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Octobcr <499.
die Pfandsumme haben sie noch nicht erhalten. Altnau sei zudem eine besonders erkaufte Bogtci, dienicht inö Landgericht gehöre. I. Constanz verlangt, daß der Zehnten zn Dießenhofcn nnd der Zehnte»,den Herr HanS von Laudenberg in der Bogtci Arbo» hat saiiiiiieln lassen, die beide noch unverändertliegen, den Frauen von Münstcrlingcn verabfolgt werden, denen sie gehören. Auch das will man heimbringen und später Antwort geben, k. Hans von Laudenberg schreibt, man habe ihn geheißen, derFrauen von Münstcrlingen und anderer Feinde Gut in der Bogtci Arbo» in Haft zn legen. Daö habeer gcthan, von dem letzten Tag in Zürich aber.vergeblich Weisung verlangt, wie er sich in Betreff deSgehefteten Guts verhalten soll. Gr wiederhole daher seine Anfrage. Denn cS liege etwas Besen, Haber u. s. w.derer von Münstcrlingcn da, worüber Kosten ergangen seien, die bezahlt sein sollten. Etwas Besen undKorn der Nöttcnbergcr von Lindau sei der Stadt Arbon verkauft und das Geld in Beschlag genommen,auch liege etwas Wein, den gleichen gehörig, in Haft. Oswald Kiel von Lindau habe eiu Schlößchennnd Gut, das verpachtet sein soll, indessen sei auch dem gegenüber Borsorgc getroffen. AllcS daS wirdin Abschied genommen, damit auf nächsten Tag zu St. Gallen Antwort gegeben werden könne. I. DerArtikel des Friedensvertrages, welcher bezüglich der beidseitig eroberten Gebiete, Schlösser, Güter u. s. w.die Wiederherstellung in den Stand vor dem Kriege anordnet, scheint den Boten in sich widersprechendzu sein; daher soll man bedenken, welche Auslegung man demselben geben wolle. »»». Der Bischof vonEonstauz läßt durch Hanö von Laudenberg anbringen: in dem vergangenen Krieg sei Wein, Korn u. h w.von den Unsrigcn verbraucht worden, daö ihm angehöre, ans dem letzten Tag zu Zürich habe man ihmversprochen, ihm auf nächstem Tag über seine dicsfälligc Forderung zn antworten. Wenn die Bezahlungverweigert würde, so könnte der Bischof die Zinse, die er in die Eidgenossenschaft zn geben habe, übe:9vl)<> Gulden, nicht mehr erschwingen. Zweitens stehe Bartholomäus Mayer von Hagenau gegen ihn >»Feindschaft nnd halte sich zn Rothwcil auf; man möchte unser» Bundesgenossen von Rothweil schreibt»,daß sie deS Bischofs Feinden nicht Aufenthalt geben. Antwort: Auf die erste Forderung werde man vomTag zu St. Gallen antworte», der zweiten wolle man gern sofort entsprechen. Dagegen wird dem bstchetlichen Gesandten bemerkt, wir haben mit Bewahrung der bischöflichen Städte und Schlösser während desKriegs viele Kosten gehabt nnd hoffen dafür nun auch eine Entschädigung zu erhalten, die Seiner GnadenEhre und der Eidgenossenschaft Nutzen bringe. Hierüber wolle man ebenfalls auf dem Tag zu St. Gallo»Autwort erwarten. HanS von Laudenberg, der während des Krieges Moosburg innc gehabt und »>teinen Brief darum gegeben hat, verlangt denselben heraus nnd anerbietet sich, auch denjenigen heraus >»geben, den er von uns empfangen hat. Diesem Ansuchen soll entsprochen werden. «». Heimbringe», ^man die 9 Gulden, die der Landvogt etlichen Hanptlcuten auf ihren mit Mehrheit gefaßten Besct't»bgegeben, lassen wolle, nnd ob man andern Hauptleutcu, die vorher da gewesen, auch Priestern, Wtü'tl"'Wachtmeistern u. s. w. auch geben wolle. Man soll auf den Tag zn St. Gallen Gewalt bringt"'dem Bogt zn Nhcincck auf seine Anbringen Antwort zu geben. Die Boten von Freibnrg erklärt»sich mit der Ansicht, daß der Landvogt im Thurgau auch Landrichter sein soll, nicht einverstanden.der Landvogt bloß von den VII Orten gesetzt werde nnd Freibnrg dadurch in seinen Rechten verlin^würde. i°. Herr Heinrich Göldli, der Bote von Zürich, erklärt, znr Besetzung des Landgerichts nicht mitwirken zu können; denn seine Herren wollen, daß man vorerst die Acltcstcn im Lande verhöre, KnndlehcPeinnehme über daö Herkommen dcö Landgerichts im Thurgau nnd selbe in Abschied stelle. Hierüber drucktman ihm daS Befremden ans, denn auf letztem Tag in Zürich habe man die Besetzung des Landgericht