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Mai ,si99.
jinger als Anstifter des Krieges beschädigt werden, so ist nnn erkennt, daß jener Beschluß beförderlichvollstreckt werden soll, und daher soll man auf den Pfingstabend mit den Pannern zu Schaffhausen,Dießcnhofcu und Stein eintreffen. I». Jedes Ort soll seine Zusähe allenthalben auf die gehörige Starkebringen; die von Chnrwalden werden beauftragt, die Steig und das Oberland zu bewachen, Abt undStadt St. Gallen und Appenzell sollen den Rhein ober dem See behüten, der Landvogt im Thnrgauden Zusatz ans der Landschaft so verstärken, daß das Thnrgau gegen Eoustanz sicher sei. Die vonSchaffhausen und die von Brcmgarten sollen mit uns dahin ziehen, wohin wir sie von diesem Tag auSbcschicdcn haben. «I. Der König von Frankreich hat einen Herold herausgeschickt, mit schriftlichem undmündlichem Begehren, man möchte einer Votschaft, die er senden werde, die Unterhandlung des Friedensanvertrauen. Antwort: Wiewohl wir durch den Feind zur Gegenwehr gezwungen worden, seien wir dochbereit, in allen ziemlichen Dingen dem König zu Gefallen zu sein. Q. In einem andern Brief schreibtder König von Frankreich, er habe seine Büchsen mit Büchsenmcistern, Pulver, Stein und aller ZubeHörde ausgerüstet bis nach Auronnc geschickt; daselbst möchten die Eidgenossen selbe in Empfang nehmenund sicher herausbringen. Beschluß: Bern und Frciburg sollen sofort eine Botschaft sammt dem Haupt-mann Nußbaumer dahin schicken, um das Geschütz zu besehen und zu erkundigen, ans welchem Wegman das am besten herbringen könnte. Darüber sollen sie nach Zürich berichten; Zürich soll darauf zurBerathung einen Tag setzen. Bern, Freiburg und Solothurn werden gebeten, sich für Uebcrnabme undBegleitung des Transports geneigt zu erklären, f. Auf das ans letztem Tag geschehene Anbringen unsererBundesgenossen von Rothwcil ist heute einhellig geantwortet, da wir Eidgenossen den Krieg wider dasReich nicht vorgenommen, sondern vom schwäbischen Bund angegriffen und zur Gegenwehr gedrängtworden seien, dermaßen mit dem Reich nichts in Unfrenndschaft zu thun haben, so möchten sie in An-sehung der alten Treue und Freundschaft, die zwischen uns und ihnen bestanden, sich wider uns nichtbewegen lassen, sondern ruhig bleiben. Wir wollen sie nicht um Hülfe ansuchen, in der Hoffnung, dasauch der römische König sie dann unangefochten lasse. Wollen aber unsere Feinde sie angreifen, so werbtman sie nicht verlassen, sondern die Vereinigung an ihnen halten, zx. Der eidgenössischen Besatzung desSchlosses zu Arbon ist eine Feldschlange zugesagt; auch ist der Stadt St. Gallen geschrieben, einigtBüchscnschühcn dorthin zu legen. Da Etliche daselbst sich unterstanden haben, Güter, die den Feinde»gehören sollen, anzugreifen, so wird der Vogt angewiesen, solches nicht zu gestatten, den Zusätzern aber >»»bescheidenes Geld Nahrungsmittel zu liefern. I». Küsscnberg will man behalten; Zürich soll den erste»Vogt dahin geben; mit ihm soll der Vogt von Baden hinrcitcn, um aufzuschreiben, was dort ist u»dwas dazu gehört. Auch soll das Schloß mit allem Röthigen versehen werden. I. „Heimbringen von dt>büchscn wegen, so vor Costenz gcwunnen sind, damit sh geteilt werden In Ansehen des, das geredt wirdt-sh mindern sich vnd shcnt ictz ctwic viel darnon vcrcndert vnd hinkommen."
Lucern.
4^!00, ?7. (Montag vor Corporis Christi).
Staatsarchiv Lliocr» Luccrncral'schiedcsammlmig. N.MK.
Boten: Zürich. Rudolf Eschcr. Bern. Vcnrich Hczcl. Lucern. Hans Suuncnbcrg, Schultheiß'