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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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liN0 März 1499.

soll. Den Hanptlcutcn zu Wcrdcnbcrg wird geschrieben, daß sie den Mißhandcl der beiden dort liegendenGefangenen erkunden und selbe nach Recht strafen sollen. Einer Botschaft von Nürnberg wird für

Hin- und Herreise zu gemeinen Eidgenossen Sicherheit und Geleit zugesagt. I»I». St. Gallen meldet, eSsei vom römischen König aufgefordert, mit seinem Kricgövolk wider den Bischof von Chur zu ziehen.Ferner möchten die Eidgenossen ihrer Bitte um Verwendung für eine Pension gedenken, sofern die Ver-einigung mit dem König von Frankreich zum Abschluß komme, da sie den Eidgenossen zum ZuzugKrieg verpflichtet seien und große Kosten leiden müssen. Es wird ihnen versprochen, man werde dafürdaö Beste thun. «r. Den Boten von Uri ist auf diesen Tag geschrieben, der Herzog von Mailand ver-stärke sein Kricgövolk und besetze Bellen; mit einem großen Zug. «1,1. Die von Appenzell bitten, nia»möchte, da sie jetzt mit unö im Feld stehen und Leib und Gut zu uns setzen, was sie auch zu ewigenZeiten zu thun Willens seien, ihnen an dem nun eroberten Lande Antheil geben. Das ist ihnen ausdiesem Tag zugesagt, da cS ihnen schon im Feld versprochen worden, «e. Weiter bitten die vonAppenzell, da man im Begriff stehe, mit dem König von Frankreich eine Vereinigung zu machen, ^möchte man bewirken, daß auch sie wieder eine Pension erhalten, wie schon König Earl selig ilM»jährlich 2l)i>t) Franken zugesagt habe. Auch hierin soll ihnen entsprochen werden. II'. Wenn wir fürdcrl"»mit offenen Zeichen zu Felde ziehen, soll Niemand eßigc Speise hinwcgführen; auchin Legern brönncnsoll ohne Erlaubnis! der Hauptlcutc Niemand, bis man ein Lager bricht und wegzieht. zxKx. Jcdcö O>tsoll die Seinen schwören lassen, wenn wir hiefür ein Gefecht und Streit thun, keine Gefangenen zu macht»'sondern Alles todt zu schlagen,als Vilser fromcn Altvordern allweg brucht haben". I»I». Da >»a»vernimmt, daö Schloß Gottlieben sei in unserer Feinde Hand, und seien daraus bei sieben der Unsrigt»verletzt und erschossen worden, so soll Zürich sich genauer erkundigen, und wenn es sich so findet,soll man bcrathcn, ob man dann dcö Bischofs Städte und Schlösser Kaiscrstnhl, Klingnau, Bischofsund Arbo» zu der Eidgenossen Händen einnehmen wolle oder nicht. Darum ist ein Tag nach L»E>»gesetzt auf nächsten Donstag (14. Mai). II. Da Bern, Schwhz und Unterwalden nicht Vollmacht habt»'die verabredete Vereinigung mit dem König von Frankreich zuzusagen, so werden diese Orte dringtgebeten, den gefährlichen Krieg zu betrachten, in den wir verwickelt sind, und die Hülfe, die wir ve>»König von Frankreich zu erwarten haben, zu Herzen zu nehmen, sich von den Eidgenossen nicht Z»söndcrn und wo möglich auf dem nächsten Tag der Vereinigung beizutreten. Kit.. Es soll auch 1^'Bote heimbringen und auf den nächsten Tag zu Luccrn antworten, ob man die Hülfe oder daövom König von Frankreich verlangen und nehmen wolle. II. Auf Klage derer von Schaffhauscii,sie durch unsere Feinde von Waldöhnt und Thicngcn ans mit Brand beschädigt worden seien, wirdwortet, sie sollen den Schaden an denen, die gethan, rächen, aber allenthalben der GotteShä»!^schonen. Auf das Ansuchen, daß der König von Frankreich unö in diesen schweren Kriegöläust"

mit seinem Geschütz, Pulver, Stein und Büchscnmcistern versehen und dennoch das Geld gebenhaben die französischen Boten in allen Theilen freundliche zusagende Antwort gegeben und versichert,König werde mit Leib und Gut unö zu Hülfe kommen und auch nächstens alle Kanflcnte auö Sch>v»^'oder andern Ländern, die mit unö in Feindschaft stehen, auö seinem Königreich vertreiben. Daö Gcs»^'der König möchte anö jedem Ort zwei Schüler zu Paris haben und die Verlängerung der Meßfrcil)"zu Lyon unö erneuern, wollen die königlichen Boten dem König empfehlend vorlegen.

Der Schlußsatz von INN» nach dem bettlerischen A. E. A. «. LS3.