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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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October 1T99.

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Ihrigen kommen zu lassen. Ihnen ist geantwortet, man werde sie nach Maßgabe des geschlossenen Frie-dens behandeln. Dem Herrn Hans Jacob von Hclmstorf, Domherrn zu Constanz, einem gcborncn Eid-genossen, ist insbesondere zugesagt, man werde ihm die vorjährigen und diesjährigen Nutzungen, insoweitsie vorhanden sind, zukommen lassen. K. Bern, Frciburg und Solothurn sollen dem Stift Munster inGranfeldcn wegen seines großen erlittenen Schadens nach Rom, an den König und wohin es sonst nochangemessen sein mag, im Namen gemeiner Eidgenossen Empfehlungen geben. I». Zürich soll für dieGotteshäuser zu Stein und Schaffhansen sich verwenden, damit sie zu ihren unter der Widerpart gelegenenGütern wieder kommen. Das Gleiche sollen sie zu Gunsten Martins von Starkcnbcrg bei den Herren vonLupfen thun. i. Dem Ulrich von Mnndprat und den Seinen zu Zukenricd ist geschrieben, sie möchtendes Spitals zu Bischofzcll Zehnten und Güter mit der Steuer und den Reisekosten unbekümmert lassen.

Der Gemeinde zu Jttingen ist gestattet, auf alle in ihrem Kreise gelegenen Gülten und GüterSteuer und Reisekosten zu legen. Wenn Jemand sich darüber beschweren zu können glaube, so sollen sieden mit Recht vor den Eidgenossen suchen und sonst nicht weiter drängen. I. Dem Hans von Einsiedel,!,der im Schwadcrloch gute Dienste geleistet und zwei Monate ohne Sold gedient hat, werden auf Bitteder Hauptleutc 8 Gulden aus des von Baldcgg Schatzgeld zugesprochen, n». Jeder Bote kennt dieVerantwortung derer von Schaffhauscn auf die Rede des französischen Bischofs, auch ihre Bitte, manmöchte, in Betracht, daß ihnen in diesem Krieg vier Büchsen gebrochen seien, sie bei Vcrthcilung dereroberten Büchsen bedenken, i». Dem Vogt von Sargans wird geschrieben, er soll sich wieder heim ver-fügen und sein Amt versehen. Die Gefangenen zu Sarganö sollen nach Laut des Friedens auf eine Ur-fehde und gegen Ersatz der Arztkosten freigelassen werden. Auf nächstem Tag soll man dann Antwort gebenauf das Begehren der Leute in der Grafschaft Sargans, ihnen einen Thcil an dem Brandschatz zu lassen,und sie mit 30 Gulden für ihre Arbeit und das Graben am Gutenberg zu entschädigen. «». Auf dasAnerbieten des Königs von Frankreich, den Eidgenossen von des eroberten Herzogthums Mailand wegenGnade und Gutes zu thun, soll man heimbringen, ob man gcmeinlich zum König von Frankreich Bot-schaften schicken und was man denen für Aufträge geben wolle. Wer schicken will, der soll auf Dienstagnach der l l,000 Mägde Tag (22. October) seine Botschaft zu Uri haben, mit Vollmacht zu handeln nachNutzen und Ehre gemeiner Eidgenossenschaft. A». Dem Vogt von Nhcincck wird geschrieben, den Brand-schatz derer von Wallgan zu fordern, soweit derselbe verfallen ist. Man hat nämlich Anzeige erhalten, daßsie selben bezahlen wollen. «K. Denen von Pfullendorf wird geschrieben, sie möchten dein Breitcnmoser denSchaden ersetzen, den sie ihm im Anfang des Krieges wider ihr Zusagen zugefügt haben. ». Der Bischofvon Constanz hat seine Botschaft anhcr gesendet, um ihn zu verantworten einiger Reden wegen, die überihn ausgegangen seien und um das Korn und die Früchte zurückzufordern, die ihm zu Kaiscrstuhl undKlingnau genommen und verbraucht worden sind. Das soll man heimbringen. 8. Dem Hug von Schincn,für den auch eine Botschaft von Francnfeld bittet, ist zugesagt, ihn zu dem Seinen kommen zu lassenund den gethanen Haft aufzuheben, Dem Stadtschreibcr zu Fraucnfcld, Jacob Locher, wird auf Bittedes Landvogts und derer von Franenfcld und in Ansehung der guten Dienste, die er bisher allen Land-Vögten und uns Eidgenossen gcthan, die Landschreibcrci im Thurgau von des Landgerichts wegen zugesagt,«i. Dießenhofcn mag auf diedörfflin", die zur Stadt gehören, Steuer nnd Reisekosten anlegen, Ein-reden dagegen sollen aber vor die Eidgenossen gebracht werden, v. Der Bischof von ScnS hat Brief nndSiegel begehrt,das er zu tagen vor vnscr Eidgenossenschaft Boten offcnlich gcrcdt Hab, vnd vermeine,