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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Oktober 1499.

von Zürich, Bern und Solothurn in aller Orte Namen über eine Vereinigung zwischen Solothnrn undden Herren von Thierstein zu unterhandeln. Bringt man das nicht zu Stande, so soll man dann auseinem ander» Tag über die Frage rathschlagcn, ob man zum römischen König schicken oder was man thunwolle. Z»>». Zu Basel ist angezogen worden, ob man den Herrn Galcazzo seiner Dienste wegen in Schirm-und Burgrecht empfangen wolle. Da die Boten dieses TageS keine dicsfälligcn Aufträge haben, so ist ihmfreundliche Antwort gegeben und im Allgemeinen zugesagt, wo man ihm Freundschaft erweisen könne, seies gegen den König von Frankreich oder sonst, so werde man es thnn. Sein Verlangen, in Schirm- undBurgrccht aufgenommen zu werden, will man abermals heimbringen. Den Grafen von Hciligcn-

bcrg wird geschrieben, sie möchten dafür sorgen, daß diejenigen, welche St. Gallcr auf dem Bodcnsecmißhandelt und geplündert haben und bereits gefangen sind, nach ihrem Verdienen gestraft werden.

St. Gallen und Appenzell bitten, man möchte sie, da sie mit uns in ewigem Bündnis! stehen undLeib und Gut zu unö gesetzt habe», auch in die Capitcl und Freiheiten im Herzogthum Mailand ausnehmen, die man im Begriff stehe, vom König von Frankreich zu erlangen. Da Herr Galcazzo

Visconti sich weigert, die Hauptlcutc, die von ihm Geld erhalten haben, um Knechte zu werben, namentlich anzugeben, man sichere sie denn zuvor, die Boten aber keine Gewalt haben, letzteres zu thun, soist beschlossen, nichtsdestoweniger in Abschied zu stellen, wenn man die Hanptlente, die von ihm Geldempfangen, wisse, oder wenn er sie anzeige, so wolle man daö Beste thun, damit er nicht so um sei»Geld komme. <4. Demselben Herrn Galcazzo ist aus sein Verlangen ein Geleit in unserer Eidgenossen»schaft gegeben bis auf Abkünden. Auch ist ihm zugesagt, daß die eidgenössischen Boten, die zum Königvon Frankreich gehen, selben bitten sollen, ihn, seine Gemahlin und Kinder bei dem Ihrigen zu lassenund dabei zu schützen. ,i». Da die von Glarns den Frieden noch nicht vollends zugesagt, sie aber undihre Vorfahren sich bisher nie von gemeinen Eidgenossen gesöndcrt haben, so soll ihr abgesandter Botein allen Treuen heimbringen, da dieser Friede angenommen, zugesagt und besiegelt sei, so möchten »edoch mit unö dabei bleiben und sich nicht absöndcrn. w. Jeder Bote weiß den Abschied, so de>Bischof von Scnö nach mancherlei Rede gethan, und wie er sich gegen unö aller Freundschaft erboten,dabei aber verlangt hat, wenn Jemand meine, er habe ihm etwas versprochen und nicht geleistet, so st'^der sich vor seiner Abreise melden, denn er glaube Nichts vcrheificu zu haben, das er nicht geleistet hätte-HVH». Das Schloß Küssenbcrg soll Zürich den Herren von Sulz, denen es zuvor gehört, zurückgebe»,doch so, daß diese die damit gehabten Kosten abtragen. Die von Zürich wollen aber, wenn sie dasSchloß mit dem Klcttgan dem römischen König übergeben, darauf die Rechte behalten, welche sie vor-malö gehabt, wie solches der Friede zugibt, »x. Die Boten, welche auf den Tag zu Basel komme»,sollen in der Sache derer von Rothwcil wegen Rottciimünstcr das Beste thun, damit ein Vergleich,t»Stande komme und das Kammcrgericht abgestellt werde. Auch ist dem Herrn Cunrad von Echellenbeig,als einem Hauptmann, geschrieben, daß er den Frieden, in dem Rothwcil namentlich eingeschlossenan ihnen halte, sowie auch dieses seinerseits ihn halten sott. z?. Auch soll daselbst über den Schnee»verhandelt werden, der denen im Rhcinthal vor Anfang des Krieges und jetzt seit Verkündung des FGdens zugefügt ist. Die von Solothurn sollen ihren Boten auf jenen Tag auch Vollmacht gebe»,

wenn die Sache mit den Herren von Thierstcin verglichen wird, die drei erschlagenen Herren heraus-zugeben, welche zu Dornach lie'gcn. »»»«. Der Büchsen wegen zu Dornach soll es bei der stattgef»»'denen Thcilung sein Verbleiben haben.