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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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4. Um augenfällig zu zeigen, daß die Abschiede nur einen Theil der wirklich behandelten Geschäfteenthalten, reihte ich die übrigen mir bekannt gewordenen als Alineas an, bei denen immer der Fundortbesonders genannt werden mußte. Deutliche Beispiele geben die Nummern 96, 97, 191, Fast allegrößeren Abschiede wurden durch solche Anhänge ergänzt, und ihr häufiges Vorkommen wie ihr Inhalterweckt die Vermnthnng, daß viele ähnliche Stücke verloren seien, einzelne aber sich in kleinern Archivennoch vorfinden möchten. Manches der Art müßte uns vorliegen, wenn nicht das eidgenössische Archivin Baden im Jahr 1555 durch ein Brandunglück großentheils zerstört worden wäre. Als Beitragzum formalen Verständniß der Abschiede bemerke ich beispielsweise zu Nr, 132 noch Folgendes: DieArtikel ii bis rr sind mit Ausnahme eines einzigen aus den Berner Missiven geschöpft, was von derSitte herrührt, daß der Stadt- oder Landschreiber des SitznngsoAes die Canzleigeschäfte für die Tag-laching zu besorgen hatte, so auch in Zürich, Lncern, Schwyz, Zug, Basel, Solothurn, Aarau n. a. m.Weil derselbe auch alle Erlasse der eidgenössischen Boten ausfertigen mußte, so sielen die Conceptegewöhnlich in die örtlichen Missivensammlungen, deren Schicksale sie natürlich theilten.

5. Die Beachtung der gewöhnlichen Gestalt der Originalien führte serner zu der Regel, vonden eigentlichen Abschieden die etwa beigelegten, aber in verschiedenen Archiven in andern Samm-lungen eingereihten Acten zu unterscheiden und diese als Noten zu geben, was die Uebersicht erleich-tern dürfte.

6. Die größeren Teptartiket wurden, mit wenigen Ausnahmen, die man leider zu spät bemerkte,in Abschnitte und Paragraphen gegliedert, um für die Citatiouen mehr Bestimmtheit gewinnen zukönnen. Deßgleicheu wurden die Noten fast durchweg so numerirt und abgctheilt, daß es dem Forschermöglich sein wird, auf jede Stelle mit genauen und einfachen Bezeichnungen hinzuweisen, wenn dieAngabe der Seiten- und Zeilenzahl nicht überall belieben sollte. Ich schlage als zufällig bereite Bei-spiele vor: Nr. 6 e, III. § 2, oder Abschied 451 l, mit Note 3, H 2.

7. Sodann war ich beflissen, die im originalen Wortlaut mitgetheilten Acten, deren eine sehrgroße Zahl ist, in vereinfachter Schreibung zu geben, was bei einem zunächst den historischen Studiendienenden Werke keiner einläßlichen Rechtfertigung bedürfen sollte. Daher mag es hier an der Bemerkunggenügen, daß ich mit diesem Versahren auch die Interessen der Sprachforscher besser zu berücksichtigenglaubte, als wenn ich die unzähligen Fehler flüchtiger Concepte und ungeübter Gelegenheitsschreiberverewigte und damit in tausend Fällen die Erkennung des Wortsinns und der Gedanken erschwerte.Ohnehin bedurften weitaus die meisten Acten manigfacher Verbesserungen, um sie lesbar und verständlichzu machen; indessen wurde durchweg hinreichend dafür gesorgt, daß alle Znsätze, Flickwörter u. s. w.sich leicht unterscheiden lassen. Der angedeuteten Absicht gemäß wurde überall auch die Jnterpunctionnach modernen Grundsätzen gestaltet. Auf Begehren der Oberredaction erfuhr schließlich auch der TextderBeilagen" eine entsprechende Reinigung, wobei sich einige Unebenheiten freilich nicht vermeidenließen. Gerne hätte sich der Bearbeiter da und dort noch mehr, als es geschehe», in sachliche oder