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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1st99.

schaft und den zugewandten Orten gehen allerlei böse und muthwillige Reden aus, um ihre Obrigkeitenund namentlich die Boten, die zu Basel, Schaffhauscn und anderswo an Beilegung dieses Kriegsgearbeitet haben, zu verunglimpfen. So soll namentlich Hanö Brambcrg zu Luccrn geredet haben, dieBoten hätten sich mit 39,999 Gulden begnügt, während mau ihnen zu gemeiner Eidgenossen Händen91,999 Gulden zugesagt habe. Ferner haben etliche von Uri zu Luccrn merken lassen, daß zu Uri voreiner ganzen Gemeinde ein Brief gelesen worden sei, wonach die Boten zu Basel sich dazu verstandenhätten, an ihrer Obrigkeiten stattmit gchäncktcn Hälsingcn an iren Hälsen dem Römischen kunig zufuß zu Valien, In vmb gnad vnd das er den krieg verrichten ließ zu bitten". Ferner, der Bote vonMailand soll etlichen auf dem Tag zu Basel eine merkliche Summe Geldes gegeben und auS der Zahlder Boten einige angestellt haben, um eine Anzahl Knechte nach Mailand anzuwerben, lieber solcheReden soll jeder Bote an seine Obern berichten, damit man auf nächstem Tag rathschlagc, wie mandagegen strafend einschreiten wolle. «I. Die 1999 Gulden, welche Haus von Baldegg noch an seinSchajzungögcld schnldctc, sind hier bezahlt, 399 Sonnenkroncn für ^99 Gulden, und unter die x Ortegleichmäßig vcrthcilt worden. Doch haben Zürich und Bern ihren Thcil nur unter Borbehalt der Ge-nehmigung ihrer Obern so angenommen, v. Auf diesem Tag haben sowohl die königlichen Anwälte,als auch der Eidgenossen Boten, jeder Thcil für seine Angehörigen, geistliche und weltliche, eine MengeRcclamationcn wegen gegenseitig während Stillständen u. s. w. zugefügten Schadens, Verboten auf Zinsen,Gütern u. s. w. gegen einander vorgebracht und darauf sich vereinbart, alle und jede dieser Beschwerdennach Maßgabe des angenommenen Friedens einzeln zu erledigen, jeder Thcil auf seinem Gebiet,haben der Eidgenossen Boten den Kauflcuten von Mcmmingcn und Andern entsprochen, die königlichenAnwälte Empfehlungsschreiben ausgehen lassen an die Truchscsscn von Wallscc, die von Pfullendorf undAndere mehr. l°. Gegenseitig wird auch ausgemacht, daß jeder Thcil Schmachwortc, welche die Seinengegen den andern Thcil brauchen, abstellen und bestrafen soll. Bezüglich einiger Personen, die >"der Eidgenossenschaft geboren, aber in den untern Landen gesessen und von dem Ihrigen verjagt si"^auch mit Sicherheit noch nicht dahin zurückkehren können, hat der Landvogt versprochen, auf nächste'"Landtag zu erwirken, daß sie wieder zu dem Ihrigen kommen und vor Gewalt geschirmt werden. I». Auchbringt der Landvogt an, sei in guter Meinung und zu mehrerer Sicherheit verordnet, Angehörige"der Eidgenossen Geleit zu geben, da noch allenthalben unbekannte Leute wandeln. Jedoch soll Niemandgenöthigt sein, Geleit zu nehmen, denn der Friede soll gehalten werden. I» HanS Roscnblatt und Ha"^Mißlin fordern 83 Gulden, die ihnen vormals auf dem Gotthard abgenommen worden, wie daS säch"auf verschiedenen Tagen angebracht worden. Daö soll besonders der Bote von Schwyz heimbringen, damitbilliger Abtrag erfolge. K. Auf dieser Tagleistung ist auch, in weiterer Ausführung deö gemachtendcns, mancherlei besprochen über die Verhältnisse des Gotteshauses St. Blasien im Schwarzwald, dcS HaustSBütkcn, der Stadt Waldöhut u. s. w. auf der einen, der Gotteshäuser Wcttingen, St. Urban ». s. w-der andern Seite, denen ihre Zinse und Gülten, Wein, Korn u. s. w., so ihnen genommen worden,nicht zurückerstattet sind, wie es der Friede verlangt. Es wird beidseitig zugesagt, daß beider Parteiengeistliche und weltliche Angehörige ohne länger» Verzug zu dem Ihrigen gelassen und alle Verbote ans-gehoben werden sollen. I. WcitcrS ist verabredet, daß des Königs Anwälte bei dem Grafen von Zollcrnbewirken sollen, daß Rudolf Mottest nach gemachtem Bericht um ein bescheidenes Atzgcld freigelassen, »»ddie Verschrcibung, die er um .199 Gulden hat ausstellen müssen, abgcthan und ihm zurückgegeben werde,