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4,1,a (1873) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1521 bis 1528
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hingewiesen; es sei aber hier noch ausdrücklich des Verlustes der Jahrrechnungs-Abschiede über dieennetbirgischcn Vogteie» der III Orte und der zweiörtischen Verhandlunge» über die Herrschaften Gasterund Utznach gedacht.

Die formelle Behandlung des gesammelten Stoffes »nchte sich im Wesentlichen den vorausgehendenBänden anschließen. Doch waren, der äußeren Uebereinstimmnng unbeschadet, einige Neuerungenunumgänglich, über welche ich mir einige erläuternde Bemerkungen erlaube, zumal dieselben in denfolgenden Bänden festzuhalten sein werden.

1. Das Datum der Abschiede bezeichnet in der Negel es kommen auch Ausnahmen vorausdrücklich den Anfangstag; da nun fast alle eidgenössische» Tage, ans denen eine größere Zahl vonOrten vertreten waren, mehr als einen Tag, bisweilen acht bis zehn Tage und länger dauerten, ohnedaß es möglich wäre, den lebten Tag mit Sicherheit zu bezeichnen, so setzte ich, wo es nöthig war,zu den festen Daten den Buchstabenf." (folgendes.

. 2. Um die Vergleichung und Prüfung der gefundenen Abschiede und Acten zu erleichtern, strebteich nach möglichst vollständiger und genauer Angabe der Fundorte; nur wo Seitenzahlen oder-Nummern fehlten, und eine genügende Bezeichnung Weitläufigkeiten erfordert hätte, ließ ich es beiallgemeinen Nachweisen bewenden. Auch bei den Rathsbüchern gewährte meistens das Datum selbstdie wünschbare Sicherheit, den fraglichen Act wieder aufzufinden.

3. Die Namen der Gesandten wurden großentheils aus Rathsbüchern, Instructionen, Missivenoder Urkunden ermittelt; wo der Abschied, wie gewöhnlich, sie nicht selbst gibt, schloß ich sie inParenthesezeichen ein, um sie als Zuthaten der Redaction zu unterscheiden. Freilich wollte es auchmit diesen Hülfsmitteln nicht gelingen, die Namen für alle Orte und alle Tage festzustellen. Einegern benutzte Quelle verschaffte mir der öfter citirte Band des Eidgenössischen Archivs in Aaran,der die Namen der Gesandte» enthält, die in den Jahren 1505 bis 1688 den Tagen in Badenbeiwohnten, aber in den Jahrgängen vor 1522 große Lücken zeigt. Da diese Aufzeichnungen nurselten zu berichtigen waren, wozu besonders die in Urkunden niedergelegten Namen von Boten dienenkönnen, so trug ich kein Bedenken, sie beizuziehen, indem ich diese Sammlung als eine wenigstensHalbofficielle betrachte, die im zweiten Decenninm des XVII. Jahrhunderts gemacht worden sein muß;denn die Handschrift trägt de» Eharakter jener Zeit und ist von Anfang bis zum Jahr 1612 vollständig gleich; dann treten andere Züge auf, die später durch noch modernere abgelöst werden. Jeneerste Abtheilung wäre daher als Covie anzusehen, deren Original verloren ist; ob dieses ein Ganzesbildete, kann hier wohl dahingestellt bleiben. Daß solche Verzeichnisse in Baden vorhanden sein mußten,erklärt sich ans dem Gebranch, in eidgenössischen Erlassen die Namen der jeweile» anwesenden Botenaufzuzählen. Schließlich mag noch bemerkt werden, daß den Name» der Zuger Gesandten häusig, undzwar von fremder Hand, der nähere Heimatsort beigesetzt ist; diese Zusätze glaubte ich nicht übergehenzu sollen, obwohl ich ihre durchgehende Richtigkeit nicht verbürgen kann.