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3,1 (1858) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1478 bis 1499
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Februar 1-t99.

L u c e r n.

4^99, 25. Februar <M°nwg na«) iu>»i.iv>,

2tan »»ar <I >iv Jürici,: Allgemeine Abschiede. III l.

«. Unsere Eidgenossen von den Ländern sollen von ihren Büchsen diejenigen, welche ihnen wenigoder nichts nützen, nach Zürich fertigen, damit die daselbst zngcrüstct und an die Ende geschafft werden,wo man sie gegen den Feind braucht. I». Jeder Bote weiß, was uns die von Basel dieser seltsamenLäufe wegen geschrieben haben, v. Die Orte, welche ihre Zusätze nach Kaiserstuhl, Zurzach, Rheinau,ins Thurgan nnd an andere Gränzorte noch nicht geschickt habe», sollen daö beförderlich thun, damit manallwärtS versehen sei. «I. Denen von Solothurn und Frciburg hat man ins Feld geschrieben, daß sie sichzusammen halten sollen. Solothnrn hat seinen Scckclmcister auf diesen Tag geschickt mit schriftlich"'Meldung des Angriffs auf die Herrschaft Kicmbcrg im Frickthal («ich. Antwort: Sic sollen jetzt das bestethun, indessen wolle man doch getreues Aufsehen halten und ihnen zu Hülfe kommen, wenn ihnen weit"etwas begegne, f. Jeder Bote weiß zu sagen, wie unsere Eidgenossen von Zürich, Bern, Frcibmg,Solothurn und Schaffhauscn sich im Hegau ritterlich halten nnd die Schlösser nnd Dörfer Raml"',Lindegg, Habspcrg, Rosencgg, Balisingcn, Singen unter Twiel, Friedingcn, Steißlingen, Staufen, ^Schloß bei Twiel, Hifingcn, Ncnhauscn nnd Witcrdingcn unter Staufen, wo unser Heer jetzt liegt, "»-genommen nnd verbrannt haben, zx. Man hat Bericht, daß die Bcrner, Freiburgcr nnd Schaffst""'"durch das Thurgan unscrn Eidgenossen im Oberland zuziehen wollen. Daran hat man wenig Gefall"'und hat ihnen deshalb geschrieben, wie jeder Bote zu berichten weiß. I». Jedes Ort soll eine Anzal'Volks in Bereitschaft halten, um bei plötzlichen Uebcrfällcn zu schleuniger Hülfcleistnng gerüstet zu f"'"l. In beide Heere wird geschrieben, daß bei Strafe an Leib und Gut Nwmand ohne ErlaubnißObern ans dem Feld heimziehe, k. Der Herzog von Savohcn läßt unter Versicherung seiner besond""Zuneigung zu den Eidgenossen seine Vermittlung zur Beilegung dieses Kriegs beim römischen König '"beim schwäbischen Bund anbieten. Unter Bezeugung herzlichen Dankes überläßt man ihm zu thun,er in Sachen gut finde. I. Alle Boten, insonderheit aber der von Freiburg, sollen heimbringen, ' 'man in Orten, Schlössern und Städten nirgends Bettler zulasse, sondern sie allenthalben zurückw"!">»». Auf das Anbringen des von Sccngen, der auch die Antwort des Bischofs von Constanz inder Besetzung des Schlosses jenseits dcö Rhcinö nnd dcö nach Kaiscrstnhl zu legenden Zusatzes gcb'" 'hat, wird beschlossen, dem Bischof zu schreiben, er möchte daö Schloß in VerthcidignngSzustand st'-""'sonst werden wir es thun. Nach Kaiscrstnhl will man dreißig Mann legen und zwanzig MannRheinau mit zwei Büchsen, deren eine stein schiesset wie chgcr". Schwvz soll diese Zusätzcr geben,soll die ihm auferlegten zwanzig Zusätzcr dahin schicken, wo am notwendigsten ist. Die St"St. Gallen bittet, man möchte bei Abschluß eines Vertrags mit dem König von Frankreich sie bedenke»'damit sie Meßfrcihcitcn oder Proviston erhalte. Das will man heimbringen. «». Auf das Begehr"'Kauflcutc um sichern Paß durch die Eidgenossenschaft wird erkennt, solche, die uns, nicht aber uns"'"Feinden Essen nnd Trinken zuführen, sollen Sicherheit haben, sie seien Freund oder Feind, diejcn'st"''die nicht unsere Feinde sind, sollen auch ohncdaö sicher durch unser Land fahren, die aber, welche »ns"Feinde sind, sollen für ihren sonstigen Verkehr kein Geleit haben. K». Der Städte und Länder gem"'"