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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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618
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Juni l499.

es gcbtten, sich in diesen KriegSläufcn nicht von den Eidgenossen zu trennen; falls ihm deswegen etwasFeindseliges geschehe, werde man es mit Leib und Gut schlitzen, r. Die armen Leute von Rheiucck undans dem Rheinthal bringen an, unser Vogt daselbst wolle von ihnen bezahlt sein, nun aber seien siearm; auch seien unsere Zusätzer, die dort liegen, ihnen viel schuldig und zahlen ihnen nichts, man möchteihnen doch einigen Aufschub für ihre Schuld an den Vogt geben. Das wollen die Boten heim an ihreObrigkeiten bringen. Auch soll jedes Ort mit seinen Knechten, die in Zusätzen liegen, verschaffen, daßsie ihre Wirthe bezahlen. «I. Neue Ermahnung an alle Orte, ihre Znsätze allenthalben auf die vor-geschriebene Zahl zu bringen. «. Auf dem letzten Tag war dem Vogt von Nhcincck die Weisung gegebenwordcil, Ricmandcm mehr Wein zu geben, anders als um baares Geld. Dieser schreibt nun aber, er wolltegern demgemäß handeln; allein man nehme ihm den Wein, er wolle dafür keine Verantwortlichkeit mehrhaben; besonders die Zusätzer nehmen den Wein, es möge ihm gefallen oder nicht,vnd si sicnt alswol Herren als wir". Darüber will man auf nächstem Tag ratbschlagcn; da doch jedes Ort den Seinenihren Sold gibt, so will man sehen, ob sie den Wein bezahlen sollen oder nicht, t'. Einer von denGefangenen zu Baden, der Schreiber von Thiengen, wird Zürich auf sein Begehren überlassen, dochunter Vorbehalt der Bezahlung seiner AtzungSkostcn. Der Schuhmacher von Thiengen ist losgelassenum eine Schätzungssumme von 39 Gulden und Ersatz der über ihn gegangene» Kosten. Das Geld istzur Hälfte den zwei Brüdern Mazingcr gegeben, zur Hälfte zu gemeiner Eidgenossen Händen genommen.I». Der von Roggenbach ist gegen Urfehde, eine Schätzungssumme von l99 Gulden und Ersatz seinerNahrung und anderer Koste» losgelassen; das Geld ist zu gemeiner Eidgenossen Händen genommen,l. Hans von Baldegg ist losgelassen gegen Bezahlung von 2999 Gulden, wovon die Hälfte sofort, dieHälfte auf St. MartinStag nächsthin zu erlegen, sowie auch gegen Ersatz aller über ihn ergangenenKosten, Versprechen, von seinen vermeintlichen Ansprüchen auf das Schloß Scheukenberg abzustehen undin diesem Kriege nicht wider die Eidgenossen zu sein, auch zu verschaffen, daß Peter Ruß frei zu unfernHänden komme, k. Junker Peter Gicl hat abermals begehrt, daß man ihm, als dem rechten natürlichcn Erben, daS Gut des Herrn Hans Gicl zukommen lasse. Antwort: Man habe den Vogt beauftragt,den Blumen einzuziehen auf des Gutes Kosten; welcher dann sein Recht darauf beweise, der soll dessengenießen. I. Da aus heule der Abt von St. Gallen, der hohen Gerichte zu Blatten wegen, vor denBoten erscheinen sollte, seine Botschaft aber um Aufschub bittet, indem derselbe krank sei, so wird dieseSache verschoben, Jedermanns Rechten unschädlich. «». HauS Stucki, der Vogt von Küssenbcrg, bringtan, man solle hinsichtlich der Besetzung dcö Schlosses Anordnung treffen; die Knechte, welche da seien,wollen nicht mehr bleiben, sie wüßten denn, was man ihnen zu Sold geben wolle; ebenso wolle erwissen, waS man ihm als Vogt zu Lohn geben wolle. Jeder Söldner auf dem Schloß verlange täglich4 Schilling nebst Verpflegung. Ferner verlangt der Vogt Weisung, wie man sich mit des Grafen Gutallenthalben zu benehmen habe, ob man Forderungen Dritter an daS Schloß und seine Einkünfte aner-kennen soll u. s. w. DaS AllcS wollen die Boten dieses TageS an ihre Obern bringen, i». Auf den Tag,der zu Luccrn auf Montag St. UlrichStag (S.Juli) gehalten wird, soll man sich endlich erklären, waSman bezüglich des Grafen von Brandis thun wolle. «». Auf gleichem Tag soll mau sich erklären, ob man4^5999 Mann ins Hegau schicken wolle, um daö Korn, das dort bald reif sein wird, zu unsern Händenzu schneiden. Wenn jedoch inzwischen ein anderer Tag angesetzt würde, so soll man auf selbem dieseSachen verhandeln, i». Bezüglich dcö Verlangens von Luecru, daß man ihm die im Schwaderloch vcr-