Thonon. 1521, Anfang Januar.
Kautoilsarchiv Freiburq. Staatsarchiv Bern.
Gesandte: Bern. Anton Spillmann. Obwalden. Peter Wirz. Frei bürg. Dietrich von Englispcrg,Schultheiß; Jacob Helbling, Seckelmcister; Anton Krnminenstoll; Hans Praderwan.
Unterhandlung init dem Herzog von Savoyen, behufs einer Ausgleichung mit Freiburg.
Ein Abschied über diese, vielleicht schon in den letzten Tagen Deceinbers 1529 begonnene, Verhandlung istnicht mehr vorhanden; es laßt sich nur vermuthcn, daß der in Nr. 4, Ii erwähnte, aber aller Wahrscheinlichkeitnach verlorne Abschied das Ergebniß dieses Tages war; auch über die Dauer des Tages ist nichts Bestimmtesanzugeben. Einige Anhaltspuncte gewähren indeß folgende Acten:
1) 1529, 23. December. Freiburg an die eidgen. Boten in Savoyen, Anton Spillmann, von Bern, undPeter Wirz, Ammann, von Obwalden. Heute habe der Große Rath das ihm vorgelegte Begehren genehmigtund ihnen zu Ehren beschlossen, in Gottes Namen eine Botschaft an den Herzog ^von Savoyen abzuordnen; die-selbe werde in den nächsten Tagen hier aufbrechen nnd sich zu ihnen verfügen; darum bitte man sie, dieselbe zuerwarten und die Angelegenheit inzwischen für gut empfohlen zu halten, ?c. K.A. Frnbur-,- MWo-n, Bd. vm. w? v.
2) 1529, sc. 26. December), Frciburg. Instruction für die Boten zu dem Herzog von Savoyen. 1. Da derHerzog erklärt, daß es sein ernstlicher und größter Wunsch sei, mit Freiburg „wohl" zu leben, also daß allefrüheren Späne als gänzlich abgethan und vergessen betrachtet würden, so bezeugt man hiuwider die gleicheGesinnung. 2. Gegen dessen Begehren, daß man sich der seit fünf Jahren angenommenen Burger entschlage undüberhaupt keine mehr aufnehme, soll nochmals ein Versuch gemacht werden, den Herzog von dieser Forderung
„gütlich abzubringen, da man diesen Artikel aus Besorgnis' vor Unruhen in der Gemeinde nicht eingehen könnte,indem die beiden Städte in ihrem Bund mit dem Herzog ausdrücklich festgesetzt haben, wie sie Burger annehmendürfen, nämlich daß sie des Herzogs Gerechtigkeiten vorbehalten würden; das sei man immer noch buchstäblichzu halten geneigt. Denn daß Freiburg in vergangenem (Jahr) etliche von Genf zu Burgern aufgenommen, jaihnen zu Hülfe habe ziehen wollen, um sie vor Gewalt zu schützen, sei nicht in arger Meinung geschehen; manglaube auch damit nicht wider des Herzogs Autorität und den Bund gehandelt zu haben, indem Genf eine freieReichsstadt und ihm mit keinen Pflichten unterthan sei; wenn die drei Städte Bern, Freiburg und Solothurudie freie Stadt Bisanz in ihr Burgrecht angenommen, so vermeine Freiburg, es habe mit der Annahme derGenfer auch nicht übel gehandelt oder den Bund verletzt. Wenn also der Herzog in Zukunft freundliche Nachbar-schaft halten wolle, so begehre man, daß er von seiner Zumuthung, die direct („ane alles mittel") dem Bundzuwider sei, abstehe und sich des guten Willens getröste, den man auch bei ihm voraussetze, den Bund getreulichzu halten und nicht leichthin Burger aus seinen Landen anzunehmen. 3. „Zuletst der geistlichen halb sagen minHerren, st wellen derselben inüeßig gan, doch daß das recht gegen menklichem gehalten (werd) und sich niemandgegen noch für dheine» teil partysch erzöig, wyter dann ein jeder teil mit recht besticht und im das recht zuogibt."