612 Juni 1499.
bringt an, Herr Hanö von Jönach habe seiner Ehefrau 26 Gulden vermacht, der Bischof von Eonstanzaber die Aushändigung verboten, weil Herr Hans ein Unehelicher sei. Hierauf ist beschlossen, wenn de:Bischof Einsprache machen wolle, so soll ihm der Schultheiß darum vor den Eidgenossen zu Recht stehen-«I. Der Pfleger von Einsicdeln klagt, daß die von Hinwcil und andere ihm in den Zehnten reden, dendas GottcöhauS vom Abt von PfäferS gekauft habe. Hierauf wird beschlossen, PfäferS soll Einsiedel»schadlos halten, dieses aber die von Hinwcil um ihre Ansprache von 56 Gulden Geldes auch befriedigen-«. HanS Ort soll das, waS er dem Nigg von Brandis zu Mahcnfcld vor zwei Jahren verkauft Haiund wofür er noch nicht bezahlt ist, wieder zu Händen nehmen, sofern cö den Bünden so gefällt undCaspar Frei das, so darüber noch dcS Niggcn von Brandis wäre, nehmen, laut unserer Zusagt-Dem Melchior von Laudenberg ist bewilligt, Gaienhofen einstweilen mit unfern Leuten, doch Vbiuunsere Kosten zu verwalten, Auf das weitere Anbringen Melchior von Laudenbergs im Namen d<aBischofs von Constanz, einer FriedenSvermittlnug wegen zwischen den Eidgenossen und ihren Widerschein,ist geantwortet, „wer vnS gutz tut mit Worten oder werken, daö sol verdienet werden, als ein pot wdte>davon weißt". I». Jeder Bote soll heimbringen die drei Artikel, die Rothwcil durch seine Botschaft a»diesem Tag vorgebracht: erstlich, daß man getreues Aufsehen zu ihnen halten wolle, indem ein gu'I^Zug sich gegen sie bewege; zweitens, daß man ihrer nicht vergesse bei einem anfälligen Friedensschlußdrittens der Acbtissin von Noltenmünstcr wegen. Einstweilen wird ihnen zugesagt, man werde daS Bestein den Sachen thun. l. Auf Klage der Herren von Lcnggcrn, daß ihr Gotteshaus sehr beschädigt wc>de,ist beschlossen, dem Bogt zu Baden strenge Aufsicht zu empfehlen und den dort liegenden Söldner» t»schreiben, daß sie das Gotteshaus nicht weiter schädigen, k. Den Hauptleuteu zu Eoblcnz »»hBogt zu Baden ist empfohlen, die Eide in der Grafschaft Baden zu Händen der Eidgenossen aufzunchmewI. Dem Bogt von GlaruS in den Acmtcrn wird auf seine Klage, daß er mit der Rechnung übereiltund seine Ezstanzcn noch nicht habe einbringen können, Frist gegeben bis St. JaeobStag. i» Derbstvon Klingnan, der Scgcsscr, klagt, daß etliche Knechte der Eidgenossen zu Klingnau und Eoblenzans dem Schloß etwas Korn genommen hätten. ES wird beschlossen, daß jedes Ort bezahlen soll, ß"seine Angehörigen genommen haben, i». Jeder Bote soll heimbringen das Begehren von Luecrn,möchte ihm einige Pferde bezahlen, die cö zu Ermatingen oder im Schwaderloch vor den Büchse»lorcn habe. «». Mit denen von Basel, unfern Bundesgenossen, wird ernstlich geredet, weil sie oder >>Ihrigen uns Bich, Käse, Anken und Anderes hinweggcführt und unfern Feinden zu kaufenhaben. >». Denen von Solothurn wird auf ihr Anbringen der drei Schlösser wegen geantwortet,man ihnen gegenwärtig nicht wohl Hülfe senden könne; werden sie jedoch von den Feinden überch-ss»,so werde man ihnen mit Leib und Gut thun, was man ihnen schuldig sei. «K. Etliche Karrcrden Eidgenossen sechs Büchsen von Thicngcu nach Baden geführt, und verlangen nun ihren Lohn. Dar» ^will man später antworten, da der Büchsenmcistcr von Bern den Transport dieser Büchsen im Stccouübernommen hat. i. Der Frieö hat Elcwi MchcrS Sohn vor Stockach erstochen. Daher wird auf >U'bringen dcö Batcrö beschlossen, der FricS soll drei Meilen von Bremgarten sich entfernt halten,er der Bcrwandtschaft dcö Erstochenen ab Augen komme, Der Abt von Stein klagt durch eine Bo>schaft, daß sein Gut durch etliche der Unsrigen angelangt werde, obgleich cö ihm und sonst Niemand»'zngchöre. Daher wird den Ansprechcrn geschrieben, von ihrem Bornchmcn abzustehen. <. Die dc>dc"Brüder Matzingcr bitten, man möchte ihnen einen von den Gefangenen in Baden geben, damit >>c ß