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März t-499.
bezahlen, um die andere Hälfte aber Versicherung leisten mit Abt und Conveut zu Bregen;, mit Amman»Vogler, auch Ammann und Gericht zu Bcrnang im Rhcinthal, und bitten, man möchte ihnen gnädigsein und die Gefangenen loslassen. Beschluß: Vogt Landolt von Glaruö soll mit denen aus dem B>"gcnzcrwald und von Dornbirn nach Rorschach reiten, und da den halben Thcil des Brandschatzcö, nämlichllllil Gulden von denen auö dem Bregcnzcrwald, -4M) Gulden von Dornbirn, in Empfang nehmen, s»rdie andere Hälfte die VersichcrnngSbriefc aufrichten lassen, und sonach die Gefangenen zu Rappcrschwylloslassen, nachdem sie geschworen, nicht „lehr gegen die Eidgenossen zu sein. Zehn der besten von de»Gefangenen jedoch soll er nach Rorschach legen, bis sie die AtzungSkostcn bezahlt habe», l. Die vonWintcrthur haben den Domprobst von Constanz, seinen Bruder und einen von Knörringen, die »»>bewaffneter Hand im Hegau zu Gcfaugcncn gemacht worden sind, zu großem Befremden der Eidgenosselosgelassen. Zürich soll die von Wintcrthur anhalten, die Gefangenen wieder in ihre Stadt zu gemein"Eidgenossen Händen zu stellen. Diejenigen Orte, die ihren Zusah uicht vollständig in der GrafschaftBaden haben, sollen denselben sofort vervollständigen. Zürich soll überall an den Rhein Wachen stelle»,wo cö nothwcndig erscheint. I». Da auf diesem Tag angezeigt worden ist, daß durch Säumer, bciondc>aaus dem Toggcuburg, aus den Schlössern Arbo» und Cassel der Stadt Constanz Anken und andere SP"ftzugeführt werde, so wird beschlossen, man soll dem Abt von St. Gallen, dem Herrn Hanö von Lande»berg und Andern ab diesem Tage schreiben, daß sie der Stadt Constanz keinerlei Speise zugehen lapemZürich soll mit den Scinigcn von Wintcrthur u. s. w. in gleichem Sinne reden. I. Eine Botschaft desHerzogs von Mailand bringt an: 1) Eö sei dem Herzog der Krieg, in dem die Eidgenossen jetzt begrifft"sind, leid; er erbiete sich, sofern cö den Eidgenossen gefällig sei, zu versuchen, ob er durch linterha»^lungen mit beiden Parteien denselben vermitteln könne; 2) sei der Herzog geneigt, auch Zürich, Zug »"^Glaruö in die mit den übrigen Orten abgeschlossenen Capitcl aufzunehmen; 2) ferner sei die Botsch"hcrauSgcschickt, um den Ansprechern um ihre Forderungen Rede und Antwort zu geben, wie das dmssden frühcrn Boten Morosin abgeredet worden. Diese Anbringen der herzoglichen Botschaft soll jeder W'lean seine Obern bringen, k. Der Vogt von Baden erhält Befehl, mit dem Zusatz über den Rh"»gehen, das Korn zu Lcuggcrn auf das diesseitige Ufer uach Klingnau zu bringen und jenscitö nicht >»^"Korn zu lassen, als sie gerade bedürfen. I. Bern und Freiburg verantworten sich über eine Rede, ^über sie ihres kürzlichcn Abzngö im Hegau wegen ausgegangen, als ob sie nach Eroberung deschcnS ?hicngcn und etlicher Schlösser das Feld geräumt; daß Herr Schultheiß von DicßbachHauptmann zu Nacht durch beide Heere geritten sei u. f. w. Solcherlei habe Einer auS t5h»r>v'ft^ausgesagt, welcher zu Zofingcn angehalten wurde und aussagte, er habe cö von Einigen vonvernommen. Hierauf ist beschlossen, man soll heimbringen, die zwei Orte und den von Dicßbach "lle"halben bestcno zu verantworten. Die von Rheinau beklagen sich, sie müssen täglich große st"''
und ^orgc vor den Feinden leiden und haben weder einen Zusatz, noch Geschütz, Pulver undso daß sie dem Feind keinen Widerstand leisten könnten. Beschluß: Glaruö soll B> Mann dahin sch"""Uri und Zug sollen sie mit Geschütz, Pulver und Stein genugsam versehen. Solothnr» bringtdie Grafen von Thicrstcin seien mit ihren Schlössern Thicrstcin und Pfcffikon (Pfeffingen) 'h" cwbss"Bürger, dergestalt, daß benannte Schlösser ihm offene Häuser sein sollen. Nun haben »»ftrcdiese Schlösser eingenommen. Als man das erfahren, habe eö eine Anzahl Knechte hinabgcsch'ckt, 5""Feind den Weg verlegt und Thicrstcin eingenommen; Pfcffikon aber habe die Thore nicht öffne» wolle"-