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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Deeember !999.

den See schuldet, abgenommen, ersetzen, oder aber ans den nächsten Tag Antwort geben, warum sie eSnicht thnn wollen. i»i». Die Hauptlente, die mit ihren Zusätzern den Wein im Rheinthal ausgetrunken,sollen zusammen ans einen Tag beschieden werden. Der Vogt will dann auch dahin kommen und seineRechnung vorlegen. «»«». Des Brands von Kriescru halben soll der Vogt Antwort verlangen. >»>». DerBogt im Nheinthal wird beauftragt, dem Büchscnmeister von St. Gallen und dem Rogel von Uri, welch'letzterer die Büchsen wohl t t Wochen lang allein mit Schießen versehen hat, jedem 9 Gulden von gemeinerEidgenossen wegen zu schenken. Bern, Freibnrg und Solothnrn verlangen A,itheil am Landgericht.

Man hat sie zu widerholten Malen dringend gebeten, davon abzustehen, in Betracht, daß die Vit Orteibnen auch zu mancher Eroberung geholfen und selben nie nachgefragt hätten. Sie aber verbleiben mitBerusnng auf die Bünde und das Stanserverkommniß bei ihrer Forderung. Daher soll man die Bund-briefe hervorsnchen und »achschen, was die zugeben, n. Zürich verlangt Büchsen als Ersatz seines Ver-lustes im Schwaderloch. 8«. Der Bote von Zürich soll sorgen, daß denen von Schaffhansen der Tagauch verkündet werde, wenn man die Kosten berechnen wird, die über die Büchsen ergangen sind, undselbe selbst theilen wird. <<» Der Bote von Uri soll zu Hause die Klage von Eonstanz wegen der Rosse,welche Urner im Frieden denen von Eonstanz weggenommen haben, anbringen. ,111. Um die gemeinenKosten zu berechnen und die Büchsen zu theilen, ist ein Tag angesetzt auf der heiligen drei Konige Tagnächsthin (9. Januar t5t)<>) nach Zürich. Wenn ein Ort sich nicht dabei vertreten läßt, so soll nachherkeine Eingabt von Kosten mehr von ihm angenommen werden, w. Anbringen der Botschaft vonAppenzell: i) Man möchte sie vor dem römischen König vertreten, der ihnen SchwendinerS wegen vordas Kammcrgericht gebiete, während sie doch mit ihm vertragen seien. Antwort: Man wolle Zürich eineAbschrift deö königlichen Mandats geben, es soll dann in aller Namen an den König schreiben. 2) Sieverlangen niit Berufung auf vor dem Krieg ihneu gemachte Versprechungen Antheil am Landgericht, anden Brandschätzen und Büchsen. Antwort: Man erinnere sich nicht, ihnen etwas Anderes versprochenzu haben, als Antheil am Wallgau, sofern es in unserer Hand bleibe. Hinsichtlich der Brandschätzc undBüchsen bleibe eS bei der zu St. Galleu ihnen gegebenen Erklärung, a) Sie haben in ihrem Land ansdie Zinse eine Steuer gelegt und bitten, daß, wenn sich Jemand deshalb beklage, man in Ansehung ihrergroßen Kosten dem kein Gehör gebe, -t) Begehren sie eines Zolls zu Rheineck, der früher nie üblichgewesen, von jedem Roß l Kreuzer, befreit zu werden. Antwort: Darüber habe man keine Vollmacht,x»«. Die beiden Herren von Brandis sollen zu dem Ihrigen nach Vorschrift des Friedens wieder gelassenwerden, und ihre Leute in der Grafschaft Vaduz und Maienfeld sollen der den Eidgenossen geschwornenEide gelcdigt und entlassen werden. xx. Der Vogt zu Rheineck soll dem alten Schreiber daselbst5 Gnldcn vom Zoll zu Fufiach geben und de» armen Kindern deS ZollerS die andern 5 Gulden, die >unoch schulden, schenken. zz. Luceru verlangt, daß die Leute in der Herrschaft Werdenberg der Eid»entlassen werden, da die Kinder deö Besitzers Bürger zu Luecrn seien, auch ihnen die zu Wcrdenbeigweggenommenen Büchsen wieder gegeben werden möchten. Das will man in Abschied nehmen und ausnächsten Tag Antwort geben. Der Bote von GlarnS beantragt, daß auf nächsten Tag die Sache

bezüglich deö Pfalzgrafcn und des GäggingS behandelt und beschlossen werde. »»»»». Luecrn erhält denAuftrag, das LandgcrichtSstcgcl nach Laut des Abschieds zu Luecrn machen zu lassen und nach Frauenfeldzu schicken. Bei der vorher auf dem Tag festgesetzten Ordnung des Landgerichts soll eS bleiben,

und der Landvogt soll Landrichter sein. «t t. Zehn Hauptlente, nämlich die von Zürich, Bern, Lucern,.