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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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September !499.

tionöertheilung auf nächsten Tag an seine Obern bringen soll. Insbesondere hat dann der Bote von Zürichgebeten, für die Kosten, welche sein Ort dergestalt gehabt, ihm die vor Konstanz eroberten Büchsen zulassen. «». Da daö zweite Viertel deS französischen Geldes bereits verfallen ist, so soll man auf nächstemTag ebenfalls festsetzen, wie man dessen Bezahlung fordern und cS abholen lassen wolle. «I. Ebendasoll man über die in diesem Krieg eroberten Büchsen und über die Brandschätze, so noch vorhanden sind,verfügen und eine billige Vcrthcilnng einleiten.

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7. Oktober «Montag vor Dionys«)

StavtSarchiv Luven» Allgemeine Abschiebe. C. Staatsarchiv Züriel, Allgemeine Abschiede lll.bl.

Boten: Zürich. Rudolf Escher, Heinrich Röist, Neu- und Altburgermcistcr; Heinrich Göldli, Ritter,Gerold Meyer von Knonau. Bern. Doetor Thüring Fricker; Caspar Hczcl von Lindnach. Luccrn.Ludwig Küng. Uri. Ammann Trogcr. Schwyz. Vogt Schiffli. Untcrwaldcn. Ammann Zunhöfcn-Zug. Caspar Jten. GlaruS. Heinrich Jcnni. Freibürg. NiclailS Lombard, Stadtschrcibcr. Solo-thurn. Niclauö Cunrad, Schultheiß; Benedikt Hugi. Schaffhauscn. Cunrad Bartcr; Heinrich Bumanil, Stadtschrcibcr. Rothwcil. Der Hofschrcibcr und der Ncdmailn. St. Gallen. BurgcrineillelMerz. Abt St. Gallen. Doetor Winklcr; Rudolf von Stcinach.

». Die 2<),l>t)t) Gulden von Frankreich für daö zweite Vierteljahr sollen von der französischen Beischaft verlangt werden. Auf den nächsten Tag soll man Vollmacht bringen, zu entscheiden, ob dieses Geldder Anzahl Leute oder den Orten nach gethcilt werden soll. I». Vor den Boten dieses TagcS ist dc>Freiherr Ulrich von Sax erschienen, welcher in dem vergangenen Krieg Leib und Gut getreulich z»Eidgenossen gesetzt, auch große Verluste erlitten hat, mit Anerbieten, solches auch in Zukunft stets 5"thun, und mit Bitte, ihn dafür auch zu bedenken. Daö ist ihm zugesagt, insbesondere will maudem König von Frankreich empfehlen, ebenso ihm verhelfen, daß der Möttcli frei werde und zu b""Zweck den Herrn von Brandis nicht von Händen lassen, bis jener erledigt ist. «»» Dem SchernLicstal, Hans Strubcn, welcher eine große Anzahl zu Dornach verwundeter Eidgenossen auö allen ^Ue»ärztlich besorgt hat, will man 59 Gulden geben aus dem Geld, so gemeine Eidgenossen zu Luccrn liege"haben. «I. Dem Gotteshaus Wettingen, welchem die diesjährigen Früchte und Zehnten zu Riehen »»tuhalb Basel von den Feinden genommen worden sind, wird verheißen, nach frühcrm Versprechen ^>l"zu leisten auö dem feindlichen Gut, das vor dem Friedensschluß zu diesem Zweck in Beschlag genoniwenworden, sofern ihm daö Entwerte nicht sonst erstattet werde. Jeder Bote kennt die Klage deSBolz, genannt Fatzmann, von Tägcrwcilcn, daß ihm bei den ersten Zusätzen im Anfang dcö Krieges,von Zürich Heini Bülcr, von Luccrn Vogt Kündig, von Uri Ammann im Oberdorf, von SchwYi ^Jütz, von Untcrwaldcn Heini am Sand, von Zug der Mcyenberg Hauptleutc gewesen, an Wc>»Andcrm für mehr als l»»0 Gulden genommen worden sei; dazu haben die von Frauenfcld und da her"'"im Thurgau allenthalben den Wein und Anderes genommen und die eidgenössischen Zusätzer darauf isswiesen; die Feinde haben ihm darnach HauS und Hof verbrannt. Auf nächstem Tag soll man antworten,wie man dem armen Gesellen Entschädigung leisten wolle. kV Daö Capitcl des Stifts zu Constanz l'Sauf diesen Tag eine Botschaft geschickt für sich und gemeine Priestcrschaft daselbst, mit Bitte, sie Z"