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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1499.

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von Brandis hat sich auf abgeschriebene Abrede hin den Eidgenossen zu Gnaden ergeben und gebeten,man möchte seine Armuth bedenken, da er um AllcS gekommen sei. Die Botschaft von Bern hat auchmit großem Fleiß für ihn gebeten. Das soll jeder Bote heimbringen und auf den nächsten Tag Antwortgeben. Inzwischen mag der Herr von Brandis seinen Aufenthalt in Bern nehmen, doch auf Versprechender Botschaft von Bern, daß er sich wieder stellen soll, wie er geschworen hat.

Schn ffh aus en.

44^99, 5. August (Montags an St. Oswaldstag).

Staatsarchiv Zürich: Allgemeine Abschiede. III. 74. Staatsarchiv Lncer«: Missive.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine eidgenössische Abschiede. 6.445. ZellwcgerS Urkunden. Nr. 644.

Boten: Zürich. Rudolf Escher, Bürgermeister; Heinrich Göldli, Ritter; Ludwig Ammauu, Stadt-schreiber; Haus Biegger. Bern. Wilhelm von Dießbach, Schultheiß, Rudolf von Scharnachthal, beideRitter; Doetor Thüring Friller. Lnccrn. Hans Sunuenberg, Schultheiß; von Mauz; Schürpf. Nri.Ammauu in der Gasse; Ammann Veroldingcn. S ch w h z. Ammaun Ketzi; Vogt Wagner, Panncrhcrr.Nuterwalden. Ammann Zunhöfen; Vogt Arnstein. Zug. Ammann Steiner; Vogt Letter. GlaruS.Ammann Kuchli; Vcnncr Stucki. Frei bürg. Hans Tcchtcrmann; Vielaus Lombard, Stadtschrcibcr.Solothurn. Daniel Babenberg.

t». Auf Bitte derer von Stein wird einem reisigen Knecht, genannt Bochscnstcin, der zu Thicngcngefangen und in Eid genommen worden, während diesem Krieg nicht mehr gegen uns zu dienen, diesesGclübd nachgelassen, damit ein armer Mann von Stein, genannt Göuchli, seiner Gefangenschaft lcdigwerde. ?». Dem Freiherrn Ulrich von Sax wird verheißen, im Fall eines FriedcnSabschlnsscs sowohl ihnund seine Stiefkinder wegen Werdcnbcrg, als auch den Grafen Georg von Sargans nicht zu vergessen,e. Ucbcr daö Gesuch der Berger zu Thicngcn, deren Häuser verbraunt sind, man möchte sie da wiederbauen und wohnen lassen, dann wollen sie uns gehorsam sein, will man auf nächstem Tag entscheiden.«R. Die von Dicßcnhofcn haben gebeten, man möchte ihnen im Friedensschluß dazu verhelfen, daß daöDorf Gächingen und die Herrschaft des Burkard von Randegg, die sie eingenommen, ihnen bleibe, v. DenLeuten in der Herrschaft Sulgcn ist gestattet, die Güter der Chorherren von Bischofzell, so in ihremGebiete liegen, zu ihren Reisekosten in Mitleidenhcit zu ziehen; doch wenn die Herren Einsprache thun,so sollen sie ihnen vor den Eidgenossen zu Recht stehen, ll. Jeder Bote kennt das ernstliche Anbringen derHauptlcute im Schwadcrloch und zu Coblenz wegen Mangel der Zusätze. Sie erklären, sofern nicht besservorgesorgt werde, so wollen sie auch heimziehen; daher neue Ermahnung an die Orte, ihre Zusätze zuerfüllen, damit wir einander weder betrügen noch verlassen. K. Der Leutpriester zu Rheinau hat sichüber die ihm zur Last gelegten Reden zur Zufriedenheit der Boten verantwortet. I». Die von Pfhnwerden ermächtigt, des Möttclis Güter, welche unter ihnen liegen, auch zu ihren Reisekosten in Mit-leidenhcit zu ziehen, 4. Die 29,999 Gulden, welche der König von Frankreich uns bis Genf schickenwill, sollen Bern und Freiburg daselbst abholen. Ii.» DaS Schloß Moosburg, sammt Güttingen, diedem Stift von Konstanz gehören, soll Hans von Laudenberg zu des Stifts Händen dermaßen versorgen,daß den Eidgenossen kein Schaden daraus erwachse. I» Der Abt von Stein soll bei seinem Gütchen

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