Druckschrift 
3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
Entstehung
Seite
601
Einzelbild herunterladen
 

März l499.

60t

«AI.

Luce rn.

1//00, 1«. März.

Abschluß dco Bündnisses der X Orte mit Ludwig Xll., König von Frankreich, ratificirt vom Königzu Plcsfis am 6. Mai hernach. (Siehe Beilage 34.)

«A2.

Zürich.

25. März <vsf vnser lieben Frowcn Vcrkündung).

Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede. 0.354.

». Auf dringendes Ersuchen des Pfalzgrafcn ist ein gütlicher unverbindlicher Tag für einen Ver-mittlungsversuch zwischen uns und unscrn Feinden bewilligt auf Montag nach ausgehender Ostcrwochc(8. April) zu Basel, mit freiem sichcrm Geleit für die Boten dahin und zurück. Da die Boten von Uri,Zug und Glarus nicht Vollmacht gehabt, diesem Beschluß beizustimmen, so ist ihnen aufgetragen, dendieöfälligcn Befehl ihrer Obern bis nächsten Donstag (28. März) schriftlich nach Zürich zu berichten undsich von den übrigen Orten nicht zu söndcrn. Ein Waffenstillstand tritt deshalb nicht ein. Zürich sollTag sehen, damit man sich unterrede, wie man sich auf dem Tag zu Basel benehmen wolle. I». Daan die Boten dieses Tages das Gerücht gelangt ist, es sammle sich zu Fcldkirch, Brcgcnz und Dorn-birn eine bedeutende Macht der Feinde mit der Absicht, auf die Charwoche das Oberland anzugreifen,so wird an Abt und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg geschrieben, sie möchten getreuesAufsehen halteil und im Fall der Roth den Unsern im Oberland zu Hülfe eilen. «. Der Bischof vonKonstanz will dafür sorgen, daß die, welche sonst das heilige Ocl zu Consta»; haben holen müssen, das-selbe auf den hohen Donnerstag zu Frauenfcld finden. Demjenigen, der es vom Bischof bringen wird, hatman Geleit gegeben. «I. Zwischen den Hauptleutcn zu Koblenz und Zurzach hat sich ein Unwille erhoben:die einen wollten nicht nach Coblcnz, die andern vermeinten heimznzichcn. Darauf ist beschlossen, Zürichund Zug sollen eine Botschaft hinabscndcn, welche mit dem Vogt von Baden, der da oberster Haupt-mann sein soll, die Sache ordnen, v. Der Vogt von Baden als oberster Hauptmann daselbst soll sorgen,daß Niemand feindliches Gut in der Grafschaft in Raubcöwcise an sich ziehe oder verkaufe, sondern dasalles soll zu gemeiner Eidgenossen Händen in Beschlag genommen werden. I'. Es sind Klagen einge-gangen, daß die Zusätze, wie die zu Zürich und Luccrn beschlossen worden, nicht vollständig an den betref-fenden Orten eingerückt seien. Darauf wird abermals an die Orte die Aufforderung erlassen, ihre Zusätzezu stellen und auch die Büchsen ins Feld zu schicken. K. Es ist Klage eingegangen, daß Vogt Püntincrals Hauptmann der Knechte von Uri nebst Andern zu Kaiscrstuhl, Kliugnau und Umgegend des Bischofsvon Konstanz oder seiner Leute Kernen zu rauben und zu erbeuten, besonders aber für Klingnan ange-kauften Kernen zu nehmen sich erlaubt haben. Daran haben gemeine Eidgenossen großes Mißfallen undbeauftragen den Vogt zu Badcu und die von Zürich, solches abzustellen und zu bewirken, daß von dembereits Genommenen waö noch vorhanden, zurückgestellt, was nicht mehr vorhanden, um ein bescheidenesGeld angeschlagen und vergütet werde. I». Bischofzell hat seine Knechte zu den Unscrn ins Schwadcr-

76