Octobcr 1499.
nach Luccrn kommen, sollen Gewalt mitbringen, einen Tag nach Frauenfcld zu setzen, nm die Büchsenzu theilen, von dem Vogt Rechnung abzunehmen und über die gemeinsamen Kosten eine Rechnung aus-zustellen. tl'. Jeder Bote soll zu Hause anfragen, ob man wolle, daß der Landvogt fortan haushäblich imThurgan sitzen soll. Heimbringen, ob, da nun das Landgericht angeht, man dem Landvogt Einen
auö Untcrwaldcn beigeben soll, der bis Ende dcö JahrcS bei ihm sei. I»I». Endlich hat man einenTag angesetzt nach Luccrn auf St. Martinstag nächstkünftig (tl. November).
<»«»8.
Lucern.s.'j. November cMi»w°ch v°r oihman)
T»<iat«a»cl>i>> L»ccr» Luccrnerabsch>cdksa»»»>u»g, II«.
Boten: Zürich. Heinrich Göldli, Ritter. Bern. Easpar vom Stein, Ritter; von Wattenwvl.Luccrn. HanS Sunncnbcrg, Schultheis!; Ludwig Küng. ll r i. Der junge Dietrich. S ch w h z. VogtSchiffli. Untcrwalden. Ammann Zunhöfcn. Zug. Vogt Letter. GlaruS. Rudolf Wechsler. Frei-bürg. Vcurich Tcchtcrmann. Solothurn. Vogt Hugi.
». Constanz schreibt, cS vermeine, bei dem Landgericht im Thurgau zu bleiben, wie cS selbesim Anfang dcö Krieges besessen, und begehrt, dasi man cS dabei bleiben lasse. Hierauf wird au denrömischen König, auch Herrn Galeazzo Visconti geschrieben, sie möchten nach Laut deö abgeredeten Frie-dens bewirken, das; Constanz nnö Eidgenossen bei dem Landgericht im Thurgan uncrsucht lasse, und derKönig möge sich erklären, ob er bei dem abgeredeten Frieden bleiben wolle oder nicht. Dabei wird ihmauch geschrieben wegen Rudolf Möttcliö Gefangenschaft. Es laute nämlich der Friede, das! alle Gefan-genen beidseitig ohne andern Entgelt, denn die Bezahlung der Atzungökostcn, freigelassen werden sollen,weshalb wir den Herrn von Brandis gegen Rudolf Mötteli seiner Gefangenschaft erledigt haben, wogegenRudolf Mötteli nach seiner Vcrschrcibung um die Schätzungssumme angegangen werde; der König mögcdaher den Herren von Zorn («ich anweisen, den Mötteli ohne Entgelt frei zn lassen, ansonst die Berncrden von Brandis auch in EidcSpslicht behalten werden. I». Der römische König schreibt uns, die Gefan-genen aus dem Wallgau lcdig zu lassen, indem der Friede sage, daß alle Brandschätzc hin und ab sc>usollen. Da aber Herr Galeazzo uns zugesagt und verschrieben hat, daß uns die Brandschätzc werdensollen, ist ihm, dem Visconti, geschrieben, er soll bewirken, daß seiner Vcrschrcibung nachgelebt werdev. Da daö Gotteshaus Wcttingen ganz in Abgang gewesen, jetzt aber wieder sich erholt und einen schöne»Krcnzgang gebaut, auch Zürich, Luccrn, Schwhz und Zug Gott zu Ehren ihm jedes ein Fenster in diese»Krcuzgang gegeben haben, so sollen die übrigen Orte des Gotteshauses dringende Bitte heimbringen, datzsie ihm auch jedes ein solches Fenster schenken wollen. «I. Die Landsaßcn in der Grafschaft Wcrdenbergsind im vergangenen Krieg in Gclübd und Eid genommen worden. Nun meint Luccrn, man soll sie derEide entlassen. Darüber soll auf nächstem Tag entschieden werden. Auf diesem Tag ist auf BegehtSolothnrnS beschlossen, daß auf dem Tag zu Basel an St. Eatharincntag nächsthin (25. November), w»man ohnehin mit den Rächen dcö Königs viel zu schaffen hat, die Boten aller Orte der Grafen vonThicrstcin wegen Vollmacht erhalten sollen, f. Die Boten nach Basel sollen bei den königlichen Rathendas Beste thun, damit dem Eonrad Hansischer von Luccrn, dem im Anfang dcö Krieges zu Wallscc