November 1499.
649
einen Anlaß zu rechtlichem Spruch ausstellen. Wenn Angehörige der vii Orte von der Besatzung derSchlösser Güttingen und Mooöburg etwas entfremdet haben, so soll es ihnen am Sold abgezogen werden,sofern sie es nicht bezahlen. KK. Der Vogt von Rhcincck soll für den Herrn Melchior Ruß sel. denWirth zu St. Margarethen und einen Fischer bezahlen mit zusammen 2^/z Gulden. Weiter soll er einem,der für gemeine Eidgenossen Büchsen geführt hat, 2 Gulden geben. Ferner soll er dem Zilli zuSt. Gallen ein Fähnchen bezahlen. Iii». Der Kirche zu Thal soll, der Vogt zu Nhcinell 1U SchillingGelds aufrichten. Ii. Dem Vogt zu Rhcinell ist befohlen, den Wein zu verkaufen. Auch soll er etlicheFässer bezahlen, die er zu Lindau gekauft hat. Ii,Ii. Den Hauptlcuten, unter denen der Wein, dergemeinen Eidgenossen gehört, zu Rhcincck ist ausgetrunken worden, soll ein Tag bestimmt werden, damitsie darüber sich mit uns vergleichen. II. Heimbringen die Klage des Abts von St. Gallen, daß wäh-rend sein Bruder Leib und Gut zu uns gesetzt und im Feld umgekommen, kürzlich das Haus Wcngidurch Nachbarn verwüstet worden sei, welche von etlichen bcrncrischcn Knechten im Schwaderloch gegendie Gielcn aufgewiegelt worden seien. Er begehrt Entschädigung für Peter Gicl, welchem nun das Hauscrbsweise angefallen sei, und Bestrafung der Thätcr. i»»u». Nach langer Unterhandlung hat der Abtvon St. Gallen den VU Orten die hohen Gerichte zu Blatten so abgetreten, daß sein Gotteshaus denachten Theil daran behalten soll und daß das hohe Gericht an dem Ort gehalten werde, wo es jetztist und sonst nirgendwo, auch allen andern Rechten unschädlich, oder aber so, daß die vir Orte ihmBlatten nebst Zubehörde abkaufen. i»i». Jeder Bote weiß zu sagen, wie die Streitigkeiten zwischendem Abt und der Stadt St. Gallen über die Steuer und etliche Lchensachcn vermittelt worden sind.««. Dem Capitel und gemeiner Priesterschaft im Thurgau und anderswo, die noch Zinse, Zehnten u. s. w.ausständig und in Verbot liegen haben, wird vergönnt, nach Inhalt des Friedens zu dem Ihrigen zugelangen, doch sollen sie die Kosten abtragen, die darüber ergangen sind.
«»70.
Basel.
I4i99, 25. November o-ff S->»t C->thcrmc»tag).
Staatsarchiv Luccrii: Allgemeine Abschiede. N. 4-!g. Staatsarchiv Zürich - Allgemeine Abschiede. III. IM.
Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. <z. Sl». Staatsarchiv sfrciburg: Abschiedband Nr. 2.
Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Doctor Thüring Friller. Luccrn. Jacob Bram-berg. Uri (nicht angegeben). Schwhz. Vogt Schiffli. Untcrwaldcn. Ammann Zunhöfen. Zug.Vogt Stockcr. Glarus. Rudolf Wichst. Freiburg. Der Stadtschrcibcr. Solothurn. Niclauö Cuurad,Schultheiß; Samuel Babenberg; Benedict Frei, und Andere.
tt. Unsere Bundesgenossen von den drei Bünden in Chnrwalden haben geschrieben, es hätten Knechte,die aus französischem Dienst über den Berg „ Vrsör" heimzogen, daselbst einige Fässer aufgeschlagen,und Korn daraus genommen, das denen von Nürnberg gehöre. Hierauf wird Zürich beauftragt, sie zuersuchen, daß sie uns die Thäter mit Namen nennen, damit jedes Ort die Seinen strafen und zurRückerstattung anhalten könne. I». Auf Rudi Breitcnmoscrs, des Wirths zur Rose in Baden, kläglichenVortrag, seines durch die von Pfullendorf erlittenen Schadens wegen, hat man ihm an die königlichenAnwälte eine schriftliche Supplikation gegeben, damit er nach Laut des Friedens entschädigt und dievon Pfullendorf zur Schadloshaltung angehalten werden, e. Von etlichen Knechten in der Eidgcnosscn-
82