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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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November 1499.

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sein Kaufmannögnt cntwert worden ist, wieder zu dem Seinen kommen möge. K. Schaffhauscn bittet,man möchte ihm auch Thcil am Landgericht im Thurgan geben, da St. Gallen und Appenzell auch umeinen Anthcil gebeten haben. I». Bei der Thcilung der Büchsen zu Fraucnfeld soll man auch Schaff-Hansens freundlich gedenken, da diese Stadt ein fester Platz ist. i. Die beiden Büchsen, die nach Badengekommen sind, sollen zu gemeiner Eidgenossen Händen daselbst bleiben und in gemeinen Nöthen daselbstdienen. It.. Auf diesem Tag hat man den abgeredeten Frieden, welcher zu Frauenfeld ungleich verstandenwerden wollte, verhört und erläutert,das die ort der mcrenteil bh dem Friden bliben wellen, das einJeder zu dem sinen, es sie zins, zechenden, schulden, psantschafft old anderes komm sol, vnd wie wolsolichö daS mcr vndcr den orten worden ist, nit dester minder sol Jeder bott dz heimbringen, das mandarbh bliben welle, damit vnd verschafft werde, dz iederman widcrum zu dem sincu komme. Vnd alsdie houptlüt so ieder viiij Gulden genomen, sol man ouch heimbringen, ob man Inen die lassen wellold nit". I. Appenzell, der Abt von St. Gallen und die Stadt St. Gallen begehren auch Antheil amLandgericht im Thurgan. Das wird ihnen aber freundlich abgeschlagen. ,»». Heimbringen das Begehrenvon Bern, Frciburg und Solothurn, man möchte sie in die Landvogtci im Thurgau auch eintreten lässcn,da sie doch am Landgericht Thcil haben, i». Bern, Freiburg und Solothurn sollen an ihre Herren undObern bringen,diewil die landvogth im Turgow vns vis orten zustadt, das sh vns dann die rech-tung des landgcrichts vns den VII orten gütlich nachlassen wellen". «». Auf diesem Tag ist erschienenAndreas Gicnger, der Salzhcrr von München, und hat angebracht, es sei ihm und andern Kaufleutcnim Anfang des Krieges Zusage mit Brief und Siegel gegeben worden, daß ihr Leib und Gut sicher seinsoll mit Allem, was sie uns zuführen. Nun seien ihm einige Schulden vcrheftet; er begehre, daß nacherhaltener Zusage man ihm zu dem Seinigeu verhelfe. Erkennt, man werde ihn bei seiner Zusage behaltenund beschützen, z». Glarus klagt über den Muthwillen, den Herzog Albrecht von Bayern den Scinigenund dem Ulrich Gcgging zufüge, und verlangt die ihm ehemals laut eines verflegelten Abschieds zuge-sagte Unterstützung. Jeder Bote soll heimbringen, wie man unfern Eidgenossen von Glarus gegen denHerzog Albrccht helfen wolle. «Z. Die vii Orte sollen auf nächstem Tag sich bcrathcn über das Begehrender Leute jenseits des SchollbcrgS, die in die Grafschaft SarganS gehören, und der Leute, die in dieGrafschaft Werdcnbcrg zum Schloß Wartan gehören, daß sie unter Einen Herrn kommen möchten, indemsie der Steuern wegen, so sie jährlich zu geben schuldig sind, Streit haben. ». Auf diesem Tag ist dieMehrheit der Orte räthig geworden, daß ein Landvogt im Thurgau jcweilen auch Landrichter sein undhaushäblich dort sitzen soll, wogegen Bern, Freiburg und Solothurn meinen, man soll einen besonder»Landrichter setzen. Das soll man heimbringen und auf den nächsten Tag antworten. Man soll eingemeines Landgerichtssicgel machen lassen, wie das alte, nur daß zwischen den Löwen ein großes Kreuzgemacht werden soll. t. Die Boten, welche nach Frauenfeld kommen, sollen Nollmacht erhalten, demLandvogt Rechnung abzunehmen und auf sein Begehren je nach Befund der Rechnung ihm seinen Soldetwas zu verbessern. Ri Auf diesem Tag ist die Mehrheit der Orte in das Gesuch des Laudvogts imThurgau um Verbesserung seiner Besoldung nicht eingetreten, damit man andern Vögten gegenüber nichtdasselbe auch thun müsse. Nichtsdestomindcr soll jeder Bote die Sache heimbringen, damit die nachFraucnfeld gehenden Voten Vollmachten erhalten, v. Es wird beschlossen, der Landvogt soll das Land-gericht allein versehen; es bcdünkt die Boten nicht uothwcndig, ihm Einen zuzugeben, doch setzt man dasunfern Eidgenossen von Unterwalden anhcim, ob sie ihm Einen zugeben wollen oder nicht. HV. Untcr-

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