Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
647
Einzelbild herunterladen
 

November 1499.

647

unverbricsten Ansprachen, so weit sie vorhanden sind. Weiter ziehen die von Konstanz an, es befremde sie,daß ihrem Bürger, dem Roggwhlcr, von seines Gerichts wegen geschrieben sei, daß er einen Mann zumLandgericht zu stellen habe, während das Landgericht doch weder von der königlichen Majestät noch dem Reichgelöst, noch sonst mit Recht abgesetzt sei. Hierauf wird ihnenmit intern Worten" erklärt, daß diesesLandgericht durch den Frieden zu Basel an die Eidgenossen gekommen sei, welche selbes auch behalten,besetzen und genießen wollen. Wolle ihnen (denen von Konstanz) aber der König, das Reich oder derschwäbische Bund oder sonst Jemand darum in irgend einer Form Entschädigung leisten, so möge man ihnendas wohl gönnen. ». Uli zu Whl von Luccrn, Haus Küster von Unterwalden, Hans Müller von Glarnshaben von Cnnrad Hutter aus dem Rheinthal, der von den Feinden gefangen war, 25 Gulden, dasLösegeld, das er gelobt, genommen und versprochen, ihn dafür bei den Feinden zu vertreten. Beschluß:Die drei Hauptlcute sollen das Geld zurückgeben, oder aber auf den nächsten Tag zu Frauenfeld sichzur Verantwortung stellen. Ii. Herr Hans von Laudenberg soll den Beschlag auf den Gütern derer vonMüusterlingen und Anderer bis zum Tag von Francnfcld fortbestehen lassen. I. Auf gleichen Tag solljedes Ort sich erklären, was man dem Büchscnmcister von St. Gallen, den man nach Rhcincck bestellthat, zu Lohn geben wolle, i»». Herr Sigmund von Freibcrg hat durch seine Botschaft einen langenHandel vortragen lassen, betreffend die von Altstetten. Daraus wird geantwortet, er möge die von Alt-stetten oder Andere, an die er Ansprachen hat, da belangen, wo sie gesessen sind, und wenn er sichmit dortigen Urthcileu beschwert finde, so möge er selbe vor ihre Obrigkeit ziehen, i». Die von Rheineckbeklagen sich über ihre Armnth und ihre Leiden während des Krieges, und bitten, sie des diesjährigenZolls und der Steuer ledig zu lassen. Den Zoll will man ihnen, da sie in KricgSzcitcn ohnehin lautihrer Verschreibung keinen Zoll schuldig sind, auf nächste Weihnachten nachlassen, die Steuer aber nicht.«. Weiter bringen die von Nheineck an, die fremden Kaufleute hätten ihnen versprochen, wenn dieStraße gegen den Schollberg verbessert würde, selbe mit ihren Gütern zu befahren, was dem Zoll undGeleit, wie auch dem gemeinen Mann ein merklicher Vortheil wäre. Das soll jeder Bote heimbringen.Auch dem Vogt von Rhcincck wird befohlen, zu erforschen, mit welchen Kosten allfällig eine solche Ver-besserung auszuführen wäre. Z». Die von Rhcincck bringen an, sie hätten für die von St. Margarethenim Krieg gewacht, begehren deshalb, dieselben in ihrer Steuer anzulegen. Erkennt: Da die von St. Mar-garethen ihre Güter in ihre eigene Steuer versteuern, so sollen sie denen von Nheineck, sofern selbe fürsie gewacht haben, ziemlichen Abtrag thun. «K. Ab diesem Tag ist dem Landvogt im Thurgau geschrieben,daß er die Zehrung, die Bcrnard Scherer mit den Büchsen im Schwaderloch und zu Ermatingen gehabt,bezahlen soll. ». Gallus Goldincr, aus unscrm Land gebürtig, ist im Anfang des Krieges von unfernFeinden zu uns gefallen, weshalb ihm das Seine vom Hubmcister zu Fcldkirch weggenommen wordenist. Da dasselbe nach dem Frieden noch vorhanden, so werden der Hubmeistcr und der Vogt daselbstaufgefordert, ihm solches nach Laut des Friedensvertrags wieder zukommen zu lassen. Die von Kon-stanz, welche die Niedern Gerichte zu Altnau besitzen, meinen, die Leute daselbst dem Landgericht zu ent-ziehen, während selbe doch jeweilcu vor dieses appellirt haben und begehren, bei ihrem alten Herkommenbeschirmt zu werden. Das soll jeder Bote heimbringen, t. Die armen Leute im Thurgau haben sichabermals beklagt, wie sie vom Laudvogt und den Hanptlcutcn im Schwadcrloch bei ihren Eiden gcnöthigtworden seien, ihnen Schulden, Zinse n. s. w. abzukaufen, auch feindliche Ansprachen ihnen zu bezahlen.Nun werden sie aber von denen von Konstanz laut ihren Vcrschreibungcn darum angesucht. Sie bitten