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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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604
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KN4 April 1499.

Feind männlich aufzusuchen und zn beschädigen. Und da Zürich, Luccrn und Zug ihre Fähnlein insOberland geschickt, Uri, Schwhz und Unterwaldcn mit ihren Panncrn denselben nachgezogen sind, undman deren dort bedarf, so sollen nun Zürich, Bern, Luccrn, Zug und Freiburg mit ihren Panncrn de»gedachten Hccrzug vornehmen, und auf Samstag vor dem Sonntag Misericordia, den 13. -April, Z"Kaiscrstuhl und Egliöan eintreffen; Solothurn sott seine Gränzen wahren; Glarus will man auf deiWache gegen das Oberland lassen; ebenso St. Gallen, Appenzell und dcö Gotteshauses St. Gallen l'cutcJedes Ort soll mit Büchsen und Zeug nach Nothdurft gerüstet ausziehen; auch Schaffhauscn soll an demZuge Theil nehmen. Wenn die Feinde im Oberland abziehen und sich in ihre festen Plätze einschließen,so sollen auch Uri, Schwhz und Untcrwalden mit ihren Panncrn hcrabkommcn und sich dem Hecrzusigemeiner Eidgenossen anschließen. « . Jeder Bote weiß das Verantworten Jost Püntincrs und seiner M>>gesellen dcö Kornö wegen, das sie verbraucht haben: ES sei, sagt er, dasselbe mit Willen der Besitzer gcnommcn worden, und er sei rechter Schuldner für dessen Bezahlung. «I. Bern berichtet, die von Sal>"0in Burgund haben erklärt, sofern die Eidgenossen nichts Unfreundliches gegen sie vornehmen wollen, stu"sie bereit, ihnen feilen Kauf um daö Salz zu gestatten. Welches Ort also Salz kaufen wolle, das nwgcseine Botschaft nach Bern senden, man werde ihr Leute nach SalinS mitgeben. Unsere Bundesgenossenvon Basel haben ihre Votschaft auf diesen Tag gefertigt und zwar noch nicht endliche Antwort gegeben,doch bemerkt, daß ihre Antwort unö nicht mißfallen werde. Hierauf wird ihnen kurz erklärt, daß l>e ^nächsten Dienstag früh ihre Antwort an Solothurn zu gemeiner Eidgenossen Händen abzugeben hätte»'f. Hinsichtlich der vier Knechte, die im Thurgau einen Schmicdknccht erstochen, ihm sein Grld, be>2l> Gulden, genommen haben, und gefänglich nach Zürich gebracht worden sind, ist erkennt, der Ha»^schuldige, der ihnen gesagt, der Erstochene sei ein Landsknecht und wolle vom Land, sott hingerichtet, d»andern drei sollen auf Urfehde ledig gelassen werden, doch aber eine Buße und die Kosten zahlen. V» ' ^der Brandschatz derer im Brcgcnzcrwald anders gcthcilt worden ist, als im Feld verabredet worden, so ü'mit dem nächsten Geld eine Ausgleichung gemacht werden. I». Der Herr von Brandis soll zu L«ee>"im Verwahr bleiben, bis man nach diesem Unmuß Zeit bekommt, in seiner Sache zu handeln, ibnrg soll mit der französischen Botschaft reden und, wenn nöthig, an den König selbst senden, dawdie französischen Büchsen nebst Zubchördc beförderlich hergebracht werden, k. Die Eidgenossen btt»"Frciburg, ihnen zwei Schlangcnbüchscn, zwei Blockbüchscn und sechs Hackcnbüchsen zu leihen, welche »»neinö Schloß Arbon am Vodcnscc legen wolle,die sollen Inen crbcrlich wider werden".

l. It. schien im Luccrner- und Zürchercxcmplar.

«/äS.

Zürich.

Ii). April (Freitag nach dem Sonnlag Iubilatc).

^ St<x»«arcln>, Zürich Allgemeine Abschiede III. A, 2taa»»arel,iv Bern ^ Allgemeine eidgenossische Abschiede, li. »u

Unfern Eidgenossen von Frciburg ist aufgetragen, in unser aller Namen unverzüglich eineschaft an den König von Frankreich zu schicken, um ihn zu bitten, daß ervnS zn hilf wider Vilser F>'>mit sincr macht vnd den büchsen dem nchst für Mümpelgard heruö in daö Suntgow ziehe vnd sine»also vcrware, daö er getruw, den Finden damit widerstand zc tnnd, dann wir mit solichcn machten vntt^