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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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658
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L58 December 1^t99.

sie mit dem Frieden und der ihnen gegebenen Erläuterung nicht vereinbar halten. ES wird erwidert,man habe jetzt nicht Vollmacht, hierauf weiter einzutreten, werde jedoch die Sache in Abschied nehme»,und von dem Tag zu Zürich, nächsten drei Königen Tag, ihnen Antwort geben. «««. Zur Abrechnungunter den Orten und zur Thcilung der Büchsen wird ein Tag gesetzt nach Zürich auf der heiligen dreiKönige Tag nächsthin. Wenn ein Ort diesen Tag nicht beschickt, so soll ihm künftig nicht mehr gestattetsein, Kosten einzugeben.

Lucern.

17. December iDimstag n-ch vun«).

Staa«»arcl>iv Lucer»: Lucerncrabschicdesammluiig. 0.. IIS. Staatsarchiv Kreit'nrg: Abschicdband Nr 2,

t». Die Herren von Muri begehren, die vi Orte möchten einen Vogt in den Aemtern beauftragen, ihnen Rechnung abzunehmen, denn würde dem Gotteshaus zu merklichem Schaden gereichen,wenn jedes Ort seinen Boten hinschickte. Das will den Eidgenossen diesmal nicht gefällig sein. ES wirdbeschlossen, da kein Urbar vorhanden, so soll man die Nutzung deö Gotteshauses aufzeichnen und darnach den VI Orten Rechnung geben. I». Jedem Ort wird eine Abschrift deS Schreibens, daS durömische König und Herr Galeazzo Visconti des Landgerichts wegen an die Eidgenossen erlassen haben,mitgctheilt. Auf nächstem Tag will man antworten, r. Graf Georg von SarganS hat an SchwvZ dwBitte gcthau, ihm bchülflich zu sein, daß ihm seine erlittenen Kosten und Schaden abgcthan werden »iner wieder zu dem Seinen komme. Da die königliche Majestät eine Botschaft zu uns ordnen will,soll man rathschlagen, wie man dem Grafen bei derselben das Beste thnn wolle. «I. Heimbringen daoAnsuchen des Bischofs von Ehnr, wir möchten unfern Bundesgenossen in Churwalden schreiben, dassie nach Inhalt deö abgeredeten Friedens seine Leute wiederum ins Visthum kommen lassen.HarnischerS wegen von Lucern, dem sein Gut im Anfang deS Krieges zn Walsee verhaftet worden,worauf ihm bewilligt wurde, der Aeußcrn Gut zu Lucern in Haft zu legen, ist erkennt, es soll AllcS >"Haft bleiben, bis sich nach Anhörung des Abschieds von Frauenfeld findet, ob mau etwas für ihnkönne, t*. Vcnrich Ferr zu Lucern hat geredet, er habe gemeinen Eidgenossen auf der vorigen 'iück'nung zu Baden 2«> Gulden des Zolls zu Mellingen wegen bezahlt, wefchalb man den Läufer nin dw6 Gulden ausrichten soll. DaS wird mit Lueern verrechnet. K. Dem Caspar Methlasikircher, dewSalzherrn zu München, und dem Peter Bcdlcr zu Consta»;, die uns feilen Kauf zuführen wollen, w»Sicherheit und Geleit gegeben. I». Um die Zwietracht zwischen Bern und Wallis zu vermitteln,die drei Orte Lucern, Uri und Unterwaldcn auf der heiligen drei Könige Tag nächsthin (6. Januar l.'i» >ihre Botschaft zu Bern haben. Wollte ein Ort nicht daran Thcil nehmen, so soll eS nachberichten, das den Tag auch nach Wallis zu verkünden hat. >. Der Herzog von Württemberg»^ 'er habe aus besonderer Freundschaft für die Eidgenossen die Nutzungen des Klosters zu Schaffh^"^'^verabfolgen lassen; das gleiche haben auch die von Reutlingen gcthau.

Im Jreiburgcrcxcmplar ( Abschiedband Nr. 2) ist diesem Abschied ein, wahrscheinlich dem Tage vorgclcgcncs, SchreibenMaximilians, <>, <i, Innsbruck vff Andrer (ZN. November), angeschlossen, worin derselbe erklärt, den Entscheid deS Laiidger^"im Thurgau wegen dem nach Augsburg berufenen Reichstag überlassen zu müssen. Bezüglich de» gefangenen MStteli wolle er l»rdessen Loslassung gegen bescheidenes Ahgeld sorgen, lieber andere Punkte werde seine Botschaft mit den Eidgenossen unterhalb >