Octobcr 1499.
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Frau e n fe l d.
28. Aokohev (»ff Simonis und Judä).
Staatsarchiv Lncer»: Allgemeine Abschiede, 0. 4W.
Der Hauptmann von Schaffhauscn hat im Namen seiner Herren begehrt, man möchte, in Betracht,daß sie im vergangenen Krieg init den Eidgenossen das Beste gethan, ihnen auch an dem Landgericht im Thnr-gau Antheil geben, wie einem andern Ort; solches werde zu Stärkung ihrer Verbindung mit uns gereichen.Ferner seien ihnen in diesem Krieg vier Büchsen gebrochen, man möchte daher bei Theilung der erobertenStücke sie gütlich bedenken. Weiter wünschen sie, in den Capiteln mit dem König von Frankreich, als demHerrn von Mailand, inbegriffen zu werden. Endlich da sie in diesem Krieg vielen Schaden erlitten haben,so bitten sie, wenn etwas Geld vorhanden, ihnen einigen Abtrag zu thnn. Ucber diese Punkte soll manauf nächstem Tag antworten, und wenn man die Theilung der Büchsen vornimmt, sie freundlich bedenken.I». Jeder Bote kennt das Schreiben, daS denen von Klingenberg unserer Eidgenossen von Schaffhansenwegen zugegangen ist. e. Jeder Bote weiß zu sagen, wie die von Baden und unser Vogt mit ihnen bitten,man möchte, da sie in diesem Kriege bedeutenden Schaden erlitten, ihnen einigen Abtrag thnn, sofernGeld zu vcrthcilcn sei; auch möchte man, da ihnen eine Feldschlange, eine Tarrasbüchsc und zwei Hacken-büchsen zerbrochen seien, die zwei eroberten Büchsen, die zu Baden liegen, ihnen lassen. «I. WegenStreitigkeiten zwischen der Stadt St. Gallen und den Gotteshausleutcn wird ein Tag der Vit Orteauf Sonntag zu Nacht nach St. Martinstag (17. November) nach St. Gallen angesetzt, v. Der Abt vonSt. Gallen mit seinen Gotteshausleutcn begehrt unter Berufung auf seine Theilnahme am Krieg auchAntheil am Landgericht. Ebenso verlangen er und die Städte Wyl und Frauenfeld, man möchte sie beider Theilung des eroberten Geschützes bedenken. Antwort: Man habe keine Vollmacht und wolle es andie X Orte bringen, I. Die Klage der Chorherren zu Bischofzcll, daß die armen Leute in Sulgcn aufihre Güter Reisekosten gelegt haben, während sie doch vermeinen, diese Güter seien Kirchengnt und nichtmit Reisekosten zu belegen, soll heimgebracht werden zur Beantwortung auf den angesetzten Tag zuSt. Gallen. K?» Die Boten von Appenzell bringen vor, ihnen sei gleicher Thcil mit den eidgenössischenOrten an den Eroberungen dieses Kriegs zugesagt. Nun haben sie vernommen, daß man hier Tag halte,um das Landgericht zu theilen und kommen deshalb, an die Zusage zu erinnern. Antwort: Man wissewohl, daß ihnen etwas von dem Brandschatz des Wallzaus zugesagt sei, für mchrcres habe man nichtGewalt. Jedoch sei man ihrer guten Dienste eingedenk, man werde ihr Verlangen an die Obrigkeitenbringen und auf dem Tag zu St. Gallen Antwort geben. Ii. Eine Botschaft von Konstanz bringt an,es sei vielen ihrer Bürger von den llnsern ihr Gut genommen und verkauft worden und wolle nun nichtnach Maßgabe des Friedensvertrags zurückerstattet werden. Antwort: Was der Friede vorschreibe, daswolle man halteil; allein man habe unter den Beschädigten einige ablesen gehört, welche unsere Ange-hörige waren und gegen Ehre und Eid wider uns in die Stadt Constanz gezogen seien, diesen werdeman weder Rede noch Antwort geben; der klebrigen wegen wolle man die Sache heimbringen. Dagegenhat man der Botschaft von Constanz gesagt, das Landgericht gehöre nun den Eidgenossen und doch setzensie auf die von Altnau Gebote in Holz und Feld, auch gebieten sie ihnen Weibcl und Vogt zu setzen:von dem sollen sie lassen. Die Botschaft antwortet, das Landgericht sei Constanz noch nicht abgckündct,
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