschüssen „bedenken" wolle? II. Antwort des Legaten: (1) Waser früher der Knechte halb, gegen wen und wie sie gebraucht würden, ferner in Betreff des Passes, der Pensionnnd der Erlegung der Wechsel nnd Quittungen zugesagt, dabei habe es sein Verbleiben; aber er besitze keineVollmacht, und wenn er selbst es auch gerne thäte, mehr Knechte anzunehmen als 6000; würden deren mehrgeschickt, so könnte er sie nicht bezahlen, woraus nur Unwille gegen den Papst entstünde, (2) In Betreff derangebotenen Ehrenlente würde er sich mit den Hauptlentcn berathen; doch setze er voraus, daß darin Maß ge-halten werde. (3) Der Büchscnschützen halb wolle er thnn, was bei uns und anderen Herren, denen sie schongedient, Brauch sei. III. (1) Daraus hat man sich mit seinen Zusagen zufrieden gestellt, besonders da Jacob Helbling(von Freiburg) für die Wechsel gut gesprochen, und betreffend die Büchsenschützen festgesetzt, daß jeder 5 Guldenrheiu, per Monat erhalten solle. (2) Auch in Betreff der Zugewandten und Vogteieu ist der Legat bei seinenfrühern Zusagen verblieben, nämlich fünf Hauptmannschafteu denselben zu lassen samt den Uebersölden, oderaber diese Stellen und Sölde den Eidgenossen zn geben, nämlich 110 Sölde, nnd dazu aus jedes Hundert dieUebersölde. Letzteres hat man angenommen; es sollen daher die Zugewandten und Vogteieu (je) unter dem Orteziehen, das sie bevogtet, oder unter dem sie ziehen müssen, nnd unter ihnen selbst Rottmeister und andere (Amt-leute) erwählen, die ihnen gefallen, die dann aus den Uebersölden bezahlt werden sollen, (3) Betreffend (den Ort)der Bezahlung, die Entschädigung für die Fähnlein, und (den Platz nnd Zeitpunct), wo man zusammenkommenwolle, hat der Legat sich anerboten, Zürich hier zu bezahlen; Bern, Freiburg und Solothurn in Freiburg;Lucern, Uri, Schwyz, Unterwaldcn, Zug und Basel zu Altorf; Glarus, Schaffhausen und Appenzell zu Chur;die Hauptleute sollen zu ihm kommen, dann werde er ihnen auf jeden Knecht 1 Krone geben bis an die obbe-nannten Plätze nnd daselbst den ganzen (ersten Monat-) Sold. Er wolle den Hauptleuten auch die Fähnleinbezahlen; es könne jedes (Ort?) Farbe oder Zeichen wählen nach seinem Gefallen; man möge nur anzeigen, wann»nd wo man sich vereinigen wolle, so könne er sich auch darnach richten, IV. Hierauf hat man erkannt, manwolle sich auf den Ostertag (31, März) zu Pavia versammeln und erst weiter ziehen, wenn alle beisammen seien;daher soll der erste Sold auf Mitte März angehen, der zweite am Ende des ersten Monats bezahlt werden,wo sich das Heer gerade befinde, und so fort nach Inhalt der Vereinung. Auch sollen die Hauptleute, Lieutenants,Venner und Knechte die vorgeschriebenen Ordonnanzen beschwören. Die Orte, welche Zugewandte oder Vogteieuhaben, die mit ihnen ziehen müssen, sollen denselben die auferlegte Zahl anzeigen nebst den sie betreffenden Artikelndieses Abschiedes. Endlich soll jedes Ort verbieten, daß Freiwillige mitziehen, da nur die Ausgezogenen besoldetwürden, «t. Am letzten Tage dieser Tagleistnng ist ein kaiserliches Schreiben augelangt, worin das Begehrengestellt ist, daß auf Sonntag Quasimodo (7. April) die Eidgenossen ihre Boten auf des Kaisers Kosten in Zürichversammeln; dahin werde er auch einige Fürsten des Reiches und (andere) hochgestellte Personen senden, um znverhandeln, was dem Reiche deutscher Nation und den Eidgenossen ersprießlich sei. Das ist heimzubringen,< » Jos Hösli von Glarus, als Hauptmann zn St. Gallen, hat den IV Orten Rechnung abgelegt. Nach Abrcchnung seines Gehaltes, der Auslagen für ein (gemaltes) Fenster in die Gcmeindestnbe zu Wyl und des Trink- undLetzgeldes bleibt er jedem Ort schuldig 60 Gulden (1 Gl. zu 15 Eoustauzer Bayen), was er auch entrichtet hat,t. Da die von Rothweil eine Antwort auf ihr letztes Anbringen begehren, so wird ihnen gerathen, den Tag zuRottenburg zu besuchen, und was ihnen dort begegne, wieder au die Eidgenossen zu bringen; doch sei es nichtnöthig, unsere Bundbriefe oder Abschriften davon Jemandem vorzuweisen.