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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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März 1521,

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die Knechte in seinem Gebiete freien Zugang und Ruckiventsprechen könne.

Zu n» und ii. Bezügliche Acten oder anderweitigeZu «». Vgl. Absch. 1519, 28. Oct. ä; 21. Nov. ei;

,'g finden werden, damit man dem Legaten desto bülder

Lateinisches Concept in den Zürcher Missivcn.

Aufzeichnungen haben sich nicht finden lassen.1529, 2. Oct. o; 22. Oct. g'.

5.

Winten. 1521, e. 4. März.

2-taatSarchi» Bern: Latein. Misstve», Bd. N, k. 372.

Tag der Städte Bern und Frciburg mit dein Bischof von Lausanne, wegen der Märchen am Mnrtnersceund anderer Streitigkeiten.

«. Es soll unter dem Siegel des Bischofs und der beiden Städte ein»Brief errichtet werden des Inhalts,daß alles, ivas bei der Aufrichtung eines Galgens bei dem Dorfe Faong durch die bischöflichen Amtleute undhernach bei dessen Beseitigung durch einige Personen von Marlen gehandelt worden, keiner Partei in der hän-gcnden Streitfrage irgend welchen Nachtheil bringen, sondern unbedingt der alte Zustand anerkannt werden solle.Wenn aber der Bischof sich damit nicht begnügen wollte, so wollen die beiden Städte ihn bei dem Herkömmlichenbleiben lassen und in dem Fall, daß er das Recht anriefe, ihm darin willfahren. ?». In Betreff der strittigenMärchen am Murtnersee und der von Seiten des Bischofs unternommenen Neuerungen ist vereinbart, daß beideParteien oder deren Abgeordnete an Ort und Stelle zusammenkommen, die Kundschaften verhören und alsdannden früheren Zustand nach Billigkeit und gemäß dem früher verfaßten Abschied herstellen sollen.

Das Original, die Abschrift des vermuthlich zunächst für den Bischof bestimmten Conceptes, trägt kein Datum,aber die UebcrschriftAbscheid-Lösau-Murtcn-beid Stctt", und steht zwischen Conccpten vom 5. und 11. März.Ob dasselbe vollständig ist, läßt sich nicht entscheiden, Indem das vorgesetzte Zeichen epjr vielleicht einer andernAufzeichnung ruft.

Zur Ergänzung ziehen wir folgende Acten bei:

1) 1529, 21. Dcccmbcr (Saint Thomas). Bern und Freiburg an den Bischof von Lausanne. Man nehme aufseine kürzlich eröffneten Wünsche betreffend den Marchcnstreit am Mnrtnersce gerne Rücksicht, soweit es möglichsei; um aber die beidseitigen ltnterthancn zu Ruhe und Frieden zu bringen und täglichen Reibungen vorzubeugen,könne man den gegenwärtigen Zustand nicht bleiben lassen, sondern habe beschlossen, die Gränzen festzusetzen, unddafür einen Tag an Ort und Stelle bestimmt auf Montag nach Reminiscerc (25. Febr. 1521), zu welchem derBischof selbst erscheinen oder bevollmächtigte Gesandte schicken solle.

Ein Schreiben vom 3. Dec. (lnncki aprvs 8k. ^ncleian) in gleicher Sache, mit Tagansetzung auf den 17. d. M.,und Bezugnahme auf eine zu Bern getroffene Abrede, geht voraus. ^ K. A. zr-ibmg: Miss. Bd. vir w? v.

2) 1521, 8. Februar (Freitag vor Apolloniä). Bern an Frciburg. 1. Antwort auf dessen Schreiben betreffenddie aufzurichtende March bei Marten. Nachdem man auch die Gesandtschast des Bischofs von Lausanne darübergehört, bitte man Freiburg, seine Botschaft auf Freitag vor der alten Fastnacht (15. d.) zu rechter Rathszeit hieherzu verordnen mit Vollmacht zu gebührlicher Antwort an den Bischof. 2. Mitthcilnng der Antwort des LegalenPucei betreffend das Gotteshaus Filliez (Filly). «. A. Fniburg: «. Bcm.

3) 1521, 16. Februar. Bern und Freiburg an den Bischof von Lausanne. Ansehung eines gütlichen Tagesauf Montag nach Oculi (4. März), wegen der streitigen Märchen am Murtnersee. Gesuch um persönliches Er-scheinen oder Abordnung eines Bevollmächtigten. Ei. A. B-m: LaMn. Miss. n. e. «so».