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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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654
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L54 Dezember !499,

Berathschlagungen über den Krieg gewesen. Nun sei er aber an der Geschichte den Gottlicben gänzlichunschuldig, sie sei wider seinen Willen gewaltsamer Weise erfolgt, auch habe er dem schwäbischen Bundeentsagt und sei bei keinen Nathschlägcn irgend gesessen, denn als Fürst des Reiches. Antwort: DieBoten haben an seiner Verantwortung Gefallen, und werden selbe an ihre Obern bringen.Füeerwaiöt jeder pot zu sagen, wie sinen gnaden dz gaistlich gericht zu bruchen nachgelassen ist, also dz soliäwallain mit der gaistlichen ZinS, Zechenden, Gült und schulden, so gaistlich Haisien vnd sind, getauchtwerden sol vnd nit witer vnd ob aber gaistlich Personen erkonfft oder ererbt ZinS ald güter hetten, dusollent vor dem weltlichen rechten gercchtuertigct vnd gesucht werden." >. DesBrauchs" wegen, derim Tanneggeramt und anderswo auf des Bischofs und gemeiner Priesterschaft Zinse, Zehnten, Gültenund Güter gelegt werden will, wird dem Bischof die Entscheidung mitgetheilt, die auf dem Tag z»St. Gallen ergangen ist, nämlich, dasi auf geistliche und weltliche Güter, die in weltlichen Gerichtengelegen sind, der Brauch angelegt werden möge, auf geistliche Zinse, Zehnten und Gülten dagegen »icht-Des Solds wegen der Knechte zn Moosburg und Kesiwcil soll bei dem Abschied von St. Gallenverbleiben. 4. Der Bischof von Constanz, angegangen, er möchte den Eidgenossen eine allgemeine t'lbsolntion geben, vermeint,dz die in gemeiner form nit fug habe, aber sin gnad welle darüber sitz"'vnd wz gcstn vnd vnS zn gutem erschießen möge, darinn well sin gnad vus ganz gnedigen willen bewvsen -Auf das Begehren um einen Beitrag an unsere Kosten für Beschirmung seiner Schlösser hat dnBischof eröffnet, er habe noch Leute, die durch den Krieg nicht gelitten hätten; diese und auch die Priest"schaft werde er nach Ziemlichkcit anlegen, um sich gegen uns erzeigen zu können, dasi wir daran Gefalle»haben, v. Hans Mötteli und Georg Göldli bringen an, Rudolf Mötteli sei bei dem Grafen von Zoll"»gefangen und um 4<1<1 Gulden AtzungSgeld angelegt, was nach dem Bericht keineziemliche" Atz»»ögenannt werden könne. Da nun der Termin heranrückt, ans welchen jener die -4<M Gulden geben s?ll^so begehren sie, dasi man den von Brandis nicht ledige, bis Rudolf Mötteli gleich wie jener geHast"'werde. Der Bote von Bern meint hierauf, man sollte dem Grafen vorerst schreiben, ehe man deS »o»Brandis wegen etwas beschlösse. Das ist geschehen. Zürich soll den Brief bestellen lassen. NichtSdest^'weniger aber wird Bern aufgefordert, den von Brandis wieder zu stellen und nicht loszulassen, bisMötteli vom Grafen von Zollern seiner Atzung wegen billig gehalten werde. Auch soll Mötteli >» "genommen werden, sich mit Leib und Gut dem Grafen nicht zu stellen, bis die Sache in Ord»'»'stgebracht sei. Der Abt von St. Gallen erbietet sich zur Vermittlung zwischen gemeinen Eidg""'»"'nnd denen von Eonstanz, und bittet, diese mit ihren Anforderungen billig zu halten. Hierauf >»''geantwortet, er habe unfern Willen wohl verstanden, und was er an der Gegenpartei erlange, »"^er an unsere Obern bringen, x. Ebenso erbietet sich der Bischof von Constanz, zwischen unS und d"Stadt Eonstanz freundlich zu handeln, wofür ihm untcrthäniger Dank gesagt ist, mit Bemerken,werde sein Anerbieten an die Obrigkeiten bringen. Oswalds von Rotz von Unterwaldcn u»dBoten von Unterwalden Bitte, man möchte die Büchse, genanntder Seckel", auf den Theil von U»>"waldcn legen, will man heimbringen. Stoffel Snter, welcher Hauptmann am Oberste gew""''hat von nnö einen Brief auf einen Hof deö Klosters An erhalten; da er nun nach dem Friedennicht behalten kann, bittet er um anderweitige Entschädigung. DaS ist in Abschied genommen. »»»' ^von Schaffhauscn begehren, wie früher, Antheil am Landgericht, au den Brandschätzen, am Schätztdeö von Valdcgg, an den eroberten Büchsen; ferner seien sie von dem Tag zn Lucern hieher gewwst»'