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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juli 1499.

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geben. Hinsichtlich der Städte und Schlösser Arbon und Moosburg ist beschlossen, daß jedes Ort nachArbon einen Zusatz von 3 Mann legen soll, damit wir nicht veruntruwct" werden. Der Bischof undunsere Eidgenossen von St. Gallen sollen auch 19 Mann dahin senden; alle diese sollen dann unter sicheinen Hauptmann nehmen. In das Schloß zu Arbon soll jedes Ort einen Mann, dann der Bischof unddie Stadt St. Gallen auch jeder Thcil einen Mann legen, r. Der Abt von St. Gallen bittet, bei einemFriedensschluß seiner nicht zu vergessen, da er viel Gut in Feindesland habe. 8. Dem Peter Giel, Vaterdes Abts von St. Gallen, hat man auf einem frühern Tag zu Lucern bewilligt, ins Sundgau zu denSeinigen zu ziehen, man hält ihn nun für unfern Feind, und hat sein Gut zu gemeinen Händen inVerbot gelegt. Da einige Orte ihm dasselbe nicht wollen verabfolgen lassen, so soll man das heimbringenund auf nächstem Tag darüber verhandeln, t. Bern hat eilends geschrieben, cS sei ihm gewisse Kund-schaft geworden, daß von dem Pfalzgrafcn, den geistlichen Churfürften und andern Fürsten und Städtenein großer Zug gegen Basel hinauf rücke, weshalb uothwcndig sei, sich auf dieser Seite vorzusehen. Dagleichzeitig Zürich zu eilendem Zuzug ins Schwadcrloch mahnt, so soll jeder Bote heimbringen, daß manauch gegen den Feind, der von unten herauf kommt, Vorsorge treffe, m. Ab diesem Tag hat man eineBotschaft nach Basel geschickt, um eine bestimmte Erklärung zu verlangen, ob sie ganz mit uns hgltcnwollen, ja oder nein. Solothurn soll Erkundigung einziehen, wer denen von Basel ihre Bürger oderDienstkncchte, wie sie klagen, niedergeworfen habe, und die Thäter strafen. Solothurn soll ferner denGefangenen daselbst richten, der etliche Berncr schändlich angelogen hat. v. Auf St. Marien Magdalenen-tag (22. Juli) wird ein Tag nach Zürich gesetzt, um der mailändischcn Botschaft Antwort >zu geben.HV. In Betreff des Herrn Ludwig von Brandis soll jedes Ort, auch unsere Bundesgenossen von Chur-walden, sich erkundigen, was er wider die Eidgenossen gehandelt habe und die Kundschaften persönlichauf den Tag stellen, x. Im Etschland ist laut den Briefen unserer Eidgenossen von Zürich, Uri undGlarns ein in lateinischer und italienischer Sprache geführter Briefwechsel zwischen einem Kanzler desHerzogs von Mailand, Namens Petrus Bononinus de Tergesta, und einem Kanzler des römischen Königs,Namens Matthäus Lang, aufgefangen worden, worin unter Anderm der mailändische Kanzler unter seinesHerrn Siegel mit Berufung auf die dem König gelieferten Gelder, Harnische und Leute gegen die Eid-genossen 41i),(M) Mann HülfSvölkcr gegen den König von Frankreich verlangt und verspricht, unsund unfern Bundesgenossen von Churwaldcn keine Speise zukommen zu lassen, außer etwa zwei Saumwöchentlich, damit er auf diesem Wege über unser Thun Kundschaft erhalten möge, und wenn er etwasgegen die Swizer" thun könne, so werde er es an Geld nicht mangeln lassen u. s. w., wie die Botenzu sagen wissen. Herrn Hans von Landenbcrg, Vogt zu Arbon, ist befohlen, unserer Feinde Gutzu Arbon in Beschlag zu nehmen und zu verkaufen, mit Ausnahme des Eigcnthums deS Rattelbcrgs,der Bürger zu Arbon ist. i«. Demselben wird befohlen, jede Woche Einen aus den sieben Orten zuberufen, um mit ihnen über das Einnehmen, das dieser Krieg bringt, Rath zu halten und alles zuunserm Nutzen zu ordnen.

«. x bis « fehlen im Luccrnerexemplar.