März 1499.
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wenn schon das Burgrecht darauf lautet, mit Antwort, es sei dein König stärker verpflichtet als denen vonSolothurn. Hierauf wird denen von Solothurn empfohlen, Pfcffikon einzunehmen und ihre Botschaft inder Eidgenossen Namen nach Basel zu schicken, um dieses anzufragen, wessen man sich in diesen Kriegs-länfen von ihm,zu versehen habe. Sofern Basel bei uns bleiben und uns nach Laut der VereinigungSpeise, Trank und Anderes zuführen lassen wolle, so möge es dabei bleiben, im entgegengesetzten Fallesoll Solothurn das Schlößchen Prattelen einnehmen, um die Straße da unten herauf offen zu behalten.«. Es wird einhellig beschlossen, wenn die Eidgenossen mit Macht ausziehen, um eine Stadt zu belagern,so sollen die Kosten an Büchsenpulver und Stein gemeinsam getragen werden, wie ja auch die Beute alsgemeinsames Gut unter Alle vertheilt wird. Z». Jacob Schmid, Hans Hofer und Cnnrad Ran vonLuccrn, Heini Erb von Uri und Matthias Steli von Untcrwalden, als Knechte „in der Frhhcit", habenSchaan bei Vaduz, welches den Eidgenossen geschworen, hinterrücks der Hauptlcute um 59 Gulden gcbrand-schatzt. Erkennt: Die von Schaan haben den Knechten „ganz keinen Brandschatz zu geben". «K. „Als dannvff disem Tag treffenlich reden gehalten sind von der vngchorsamkeit wegen der frhheitsknecht, so ietzin beiden Heeren durch sh bcschechen, sh ein vnzimlich Wesen, so vnscr vordern nie beschcchen ist, im Feldgebrucht haben, dadurch wir groß vnlob gegen Gott dem allmächtigen erholen, vns dadurch auch großsmach vnd schand zugefügt möcht werden vnd damit wir in die Fußstapfcn vnsrcr frommen Altvordernmögen trcttcn, ist vff disem Tag cinhelliglich angesehen, wann wir hinfür mit vnscrn offnen Zeichen zufeld ziechen, dz man die frhheit ganz abtun vnd Inen dz nit mer gestatten, noch gedulden welle nochsolle. Vnd welche darüber Ungehorsam erschinen, dz man die an lib vnd gut straff. Doch welche alsoIren Herren nachziehen vnd vnder Jr panner swerent, dz man die verziechen lassen solle." ». In beidenHeeren hat sich unter den Knechten großer Ungehorsam und Verachtung der Gebote der Hauptlcute gezeigt,einige Kirchen sind erbrochen, Kelche und Meßgewänder daraus entfremdet worden, was Gott den All-mächtigen beleidigt und uns seine Strafe zuziehen könnte. Daher ist auf diesem Tag beschlossen, werfürderhin Kirchen oder Priester antasten oder den Hauptleutcn ungehorsam sein sollte, der soll ohne Gnadean Leib und Gut gestraft werden. Jedes Ort soll den Seinen verkünden, daß, wenn die Eidgenossenmit ihren offenen Zeichen im Feld liegen, jeder Kriegsmann, er sei aus welchem Ort er wolle, allenHauptleuten gehorsam sein soll. t. An die von Nothwcil wird geschrieben, daß sie als treue Bundes-genossen ehrlich zu uns halten sollen, was wir auch unsererseits gegen sie thun werden. Da aufdie an unsere Bundesgenossen, die Fürsten und Städte der Niedern Vereinigung gerichtete Anfrage, wessenwir uns bei diesem Krieg von ihnen zu versehen haben, noch keine Antwort erfolgt ist, so ist von jetzigemTag diese Anfrage wiederholt worden, v. Jedes Ort soll verordnen, daß man die Kreuzdcgcn ganz abthueund zu den Spießen, wie zu den Hcllebartcn ein Schwert oder Mordächöli trage, wie das von Bern,Lncern und Uri bereits angeordnet ist. Hv. Dem Vogt vou Sargans ist geschrieben, daß er das SchloßWartcnstcin in Verteidigungszustand setze, x. Einige Orte meinen, der von Castclwart habe die Graf-schaft Werdenbcrg und die Herrschaft Wartau auf Schirm verkauft und sei nnn unser Feind; man sollte selbeeinnehmen, jedoch denen von Luccrn ihr Geld unabzüglich darauf stehen lassen. Luccrn dagegen antwortet,die jungen von Höwcn (die Käufer) seien mit den Leuten der Grafschaft im Feld bei unfern Panncrnlllwcscn, und haben Leib und Gut zu uns gesetzt. Das soll jeder Bote heimbringen, zr. Es wird neuer-dings angesehen, daß jedes Ort an allen Ortslossen (Pässen) und Wassern fremde Bettler und fremde^Abstechen abhalten, die einheimischen Fcldsicchcn aber zu Hause behalten und nicht umher wandeln lasten