Decembcr 1499.
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ebenso haben einige Hauptleute da gezehrt und nicht bezahlt; vom Tag zu St. Gallen hat man demLandvogt befohlen, mit der Frau zu rechnen und sie zu bezahlen. Nun klagt der Landvogt, er habekein Geld. Antwort: Er soll mit der Frau auf Ziel und Tag hin abmachen um das, was BernhardSchercr ans die Buchsen verzehrt habe, die Zehrung der Hauptlente dagegen betreffend soll er die Sacheanstehen lassen, bis etwas Brandschatzgcld vorhanden sei, woraus sie dann auch bezahlt werden soll.L. Dem Landvogt im Thurgan ist befohlen, die Hauptlente im Thurgan und wer darum wissen kann,eidlich cinzuvernehmen, wer dem Faßmann zu Tägcrweilen seinen Wein ausgetrunken oder weggenommenhabe, und selbe schwören zu lassen, daß sie ihn bezahlen wollen. K-. Die von Schcrzingcn haben imvergangenen Krieg einen Priester von Stcckborn bestellt, um ihnen Messe zu halten, und ihm 14 GuldenLohn versprochen; nun haben sie ihn dafür an andere gewiesen, die ihm nichts geben. Darauf hat mandenen von Scherzingen, die ihn bestellt haben, befohlen, ihm die 14 Gulden zu zahlen, und ihnen ihrRecht vorbehalten gegen die Frauen von Münstcrlingcn, die sie, wie es heißt, mit einem Priester hättenversorgen sollen. Den Schaden, den der Priester bisher gehabt, soll er an sich tragen; für den Schaden,den er von heute an noch hat, soll er die von Scherzingcn suchen, wo sie gesessen sind. I». Egli Niservon Scherzingcn fordert an Bertschi Seiler 16 Gulden, die derselbe bei ihm verzehrt hat; dieser weiset ihnan etliche Schuldner, welche den Feinden schuldig gewesen und ihm nun nichts bezahlen. Erkennt: EgliRiscr möge die 16 Gulden von Bcrtschi Seiler beziehen in dem Gericht, wo er gesessen ist. I. Die vonRickenbach klagen über den Abt von Kreuzlingen, der, da nun mit dem Kloster ihre rechte Pfarrkircheverbrannt sei, sie zwingen wolle, nach Constanz zu St. Joseph zur Kirche zu gehen, wogegen der Abtantwortet, er habe für Verwesung gesorgt und zwinge sie zu nichts andcrm, als die pfärrlichen Rechtehinein zu leisten, bis er die rechte Pfarrkirche wieder gebaut und eingerichtet haben werde. It. Ans Klagedes Junghans von Zürich, er habe im Schwaderloch und mit Hin- und Hcrrciten mit den BüchsenSchaden erlitten, und erhalte nun nichts daran, wird der Landvogt im Thurgau beauftragt, ihn zuentschädigen, wie man auch Andere entschädigt hat. I. Der Landvogt wird beauftragt, dem Aberli vonTriboltingcn und Genossen ihre Soldrückständc auszurichten. »»». Die Botschaft von Constanz bringt an,schon auf dem früher hier gehaltenen Tag habe Bartholomäus Blaarcr einige Begehren gestellt, woraufdie versprochene Antwort noch immer nicht gegeben worden. Diese Artikel (betreffend Beschwerden vonConstanzcrbürgern, die seit dem Frieden noch nicht zu ihren Rechten im Thurgau gekommen waren)werden auf diesem Tag mit der Botschaft von Constanz in Güte erledigt. Des Landgerichts wegen ver-weigert Constanz, eine Erklärung abzugeben, ob es davon abstehen wolle oder nicht; denn es könnte solchesihm an seiner Pfandschaft Schaden bringen. Auf Nicolai letzthin seien nämlich Graf Sigmund von Lupfenund Herr Hans Truchscß als königliche Boten zu ihnen gekommen mit Meldung, es sei der königlichenMajestät Meinung, daß Constanz mit dem Landgericht still stehe bis St. Matthiaötag nächsthin. Dann werdeein Reichstag zu Augsburg gehalten, wo man deswegen weiter handeln werde. Das soll auch den Eid-genossen vom König geschrieben worden sein. Die Boten antworten hierauf, sie haben Brief und Siegelum das Landgericht und werden dasselbe gebrauchen, ohne sich länger aufhalten zu lassen. «». DemLandvogt im Thurgau ist Gewalt gegeben, bezüglich derer zu unterhandeln, welche vor dem Krieg nachConstanz gezogen sind. K». Der Bischof von Constanz entschuldigt sich, daß er nicht früher sich zu unsverfügt habe. Er sei nämlich berichtet worden, wie sehr man ihn bei unS des Schlosses Gottlicbenwegen verdächtigt habe; ebenso sei von ihm geredet worden, er sei im schwäbischen Bund und bei den