Decembcr 1499.
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Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg, St. Gallen, haben vom Landvogt jeder 9 Gulden,der aus der Grafschaft Toggenburg 4^ Gulden erhalten, ebenso die Fähnriche, Waibcl, Wachtmeister,Schreiber und Andere, etliche 4 Gulden, etliche minder. Nun kommen die Andern, die nichts erhalten,und meinen, man solle ihnen das Gleiche geben. Man soll heimbringen, ob man das thun oder diecrstern anhalten wolle, das Empfangene wieder herauszugeben. Dem Landvogt ist befohlen, mit
dem Mottest zu reden, daß er das Schloß Tettigkofcn, der Eidgenossen Lehen, unterhalten und nichtalso zerfallen lassen soll. vvv. Heimbringen, ob man die Gerichte in der Herrschaft Wartau, die nachWerdeubcrg gehören, zn der Herrschaft Sarganö kaufen wolle, da doch die hohen Gerichte daselbst anSarganö gehören. Lil'L'. Jeder Bote weiß seine Herren zu berichten über die Artikel um des LandgerichtsÖffnung, wie der Bote von Zürich selbe ab diesem Tag mit sich genommen hat. Man soll sich erklären,ob man mit der Acht richten wolle, wie die von Coustauz das gcthan, oder aber nicht. KKK. Auf dasAnbringen von Glarus in Betreff der von etlichen besondern Personen zu Vaduz genommenen Brand-schatzuug wird beschlossen, daß man den diesfalls ergangenen Abschied zu Lucern suchen und auf nächstenTag nach Zürich schicken soll. 1»I»1». Der Laudvogt im Thurgau gibt Rechnung über seine Einnahme undAusgabe in diesem Krieg. Seine Einnahme beträgt 837 Gulden 13 Schilling 4 Deisters, seine Ausgabe801 Gulden; er bleibt also schuldig 36 Gulden 13 Schilling 4 Deisters. Seines Soldes wegen ist ihmnichts verrechnet. Nun erhält er den Auftrag, auf den nächsten Tag zuj Zürich mit dem Landammannin seiner Rechnung auszusondern, was Zehnten, Zinse, Korn, Wein oder Schulden gewesen, ferner Aus-stände einzuziehen u. f. w., damit man vollständig abrechnen könne, Iii. Meister Setzstab und MeisterSteinbrüche! von Zürich bringen an, sie seien bei drei Wochen mit den Büchsen umhergeritten und ver-langen deshalb Lohn. Ii.Ii.Ii,. Man begnügt sich mit dem von dem Boten von Lucern wegen Haus Muriund wegen der vier Gefangenen zu Werdcnberg gegebenen Aufschluß. III. Jeder Bote weiß, waseiniger Hauptlcnte wegen angebracht worden ist, die einem Bauern im Thurgau 50 Gulden abgenommenhaben, ini»»»»». Man soll in den Orten berathcn, ob man eine Appellation vom Landgericht an gemeineEidgenossen gestatten wolle. i»i»i». Von nun an sollen alle zwei Jahre die Edcln im Thurgau einem Land-vogt zu gemeiner Eidgenossen Händen schwören nach einer aufgestellten Formel. «««». Auf dem nächstenTag in Zürich soll man entscheiden über das Gesuch des Landvogtö um eine Entschädigung für seine vielenaußerordentlichen Kosten während des Kriegs; ebenso soll seine Besoldung festgesetzt werden, doch unterVorbehalt, daß er zu Frauenfeld seinen Wohnsitz nehme. K»i»K» Der Landammann im Thurgau bringtan, früher habe ein Untervogt, dessen Stelle er jetzt einnehmen werde, das Gericht zu Fraucnfeld besessenbis an das Blut, und alle Briefe besiegelt, auch das Gericht um kleine Frevel bis 1 Pfund, desgleichen^ vom Ertrag deö Landgerichts erhalten, auch die Vogtgarben, bei 200 jährlich, gesammelt und die Hühnerin der Grafschaft, wovon er einem Obervogt zu Konstanz 30 geben mußte. Da nun in Zukunft der Land-vogt zu Fraucnfeld sitzen werde, verlange er Erläuterung, wie es mit seinem Einkommen gehalten werdensoll, besonders da der Laudvogt die Briefe siegeln werde, und es herkömmlich sei, daß die, welche Garbengebeid> kein Sicgelgcld zu zahlen haben. Darüber will man auf nächstem Tag zu Zürich antworten.
Der Landvogt soll sich erkundigen, wie es unter Constanz mit dem Sicgclgeld des Landgerichtseine Bewandtniß gehabt habe, damit man sich gegen den Landschrciber zu verhalten wisse, ebenso, wasvon jedem Landgericht dem Landrichter gegeben werden soll und auö welchem Geld. n». Constanzbeschwert sich, daß auf die Güter seiner Burger im Thurgau Brauch und Reisegeld gelegt werde, was
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