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Juli t^llil.
vcrtheilcn. «>. Da Etliche von Thicngcn herüber nach Zurzach gezogen und in Schirm genommen sind,Andere vielleicht gern ihnen nachfolgten, so soll jeder Bote heimbringen, ob man diese Leute fernerherüberziehen lassen und schirmen wolle, i. Ans Anbringen und Bitte Dietrich Vogts, DoctorS, Ehor-hcrrn zu Zürich und Probsts zu St. Stephan in Constanz, ist beschlossen, dasi Zehnten, Zinse und Gülten,die zu seiner Probstci gehören und in unserer Eidgenossenschaft gelegen sind, ihm ungehindert zukommensollen. «. Dem Vogt zu Baden wird befohlen, die Leute zn Kaiscrstuhl, Klingnau und Zurzach inBeisein einer Botschaft von Zürich für die Daner dieses Krieges in Eid und Pflicht zu nehmen. Auchsoll er das Gotteshaus Lcuggern mit einem Statthalter versehen. T. Jeder Bote soll heimbringen, obman den Hans von Laudenberg zu Klingen, der ein guter Eidgenosse ist, das Haus Moosburg, das demStift Eonstanz zugehört, versehen lassen wolle, da es nicht viel einträgt und er sich verschreiben will,selbes zu unfern Händen zu verwalten. Hi. Da der Vogt im Oberland über eine feindliche Sammlungzu Fcldkirch berichtet und Hülfe begehrt, so ist beschlossen, dasi Glarus hinaufziehen, St. Gallen undAppenzell getreues Aufsehen halten sollen. Der Landvogt soll sich auch über mißfällige Worte und Klagenim Sarganscrland näher erkundigen, v. Wengi ist den Giclcn genommen; der alte Gicl hatte es abernicht bezahlt, sondern um ein Lcibding gekauft. Nun verlangen Ulrich Mundprat, Ritter, und UlrichSchenk, welche sich für den Gicl als Bürgen verschrieben, man soll sie dieser Bürgschaft ledigen, sofernman Wengi behalten wolle, Der Bote von Luccrn soll heimbringen, daß der Brief vom römischenKönig an die drei Bünde von Ehurwaldcn, der bei Anlaß, als man letzthin an die Etsch gezogen, auf denvergangenen Tag nach Lucern gekommen, jenen wieder zugestellt werde, Da die Büchsen und der dazngehörige Zug ans Frankreich angekommen sind, so soll allenthalben für freundliche Aufnahme und Ver-pflegung gesorgt und von Frcibnrg eine eigene Botschaft zu deren Geleit und Schirm vor Unfug abgeordnetwerden. In Betreff der Besetzung Küsscnbcrgö und der Besoldung der dortigen Knechte, sowie deSBüchscnmcistcrö und des Vogts daselbst soll man auf dem nächsten Tag endlich antworten. Auf näch-stem Tag soll man auch Antwort geben, wie man die lt)W Gulden, welche Hans von Baldegg an seineSchätzung gegeben hat, thcilen wolle. »»».. Da sich eine bedeutende feindliche Macht im Hegau sammelt,die den Schaffhausern das Dorf Thäingen sammt der Kirche verbrannt und die Leute daselbst zum Thcilerstochen oder im Kirchthurm erstickt hat und dem Vernehmen nach sich vor Schaffhansen oder Stein legenwill, so soll Jedermann zn allfällig nöthigcm Entsatz gerüstet sein. Dem Zusatz wird geschrieben, daßer auf der Hut sei und die Stadt nicht verlasse, um auf Raub auszugehen. I»I». In Betreff deSHerrn Ludwig von Brandis ist auf Vcrhörung der Kundschaft, die man scintthalben vernommen, aus-gemacht, daß wir ihn für unfern Feind erachten und behandeln wollen; auf Bitte Berns aber wird ihweröffnet, wenn er Gnade begehre, so wolle man über ein gütliches Uebcrcinkommcn mit ihm reden. Aufsein Begehren wird ihm eine Bedenkzeit von acht Tagen eingeräumt, während welcher er nach Bernreiten mag, um sich da zu bcrathcn, jedoch auf Doctor Thüring Frickcrs Versprechen hin, daß er sichnach Ablauf der acht Tage wieder zu Luccrn stellen und wie vorher in Eid und Pflicht stehen soll. SeineAntwort soll er durch die Boten von Bern auf dem Tag zn Schaffhansen geben, e«» An St. Gallenwird geschrieben, es soll den Zusatz zu Rhcincck mit Pnlvcr und Blei versehen; jenem Zusatz wirdgeschrieben, daß er nicht im Städtchen liegen bleiben, sondern sich auf die Plätze, wo es nothwendig sei,vcrtheilcn soll. «I«I. Uri soll 25 Mann in den Zusatz nach Rhcincck schicken, Glarnö dagegen wird dieserPflicht entlassen, da ihm die Bewachung deö Oberlands vorzüglich anvertraut ist. «v. Herr Ludwig