October 1499.
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der Feinde verkauft, Geld davon eingenommen und durch einen Abschied unter einander angeordnet, daßjedem Hauptmann, der damals an dem Ende gewesen, neun Gulden, auch Priestern, Büchscnmeistcrn,Wachtmeistern, Wcibcln und Andern ein bestimmtes Geld zugewiesen werde; auch habe er, der Landvogt,Zehrnng und Ausgaben zu verrechnen für Schreiber, Wcibcl, Gcschütztransporte. Um zu rathschlagcn,woraus all dieses bezahlt und wie überhaupt diese Verhältnisse zu regeln seien, ist ein Tag angesetztnach Fraucnfcld auf Sonntag vor St. Simon- und Judastag (27. October). I»I». Dem Hämischervon Lucern, welcher klagt, daß im vergangenen Krieg ihm etwas Kaufmaunswaare zu Wallsce weg-genommen worden sei, wird erlaubt, einiges Gut, das die Gegenpartei zu Luccrn hat, zu heften undzu verbieten, bis ihm das Seinige herausgegeben werde, 11. Die von Stein berichten, daß die Kauf-leutc von Nürnberg und Andere sich beklagen, ihre Güter werden ihnen in der Eidgenossenschaft nieder-geworfen; wenn das nicht aufhöre, so werden sie die Straßen durch die Eidgenossenschaft nicht mehrbrauchen. In Betrachtung, daß solches uns merklichen Abbruch und Schaden brächte, soll man heim-bringen, daß den Kauflcuten das Ihrige freigelassen und sie also gehalten werden sollen, daß sie nichtUrsache haben, unsere Straßen zu meiden. It.lt.. Heimbringen, ob man dem Bischof von Konstanz etwasan die Kosten der Zusätze fordern wolle, welche man während des Krieges in seinen Schlössern gehabt.II. Auf diesen Tag ist gekommen Herr Galcazzo Visconti, der Unterhändler des Friedens, und hatangebracht: Er habe während der Friedensunterhandlung einige Hauptlcute angeworben, ohne dadurchder Eidgenossen Mißfallen zu erregen zu glaubeu; da aber der römische König und sein Fürst, HerzogLudwig, vernommen, daß es doch den Eidgenossen mißfällig gewesen, so haben sie ihn eilends hcraus-geschickt, um die Knechte zu entlassen. Da er aber mehrentheils sein eigenes Geld in die Sache gelegt,seine Ketten, Silbergeschirr und Kleinodien zu diesem Zwecke verkauft habe, so bitte er die Eidgenossen,seinen großen Schaden und seine guten Dienste dagegen zu betrachten und ihn vor gar zu großem Verlustezu schützen. Der Gleiche bittet ferner, die Eidgenossen möchten die große Mühe, Arbeit und
Treue betrachten, welche sein Herr, der Herzog Ludwig, für Vermittlung ihres Krieges angewendet, undmöchten nun auch ihm zu Beilegung seines Streits mit dem König von Frankreich behülflich sein, zumalselber gemeiner Christenheit schade, da der Türke inzwischen mit großer Heercsmacht in die christlichenStaaten einbreche und bereits den Venedigern eine ansehnliche Stadt abgenommen habe u. s. w. Daraufwill man auf nächstem Tag antworten. >»i». Hierauf hat man mit Galcazzo Visconti geredet des Brand-schutzes wegen, für den er sich verschrieben hat, während nun die auö dem Wallgau uud Graf Hugo vonMontfort geschrieben haben, sie glauben dessen durch den Frieden erledigt zu sein, und verlangen, daßman ihre Bürgen lossage. Jener antwortet, was er zugesagt und verschrieben habe, das wolle er halten,auch darum vom römischen König genügsame Mandate und Briefe auswirken. ««». Alle Orte habendurch ihre Voten den abgeschlossenen Frieden förmlich zugesagt und ratificirt, mit Ausnahme von Uri,das einiges Mißfallen daran hat, aber doch, wenn er gemeinlich angenommen werde, dabei bleiben will,und Glarus, daö noch nicht zugesagt hat. In Betreff des vorbchaltcnen Artikels, der die Sache derervon Solothurn berührt, hat sich Herr Galcazzo auf Ansuchen der Eidgenossen auch zu freundlicher Ver-mittlung erboten, und meint, es sollte Jemand von den Eidgenossen mit ihm zum römischen Königgeschickt werden. Es wird beschlossen: Da nun Solothurn von des römischen Königs Räthcn angesuchtwerde, das Schloß Thicrstcin seinem Herrn zu überantworten, so sollen hör allem jene Räthc ans einenTag nach Basel auf Sonntag vor Simonis uud Jude (27. October) bcschicdcn werden, um mit Boten