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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Juni 1499.

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lorncu Pferde bezahle, wird beschlossen, bis zu einer allgemeinen Abrechnung den Entscheid zu verschieben.«K. Den Karrcrn, welche die Buchsen von Thicngcn nach Baden geführt haben, gibt man 11 Guldenzu Lohn, woran jedes der X Orte 1 Gulden und Schaffhauscn 1 Gulden zahlt. ». Da die von Badenauf unsere Antwort, wir vermeinen als ihre Oberhand auf das in ihrer Stadt vorfindlichc feindlicheGut mehr Recht zu haben als sie, keine Erwiederung haben folgen lassen, so läßt man es dabei blei-ben; der Bogt soll also die betreffenden Verfügungen in Vollziehung setzen. Gerold Mcher vonKnonau verzichtet auf seinen Anspruch auf die 6 Gulden in seinen Niedern Gerichten in unserer Herr-schaft Baden; bezüglich der Haller dagegen will er auf dem nächsten Tag, der in Zürich gehalten wird,sein Recht erweisen, Den Gesellen im Sarganserland wird der gefangene Jacob Jetzer nach ihremVerlangen überlassen, doch so, daß sie seine Atzungskostcn bezahlen und ihn während der Dauer desKrieges sicher verwahren, so daß er uns keinen Schaden mehr zufüge. Auf St. Jacobstag (25. Juli)sollen die vi Orte, die zu Muri Kastvögte sind, daselbst Rechnung abnehmen vom Vogt Dolder vonGlarus und von Herrn Jacob Feierabend.

«55.

Lucer u.

4^(99, T. Jttll (Dienstag vor Ulrici).

Staatsarchiv Luccl'in Luccriierabschicdcsannniung. 0.III. Staatsarchiv Zürichs Allgemeine Abschiede. III. KZ.

Boten: Zürich. DominieuS Fraucnfeld. Bern. Der Venner. Lucern. Hans Sunnenberg,Schultheiß; Jacob Bramberg, Seckelmeister. Uri. Ammann Beroldinger. Schwhz. Seckelmeister Kochli.Unterwaldcn. Ammann Zunhöfen. Zug. Germann Doß. Glarus (nicht angegeben). Freibürg.Der Seckelmeister. Solothurn. Daniel Babenberg, Seckelmeister.

Auf dem Tag zu Zug war angesehen worden, unfern Bundesgenossen in.Churwalden mit4696 Mann zuzuziehen. Nun sind etliche Orte abgezogen und haben sich gcthcilt, was unö merklichenSchaden bringen könnte; man soll daher dem nachleben, was ans Tagen beschlossen wird. Es sind unsauch schriftliche Meldungen zugekommen, daß der römische König mit Macht gegen Gutcnbnrg anrücke,daher sollen die Orte, die aus Churwalden abgezogen sind, sofort an die Letze gegen Mahenfeld rücken,um da dem Feind zu begegnen. Ebenso ist den Unsrigcn im Schwadcrloch Warnung zugegangen, daßunsere Feinde und das Reich sie nächsten Donstag (4. Juli) mit ganzer Macht angreifen wollen. Undweil es dann die Roth erfordert, so soll allenthalben sich Jedermann gerüstet halben, damit je die nächstenOrte im Augenblick der Gefahr mit ganzer Macht eilends auszurücken bereit seien. I». Item man solden vnsern im swadcrloch schribcn." e. Jedes Ort soll seinen Zusatz, wie der zu Zürich geordnet worden,sofort vervollständigen und eilends hinausschickcn, damit uns nicht Schmach und Schande treffe. «I. Zürich,llntcrwaldcn und Zug sollen heimbringen, daß man bei ihnen auch, wie in den andern Orten, die Krcuz-degcn undTschcffelin" abthuc. Gemeine Eidgenossen bestätigen einhellig den Aufsatz einer Strafean Leib und Gut, womit ans letztem Tag diejenigen bedroht wurden, welche während der Dauer vielesKrieges in fremde Kriegsdienste laufen, t. Für Entscheidung der Frage, ob man die vor Konstanz undanderwärts eroberten Büchsen thcilcn oder was man damit machen wolle, wird ein Tag angesetzt nachFrauenfeld auf Sonntag vor St. Jaeobstag (21. Juli). K. Den Bezug des Zehntens, welcher zu den

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